Unser Gesundheitssystem steht mehr denn je vor großen Herausforderungen. In diesem Podcast reden wir Klartext, was es für die Zukunft der Wiener Spitäler braucht. Für welche Probleme in den Wiener Spitälern wir Lösungen diskutieren? Und was wir ganz konkret verändern wollen? Hören Sie rein in die Intro-Folge und seien Sie am 8. Juli 2021 dabei, wenn es losgeht mit dem neuen Podcast #GRADHERAUS Apple Podcast Spotify Deezer Google Podcast
Trotz der erfolgten Lockerungen dürfe nicht geglaubt werden, dass der Kampf gegen das Corona-Virus bereits gewonnen sei, warnt die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK). Beim Blick auf die internationalen Entwicklungen sei deutlich sichtbar, dass die Delta-Variante absolut ernst zu nehmen sei. In Großbritannien und sogar im Impf-Vorzeigeland Israel steigen die Infektionszahlen wieder, in Australien und Portugal wurden wieder Lockdowns angeordnet. Das Virus wird sicher keinen Bogen um Österreich machen, sondern ist bereits auch hier angekommen. Der bevorstehende Urlaubsreiseverkehr wird das Problem zudem noch verschärfen. Mehr
Auch Kinder und Jugendliche haben sich Schutz vor SARS-CoV-2 verdient. Auch wenn sie weniger gefährdet seien als Erwachsene, so seien schwere Krankheitsverläufe auch bei Kindern und Jugendlichen vorgekommen. Es gibt eine für sie zugelassene Impfung, die hervorragend wirkt - in dieser Altersgruppe sogar besser als in anderen - und kaum nennenswerte Impfreaktionen. Mehr
Auf Grund der seit heute gültigen geänderten CoV-Sicherheitsbestimmungen bieten wir Ihnen hier dementsprechend adaptierte Patient*innen-Informationsplakate für Ihre Ordinationen zum Download und Ausdruck an.
Damit wird festgehalten, dass für das Ausdrucken von Impfzertifikaten das Honorar von EUR 3,00 mit der Sozialversicherung abgerechnet werden kann. Diese Abrechnungsmöglichkeit besteht nur, wenn nicht zeitgleich eine Impfung gegen COVID-19 verabreichet wurde.
Unabgestimmt mit der Ärztekammer wurde in der Verordnung zudem verankert, dass bei Ausdruck des Impfzertifikats (und Verrechnung) am selben Tag keine Kassenleistung erbracht werden darf. Wir halten diese Regelung für verfassungswidrig, da der Staat freie Berufe damit zwingt Gratisleistungen zu erbringen! Daher empfehlen wir, Personen für den Ausdruck eines Impfzertifikats weiterhin an die Apotheken bzw. die Gemeinde Wien zu verweisen.
Sollten Sie dennoch Ausdrucke anbieten, lauten die Abrechnungspositionen:
COVD1 = Erstes Impfzertifikat
COVD2 = Zweites Impfzertifikat
COVD3 = Ausdruck e-Impfpass (für rückwirkende Ausdrucke vor dem 22. Juni 2021, da es bis dahin noch kein Zertifikat gab)
➔ Rückwirkend für das zweite Quartal 2021 kann pro Person jeweils eine der angeführten Positionen einmal pro Monat abgerechnet werden. Wurde eine Person bereits zweimal geimpft, benötigt diese nur einen Ausdruck vom zweiten Impfzertifikat. Ein zusätzlicher Ausdruck des ersten Impfzertifikates ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
➔ Für Ausdrucke im dritten und vierten Quartal 2021 können die Leistungen wie folgt verrechnet werden: COVD1 - einmal pro Monat abrechenbar, falls zu dem Zeitpunkt noch keine zweite Teilimpfung erfolgt ist COVD2 - einmal pro Monat abrechenbar
Die Softwarehersteller*innen wurden über die neuen Abrechnungspositionen informiert.
Die lang erwartete Verordnung über die Durchführung von COVID-19-Tests von asymptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich wurde nun kundgemacht. Sie tritt rückwirkend mit 8. Juni 2021 in Kraft und gilt bis 31. August 2021. Des Weiteren wird die Verordnung über die Durchführung von COVID-19-Tests von symptomatischen Personen bis 31. August 2021 verlängert, wobei einige Änderungen zu beachten sind.
Niedergelassene Vertragsordinationen können nun sowohl symptomatische als auch asymptomatische Personen gegen ein Honorar in Höhe von EUR 25,- testen. Bei Testung von symptomatischen Patient*innen entfällt somit das bisher gestaffelte Honorarschema. Die Abrechnungspositionen hingegen bleiben gleich. Auch die Verpflichtung einen PCR-Test nach positivem Antigentest durchzuführen bleibt aufrecht.
Für die laboranalytische Auswertung eines PCR-Tests inklusive des verwendeten Materials sowie die dazugehörige Dokumentation gebührt dem Labor eine Fallpauschale in Höhe von EUR 50,- statt bisher EUR 60,-.
Nachfolgend finden Sie alle Abrechnungspositionen im Überblick:
Pos.Ziff.
Anwendung
COVTA
Antigentest bei asymptomatischen Patienten
COVT1
Antigentest positiv und PCR-Test veranlasst
COVT2
Antigentest negativ ohne PCR-Test
COVT3
Antigentest negativ mit PCR-Test veranlasst*
COVL
PCR-Test (nur für Laborfachärzt*innen)
*Im Einzelfall, wenn die Symptomhäufung auffällig und von stark ausgeprägter Intensität ist sowie anamnestischer Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person besteht, ist ein PCR-Test auch bei Vorliegen eines negativen Antigentests zulässig.
Die Softwarehersteller*innen wurden über die neue Position "COVTA" informiert.
Zu unserem Unverständnis ist es laut Auskunft des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) nicht vorgesehen, dass die niedergelassenen Ordinationen die Testergebnisse in die entsprechenden Datenbanken einmelden können, um EU-konforme Testzertifikate mit QR-Code anbieten zu können. Die in den Ordinationen ausgestellten Testnachweise werden somit aktuell nur in Österreich mit Sicherheit akzeptiert.
Das Familienministerium hat die Ausnahmereglungen für die Fristen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen mit Ende Mai beendet. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat für die Erbringung der Mutter-Kind-Pass-Leistungen, die aufgrund von Corona-bedingten Umständen nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen termingerecht durchgeführt werden konnten, eine Kulanzfrist bis Ende Juli 2021 eingeräumt, sofern die Untersuchungen für Mutter und/oder Kind medizinisch sinnvoll sind.
Für werdende Mütter, die geimpft sind und über einen vollständigen Impfschutz verfügen, entfällt ab 1. Juli 2021 die Covid-Sonderfreistellung. Bereits erfolgte Freistellungen enden mit diesem Zeitpunkt. Freigestellte werdende Mütter haben den Dienstgeber*innen 14 Kalendertage im Vorhinein mitzuteilen, wann der vollständige Impfschutz eintritt.
Der vollständige Impfschutz ist abhängig vom Impfstoff. Nach den derzeitigen Erkenntnissen liegt dieser bei...
...Comirnaty (BioNTech/Pfizer) acht Tage nach der zweiten Impfung...
...Moderna 14 Tage nach der zweiten Impfung...
...Vaxzevria (Astra Zeneca) 15 Tage nach der zweiten Impfung...
Grundsätzlich haben alle Personen, die bereits einmal nach 1972 in Österreich sozialversichert waren, auch eine österreichische Sozialversicherungsnummer. Dies ist auch der Fall, wenn man sich zusätzlich privat versichern lässt. Personen, die eine österreichische Sozialversicherungsnummer aber keine e-Card haben, besitzen dennoch einen e-Impfpass.
Sofern wirklich keine österreichische Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, kann für die Teilnahme an ELGA bzw. dem e-Impfpass über die lokale Kundenservicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine e-Card beantragt und ausgestellt werden. Die Ausstellung einer e-Card setzt voraus, dass ein aktuelles Foto verfügbar ist. Hierfür gelten die unter www.chipkarte.at/foto veröffentlichten Voraussetzungen. Ein Antrag auf Ausstellung einer e-card an Personen ohne österreichische Sozialversicherungsnummer für die Verwendung von ELGA bzw. dem e-Impfpass kann in jeder Kundenservicestelle der ÖGK gestellt werden. Die Adress- und Kontaktdaten der Standorte finden Sie hier. Daraufhin kann in den Ordinationen die Corona-Schutzimpfung der Patient*innen in den e-Impfpass eingetragen werden. Die Eintragung in den e-Impfpass bietet die Grundlage für die Ausstellung des Impfzertifikats. Ist die Impfung in diesen eingetragen, kann ein Impfzertifikat erstellt und über gesundheit.gv.at abgerufen oder in der Ordination bzw. bei den anderen dazu befugten Stellen ausgedruckt werden.
Hier die Änderungen im Überblick:
Das COVID-19-Maßnahmengesetz wird bis 31. Dezember 2021 verlängert.
Im Suchtmittelgesetz wird die Möglichkeit der Dauerverschreibung im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung ohne amtsärztliche Vidierung bis 31. Dezember 2021 verlängert.
Dauerverschreibungen von Substitutionsmedikamenten während der COVID-19-Krise müssen somit weiterhin nicht mehr amtsärztlich vidiert werden, wenn die substituierenden Ärzt*innen keine Hinweise auf eine Mehrfachbehandlung der Patient*innen mit Substitutionsmitteln vorliegen und sie den Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auf der Dauerverschreibung anbringen.
Das Epidemiegesetz 1950 wird dahingehend geändert, dass die ELGA GmbH das Impfzertifikat im zentralen Impfregister zu speichern und jenen Personen, bei denen bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 die Impfserie abgeschlossen wurde, eine gedruckte Fassung des Impfzertifikates (PDF-Format) zur Verfügung zu stellen hat.
In den Ärzt*innen News vom 14. Mai 2021 und Ärzt*innen News vom 27. Mai 2021 haben wir Sie umfassend über die Förderung für betriebliche Testungen informiert. Wir möchten daran erinnern, dass die Förderungsanträge für das zweite Quartal 2021 ab 1. Juli 2021 bis 31. Juli 2021 über den AWS Fördermanageer eingereicht werden können. Hinsichtlich des Förderungszuschusses ist die Förderungsuntergrenze in Höhe von EUR 1.000.- für das zweite Quartal zu beachten.
Wir dürfen Ihnen folgende Broschüre des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit dem Wichtigsten auf einen Blick zur Corona-Schutzimpfung für Familien zur Kenntnis bringen, die Sie auch in sechs weiteren Fremdsprachen nutzen können. Zur Broschüre geht's hier.
Wir dürfen Ihnen folgende Sicherheitsinformationen zu Vaxzevria und der Kontraindikation bei Personen mit einer Vorgeschichte von Kapillarleck-Syndrom zur Kenntnis bringen.
Wir wurden von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) darüber informiert, dass die Mitarbeiter*innen der Abteilung Medizinische Behandlungsökonomie (MBÖ) der ÖGK im Juli Gespräche mit den Vertragspärtner*innen zum Thema Eisenmangel aufnehmen werden. Primär sollen die Gespräche telefonisch, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, stattfinden. Lediglich in den Fällen, wo ein*e Vertragspartner*in dies ausdrücklich wünscht, werden - unter Einhaltung aller gebotenen Sicherheitsmaßnahmen - auch vor Ort Besuche in den Ordinationen möglich sein. Von der MBÖ werden Fachärzt*innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Kinder- und Jugendheilkunde kontaktiert. Die ÖGK bietet damit einhergehend auch eine DFP-Fortbildung an. Ärzt*innen haben die Möglichkeit, eine DFP-Fortbildung, für die ein Punkt gutgeschrieben wird, oder wie bisher ein 15-minütiges telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dies kann im Rahmen des Telefongesprächs bei der ersten Kontaktaufnahme geklärt werden. Grundsätzlich gibt es keine Hinweise, dass im Rahmen dieser Gespräche Vorwürfe eines unökonomischen Handelns zu befürchten sind. Sollten die Gespräche jedoch aus Ihrer Sicht einen unangenehmen Verlauf nehmen, ersuchen wir um Rückmeldung an die Kurie niedergelassene Ärzte.
Wir möchten Sie über die Aktualisierung der Zusammenfassung der Telemedizin-Abrechnungsmodalitäten informieren. Die neue Version mit den aktuell gültigen Regelungen finden Sie hier. Neuerungen sind gelb hervorgehoben.
Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Trotzdem leben 350.000 Kinder und Jugendliche hierzulande in Armut. Darüber sowie viele weitere interessante Berichte können Sie jetzt schon online im aktuellen doktorinwien lesen.
Med4School, ein Projekt der Ärztekammer und Krankenversicherungsträger zur Steigerung der Gesundheitskompetenz von Volksschulkindern ist erfolgreich angelaufen und wird im kommenden Schuljahr noch breiter ausgerollt. Mehr
Besonders in dieser herausfordernden Zeit dürfen wir erneut darauf hinweisen, dass die Ombudsstelle für die Bereiche Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus gegen Ärzt*innen der Ärztekammer für Wien weiterhin gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung steht. Sollten Sie sich in Ihrem derzeit mehr als anspruchsvollem ärztlichen Arbeitsalltag von Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus betroffen fühlen, wenden Sie sich an mmmb21idWRzc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ=.
Zu jedem Zeitpunkt wird dabei seitens der Ärztekammer selbstverständlich absolute Anonymität und Diskretion zugesichert. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für die Bereiche Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus finden Sie hier.
Die virtuelle Überreichung am 15. Oktober 2020 fand in Form einer "Geistervorlesung" aus dem RadioKulturhaus des ORF statt. Gestern, Mittwoch, Abend konnte Robert Pfaller nun den Paul-Watzlawick-Ehrenring der Ärztekammer für Wien 2020 persönlich in Empfang nehmen. Mehr
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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