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Update Einreise nach Österreich
Ergänzend zu unseren SARS-CoV-2-News-Beiträgen vom 15. Juni 2020 sowie vom 26. Juni 2020 dürfen wir über folgende Neuerungen informieren:
Grundsätzlich enthält die Anlage A der Verordnung Nr. 263 über die Einreise nach Österreich jene Staaten, aus denen eine Einreise nach Österreich ohne Gesundheitsattest oder 14-tägige Quarantänepflicht möglich ist. Dies gilt für Personen, die...
- ...ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder einem der angeführten Staaten inklusive Spanien haben und...
- ...glaubhaft machen können, dass sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder einem der angeführten Staaten inklusive Spanien aufhältig waren.
Zu beachten ist, dass...
- ...Spanien zu den in Anlage A genannten Staaten dazu gehört, ...
- ...Bulgarien und Rumänien mit 11.07.2020 aus der Anlage A entfallen sind
In diesem Zusammenhang werden mit Donnerstag, 16. Juli 2020, die Landeverbote für Luftfahrzeuge aus sogenannten "SARS-CoV-2 Risikogebieten" um weitere Staaten ausgedehnt und es dürfen Flugzeuge aus allen Ländern des Westbalkan sowie aus Bulgarien, Rumänien, der Republik Moldau und Ägypten nicht mehr in Österreich landen. Für die schon bisher vom Landeverbot betroffenen Staaten wird sich einstweilen nichts verändern: Flüge aus Weißrussland (Belarus), China, Großbritannien, dem Iran, Portugal, Russland, Schweden und der Ukraine nach Österreich bleiben weiterhin untersagt. Landungen aus allen gelisteten Staaten bleiben in einigen Ausnahmekategorien möglich. Darunter fallen Flüge im Interesse der Republik, aber auch Landungen von Flugzeugen, die Frachten, Kranke, zu repatriierende Österreicher, Pflegepersonal oder Erntehelfer ins Land bringen.
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