Nach dem Fehler in der Software von über 30 Apotheken, der zu Veränderungen in der Dosierung geführt hat, fordert Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart rasche Maßnahmen im Sinne der Patientensicherheit. Mehr
Wir dürfen in diesem Zusammenhang noch einmal auf dieses Rundschreiben der Österreichischen Ärztekammer zu den technischen Problemen der e-Medikation durch schadhafte Apothekensoftware in 33 Apotheken österreichweit hinweisen.
Zusammengefasst stellt sich die Lage mit Stand 19. Oktober 2021 folgend dar: 33 Apotheken österreichweit, mit Schwerpunkt Wien, benutzen die oben in den Verlinkungen erwähnte schadhafte Apothekensoftware. Seitens der Apothekerkammer heißt es, dass im derzeitigen Überprüfungszeitraum bis rückwirkend Anfang September 2021, rund 3.500 durch die Apothekensoftware umgeschriebene Verordnungen festgestellt wurden, die etwa 1.200 Personen betreffen.
Seit wann der Softwarefehler in den Apotheken besteht, konnte gemäß Aussagen der Apothekerkammer noch nicht eruiert werden. Ebenso gibt es bis dato noch keine Aufarbeitung der über Anfang September 2021 zurückliegenden Verordnungen in den 33 betroffenen Apotheken.
Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Fehler womöglich bereits seit Beginn der e-Medikation vor zwei Jahren besteht.
Die Ärztekammer fordert daher von der Apothekerkammer eine rasche und lückenlose forensische Aufarbeitung aller zurückliegenden Verordnungen.
Wer kennt ihn nicht? "Dr. Leo Graf", gespielt von dem mittlerweile verstorbenen Gerhard Zemann, war in der Fernsehserie "Kommissar Rex" einer der berühmtesten Gerichtsmediziner und Polizeiamtsärzte Österreichs und brachte diesen Beruf einem breiten - auch internationalen - Publikum nahe. "Heutzutage ist aber seine Rolle leider nicht mehr aktuell", erklärt die Ärztekammer. Nach entsprechenden Gesprächen zwischen Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres, Ärztekammer-Vizepräsident Gerald Gingold und den verantwortlichen Stellen sowie in Replik auf die folgende Pressemitteilung wurde seitens des Innenministeriums zugesagt, dass mit 1. Jänner 2022 ein neues Gehaltsschema für die betroffenen Ärzt*innen eingeführt wird, welches die Bezahlung verbessern soll. Mehr
Hier finden Sie das 22. Update der MA15 zum Coronavirus. Neuerungen sind in grüner Textfarbe hervorgehoben. Wir möchten dabei insbesondere auf Folgendes hinweisen:
1) Geimpfte:
Als geimpft gilt man behördlich impfstoffunabhängig ab dem 14. Tag bis 12 Monate nach der zweiten Teildosis. Dies umfasst nun auch das COVID-19-Vaccine Janssen: Somit ist bei einmaliger Impfung mit dem COVID-19-Vaccine Janssen (ohne vorangegangene Genesung) eine Kontaktpersonen-Herabstufung oder frühzeitige Testmöglichkeit zur Entlassung aus der Absonderung nicht möglich.
2) Ct-Wert bei Entlassung aus der Absonderung
Im Zusammenhang mit der Entlassung aus der Absonderung, galt bisher unter anderem, dass der Ct-Wert größer als 30 sein muss. Dies wurde nun dahingehend adaptiert, dass der Ct-Wert größer oder gleich 30 zu betragen hat.
Dementsprechend wurden auch folgende Dokumente des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aktualisiert:
Am 20. Oktober 2020 trat die gesetzliche Grundlage für den e-Impfpass in Kraft. Bei Impfungen, die vor dem 20. Oktober 2020 durchgeführt wurden, ist die Papierdokumentation (Eintragung im Papier-Impfpass) die Primärdokumentation. Eintragungen von Impfungen im e-Impfpass, die vor dem 20. Oktober 2020 verabreicht wurden, sind deshalb generell mit der Funktion "Nachtragen" zu erfassen. Dies gilt auch bei Eintragungen von Impfungen in den e-Impfpass, welche der*die Ärzt*in selbst vor dem 20. Oktober 2020 verabreicht hat.
Die seit Monaten vom Gesundheitsministerium geforderte Testplattform für niedergelassene Ärzt*innen zur Ausstellung von EU-gültigen Testzertifikaten (QR-Code) ist nun schlussendlich installiert. Derzeit können in das Ärzt*innen-Portal nur COVID-19 Antigen-Tests von symptomatischen und asymptomatischen eingetragen werden. Die Möglichkeit zur Einmeldung von PCR-Tests wurde seitens Ministerium mit November zugesichert.
Sie erreichen die Plattform unter gda.gesundheit.gv.at und können die Zertifikatserstellung nach erfolgreicher Anmeldung mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte nutzen.
Hier finden Sie ein Benutzerhandbuch des Bundesrechenzentrums (BRZ) für die Anwendung der Plattform und die Eintragung in den Grünen Pass. Für Fragen steht Ihnen die IT-Support Hotline des Ministeriums Montag bis Freitag unter der der Telefonnummer +43720502595 oder per E-Mail unter mmmZ2VzdW5kaGVpdHNkaWVuc3RlQGJsdWUtbW91bnRhaW4uYXQ= zur Verfügung.
Sofern Sie Antigentests bei Ihren Patient*innen durchführen, ist diese Plattform ab nun verpflichtend zu verwenden.
Grundlegende Informationen zur Förderung für betriebliche Testungen finden Sie in unseren Ärzt*innen News vom 14. Mai 2021. Die Förderungen für betriebliche Testungen wurden für das dritte Quartal 2021 verlängert. Anträge können bis 31. Oktober 2021 über den AWS Fördermanager eingereicht werden. Hinsichtlich des Förderungszuschusses ist die Förderungsuntergrenze in Höhe von EUR 1.000.- zu beachten. Es müssen somit mindestens 100 Testungen durchgeführt worden sein.
Achtung: Für Testungen, die über die Sozialversicherung (COVTP, COVTA) abgerechnet werden, kann diese Förderung nicht zusätzlich beantragt werden.
Die aktualisierte Förderrichtlinie finden Sie hier.
Für die Dokumentation gibt es ein aktualisiertes Formular, das Sie hier finden.
Am Dienstag, 23. November 2021, findet um 15.30 Uhr ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Orale Antibiotika kritisch beleuchtet".
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 118-291-451). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme.
Das Programm für das Wintersemester 2021/22 finden Sie hier.
Physiologie der Atmung vom Säugling bis zum Schulkind: Pathophysiologie, Diagnostik und Therapieoptionen. Termin: Donnerstag, 28. Oktober 2021, 14.00 bis 18.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung:mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Update in der Therapie von häufigen Infektionen Termin: Donnerstag, 28. Oktober 2021, 15.00 bis 22.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung:mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Niedergelassene Ärzt*innen haben die Möglichkeit, sich kostenlos sterile Handschuhe der Marke GAMMEX® Latex zu bestellen.
Das Material dieser sterilen Handschuhe ist Naturgummilatex. Sie sind puderfrei, naturfarben und in verschiedensten Größen erhältlich. Eine Packung enthält 50 Paar Handschuhe.
Weitere Informationen sind diesem Produktinformationsblatt zu entnehmen.
Hier können Sie die sterilen Handschuhe bestellen.
Die sterilen Handschuhe sind voraussichtlich wird dies ab 3. November 2021 in der Landstraßer Hauptstraße 138, 1030 Wien abzuholen. Über ein genaues Datum werden wir noch informieren.
Wir bitten um Verständnis, dass Lieferungen nicht möglich sind.
Die erste Bestellung der Gratis Influenza-Impfaktion ist abgeschlossen. Alle teilnehmenden Ärzt*innen und die genannten Apotheken wurden gestern per E-Mail bezüglich ihrer Bestellungen informiert. Die Ordinationen haben rund 153.000 Grippeimpfdosen bestellt. Obwohl für den niedergelassenen Bereich nur 100.000 Dosen veranschlagt wurden, wurde den Ärzt*innen das gesamte Kontingent von der MA15 freigegeben.
Einige Ärzt*innen haben die erste Bestellmöglichkeit verpasst, daher öffnen wir in Kürze eine zweite Bestellrunde. Alle niedergelassenen Ärzt*innen werden diese Woche per Rundschreiben nochmals angeschrieben.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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