Die vierte Welle der Corona-Pandemie ist nach Ansicht der Wiener Ärztekammer auch in Österreich nicht mehr fern. Die Ärztekammer fordert nun "eine rasche Wiedereinführung der generellen telefonischen Krankschreibung für den bestmöglichen Schutz der Patientinnen und Patienten". Mehr Informationen dazu können Sie hier nachlesen. Zwischenzeitlich hat sich seit dem Versand unserer Pressemitteilung die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) medial dazu zu Wort gemeldet und versichert, dass die telefonische Krankschreibung für COVID-Verdachtsfälle nach dem bekannten Prozedere auch weiterhin aufrecht bleiben wird - ein Erfolg der Ärztekammer.
Die Ärztekammer begrüßt den Vorstoß der Steiermark, einen "Ausfallstarif bzw. eine Stornogebühr" für Leer-Termine bzw. No-Shows in Ordinationen zu verlangen. Diese eingenommenen Gebühren einem Strukturfonds zur Verbesserung der Kassenmedizin zugutekommen zu lassen - und damit wiederum den Patient*innen - ist voll und ganz zu unterstützen! Mehr dazu können Sie hier lesen.
Hier finden Sie das 18. Update der MA15 zum Coronavirus. Neuerungen finden Sie in grüner Textfarbe im Dokument, das Wichtigste daraus zur Kontaktpersonennachverfolgung nachfolgend:
Geimpfte Kontaktpersonen können in folgendem Zeitfenster als Kontaktperson der Kategorie II eingestuft werden (maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Kontakts):
bei zweiteiligen Impfungen: ab dem 14. Tag nach der 2. Teildosis bis 9 Monate nach der 2. Teildosis
bei einteiliger Impfung: Ab dem 28. Tag bis 9 Monate nach der Impfung
bei Impfung nach Genesung: bis 9 Monate nach einmaliger Impfung (sollte die Impfung nicht innerhalb der 6 Monaten nach Genesung erfolgt sein, gilt diese Einstufung erst ab dem 14. Tag nach der Impfung)
Wenn bei geimpften oder genesenen Kontaktpersonen davon ausgegangen werden muss, dass keine ausreichende Immunantwort vorliegt, sollte von einer Herabstufung von Kontaktperson der Kategorie I auf Kategorie II abgesehen werden (Alter, Immunsupprimierung z.B. wegen spezifischer Therapie, Immundefekte; keine nachweisbaren Antikörper; Zeit seit Infektion).
Das Vorgehen bei positiver Testung von genesenen und geimpften Personen und Personen mit Nachweis von neutralisierenden Antikörpern (Zeitrahmen für die unten genannten Bestimmungen):
Genesene: bis 6 Monate nach labordiagnostischem Erstnachweis
Geimpfte:
bei zweiteiligen Impfungen: Ab dem 14. Tag nach der 2. Teildosis bis 9 Monate nach dieser 2. Teildosis
Bei einteiliger Impfung: ab dem 28. Tag bis 9 Monate nach der Impfung
Bei Impfung nach Genesung: bis 9 Monate nach einmaliger Impfung (sollte die Impfung nicht innerhalb der 6 Monaten nach Genesung erfolgt sein, gilt diese Einstufung erst ab dem 14. Tag nach der Impfung)
Personen mit Nachweis über neutralisierende Antikörper: bis 3 Monate nach labordiagnostischem Nachweis
Bei Auftreten eines positiven Testergebnisses in diesem Zeitraum müssen die betroffenen Personen zunächst abgesondert werden. Zum Ausschluss einer erst ansteigenden Viruslast zu Infektionsbeginn, erfolgt nach 48 Stunden eine Kontrolle des Ct-Werts. Liegt der Ct-Wert bei >30, kann die betroffene Person aus der Absonderung entlassen werden.
Liegt der Ct-Wert <30, kann die vollständig geimpfte Person frühestens 5 Tage nach dem Symptombeginn (bzw. wenn unklar nach Probenahme bzgl. labordiagnostischem Erstnachweis des Erregers) nach Vorliegen einer negativen PCR-Untersuchung bzw. bei Ct-Wert >30 aus der Isolation entlassen werden.
Sollten Sie als Ärzt*in oder bei Ihren Ordinationsmitarbeiter*innen bei Erfüllung der Voraussetzungen (keine Symptome, Ct-Wert >30) Probleme mit einer vorzeitigen Aufhebung der Absonderung haben, melden Sie sich bitte mit den Nachweisen der Ct-Werte und dem Absonderungsbescheid unter mmmY29yb25hQGFla3dpZW4uYXQ= - wir werden Sie unterstützen.
Die ebenso aktualisierte Version der Behördlichen Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung des Gesundheitsministeriums finden Sie hier, und die Empfehlung für die Gesundheitsbehörden zur Entlassung von COVID-19-Fällen aus der Absonderung hier.
Die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) hat für Fragen von Bürger*innen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) und zum Grünen Pass / "3-G"-Zertifikaten eine Infoline unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 555 621 eingerichtet. Sie ist täglich von 0 bis 24 Uhr erreichbar. Diese Hotline ist nicht für gesundheitliche Fragen zuständig.
Wir möchten Sie über diese Long COVID Leitlinie S1 (Kurzfassung) informieren, welche Long COVID nach milden bis moderaten Verläufen inklusive hospitalisierten Patient*innen thematisiert, jedoch nicht Folgeschäden und Erkrankungen nach intensivmedizinischer Behandlung.
Sie richtet sich in erster Linie an hausärztliche Primärversorger*innen und andere medizinische Erstkontakteinrichtungen, zudem alle Ärzt*innen, die mit von Long COVID möglicherweise betroffenen Personen befasst sind.
Die Leitlinie verfolgt die Zielsetzung, Empfehlungen zu folgenden Fragestellungen abzugeben:
Abklärung und Zuordnung von Symptomen bzw. Erkrankungen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Infektion durch SARS-CoV-2
Ausschluss/Abklärung von Erkrankungen anderer Ursache
Erkennen organisch-struktureller Ursachen als Folge der Erkrankung und/oder ihrer Komplikationen
Erkennen einer Verschlechterung vorbestehender Grundkrankheiten im Gefolge von COVID-19
Abgrenzung anhaltender unspezifischer und funktioneller Störungen nach Akuterkrankung an COVID-19 von organisch-struktureller Ursachen
Behandlung der zugeordneten Störungen und Beschwerden
Betreuung und Coping
Vermeidung iatrogener Verstärkung, sowie sekundärer Chronifizierung
In unseren Ärzt*innen News vom 1. Juli 2021 haben wir Sie umfassend über die Verordnungen für die COVID-Testungen von symptomatischen und von asymptomatischen Patient*innen informiert. Beide Verordnungen enden nun nicht mit 31. August 2021, sondern werden bis 31. Oktober 2021 verlängert.
Des Weiteren wird die Abgabe von SARS-CoV-2 Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken ebenfalls bis 31. Oktober 2021 verlängert.
Die Grundlagen und die Organisation der Drittstiche werden gerade mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Stadt Wien besprochen. Dies betrifft sowohl die Impfungen des Gesundheitspersonals als auch die Impfungen der Patient*innen in den Ordinationen.
Sobald uns Ergebnisse vorliegen, informieren wir Sie umgehend.
Lebensneugestaltung, Wiedererlangen der persönlichen Freiheit, die Fähigkeit, in Lebenssituationen Freude zu empfinden Termin: Samstag, 2. Oktober 2021 9.00 - 13.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Referent: Michael Musalek
Institut für Sozialästhetik und Psychische Gesundheit der Sigmund Freud Privatuniversität Wien Anmeldung: mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Am Samstag, 18. September 2021, findet von 9.00 bis ca. 12.30 Uhr eine Veranstaltung der Reihe "Giftiger Samstag" zu dem Thema Schnupfen & Co. statt. Das detaillierte Programm finden Sie hier
Um an der Präsenzveranstaltung teilnehmen zu können melden Sie sich bitte per E-Mail an unter mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Online teilnehmen können Sie hier.
Am 27. September findet wieder eine Med Monday Fortbildung zum Thema "Cannabinoide" statt. Beginn der Veranstaltung ist um 18.00 Uhr in der Wolke 19/Ares Tower. Die Fortbildung findet als Hybrid-Veranstaltung statt. Hier geht's zum Programm.
Sie können vor Ort oder online via Live-Stream teilnehmen.
Anmeldung für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung:
Referat für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer für Wien
E-Mail: mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Für die Teilnahme an dem Webinar registrieren Sie sich unter folgendem Link.
(Sie registrieren sich unter oben angeführtem Link mit Ihrem Vor- und Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN.)
Wir wurden von der Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsges.m.b.H. (SVC) informiert, dass es am Freitag, den 27. August 2021 bei ELGA/e-Medikation zu Einschränkungen kommen kann. Grund hierfür sind Wartungsarbeiten in der GDASWH-Testumgebung.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die SVC telefonisch unter 050 124 714 - 0 oder per Mail unter mmmc3VwcG9ydEBzdmMuY28uYXQ=.
Die Ärztekammer für Wien möchte Sie gerne zur Buchpräsentation "Auf den Spuren der alten Heilkunst - Medizinische Spaziergänge durch Wien", einer Sammlung von Geschichten aus der gleichnamigen Veranstaltung der Ärztekammer, einladen. Die Spuren der alten Wiener Medizin erschöpfen sich nicht mit dem Freud-Haus, dem Narrenturm oder dem Josephinum. Vielmehr finden sich Erinnerungen an längst Vergangenes, mitunter Skurriles, Schockierendes oder auch Prägendes an vielen Orten der Stadt, oft gut verborgen unter den baulichen Veränderungen der letzten Jahrhunderte. Über dies und viel mehr erfahren Sie am Abend der Buchpräsentation mit den Autor*innen Bibiane Krapfenbauer-Horsky und Hans-Peter Petutschnig, moderiert durch Fritz Dittlbacher. Mehr Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur unter Vorlage eines gültigen 3G-Regel-Nachweises (getestet, geimpft, genesen) möglich ist. Da wir aufgrund der Sicherheitsbestimmungen im Falle einer Corona-Erkrankung alle Teilnehmer*innen kontaktieren müssen, müssen sämtliche Begleitpersonen ebenfalls separat via Anmeldetool angemeldet werden. Wir bitten höflich, das Anmeldeformular wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Wir bitten auch um Verständnis, dass nicht angemeldete Personen an der Veranstaltung leider nicht teilnehmen können. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass nach den aktuellen Richtlinien der Regierung unter Voraussetzung des 3G-Nachweises keine Maskenpflicht in Innenräumen besteht. Dennoch behalten wir es uns vor, je nach aktueller Lage, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei unseren Veranstaltungen wieder einzuführen.
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der Ärztekammer sowie in anderen Medien veröffentlicht werden dürfen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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