Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine und den einhergehenden Fluchtbewegungen nach Österreich, erhalten wir vermehrt Anfragen, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen schutzsuchende ukrainische Ärzt*innen in Österreich einer ärztlichen Tätigkeit nachgehen dürfen.
Als erster Schritt ist in solchen Fällen eine Kontaktaufnahme mit der Standesführung der österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) erforderlich, da zunächst Themen wie die Anerkennung der Ausbildung individuell zu klären sind. Hierfür steht die allgemeine Mailadresse mmmYWVsLXJlY2h0QGFlcnp0ZWthbW1lci5hdA== zur Verfügung beziehungsweise finden Sie hier die Kontakte der Mitarbeiter*innen.
Das zugelassene Virostatikum Paxlovid wird bei COVID-19-positiven erwachsenen Patient*innen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, eingesetzt.
Seit 23. März 2022 kann Paxlovid sowohl von niedergelassenen Vertragsärzt*innen als auch von Wahlärzt*innen mittels normalem Rezept verschrieben werden. Paxlovid wird vom Bund zur Verfügung gestellt, unterliegt nicht der Chefarztpflicht und ist über die Apotheken erhältlich.
Eine von dem*der Patient*in autorisierte Person kann das Arzneimittel aus der Apotheke abholen bzw. kann der*die Patient*in im Bedarfsfall nach Absprache mit der Apotheke des Vertrauens auch die Zustellung des Medikaments zum*zur Patienten*in vereinbaren.
Die Einspielung der PZN in die Software erfolgt spätestens Anfang April.
Am Rezept ist daher zwischenzeitlich der Produktname "Paxlovid 150 mg + 100 mg Filmtabletten" bzw. "PAXLOVID®" händisch oder per magistraler Rezeptur anzugeben.
Voraussetzungen/Indikationen für die Verordnung sind:
Maximal fünf Tage seit Symptombeginn verstrichen
Nachgewiesene Infektion mit SARS-CoV-2 (PCR Test oder ärztlich durchgeführter Antigentest mit hoch sensitivem Testkit an symptomatischen Patient*innen)
Erhöhtes Risiko für schwere Erkrankung - Risikofaktoren siehe hier
Priorisierung nach Impfstatus und Risikogruppen siehe hier
Partizipative Entscheidungsfindung in Abwägung von Nutzen und Risiko
Weitere nützliche Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links:
Die Abrechnung durch Vertragsärzt*innen hat wie bei jeder anderen Erkrankung und Verschreibung zu erfolgen.
Im Falle einer telemedizinischen Behandlung finden Sie hier die Übersicht der allgemeinen Abrechnungsmodalitäten.
Um Behinderungen der Gesundheitsversorgung durch COVID-19-Maßnahmengegner*innen zu verhindern, gab der Nationalrat mehrheitlich grünes Licht für die Möglichkeit, Schutzzonen im Umfeld kritischer Gesundheitsinfrastruktur einzurichten, wie etwa vor Krankenhäusern.
In den vergangenen Monaten haben COVID-19-Maßnahmengegner*nnen den Betrieb von Gesundheitseinrichtungen und letztlich die Gesundheit von Patient*nnen gefährdet. Damit dies künftig verhindert werden kann soll es den Sicherheitsbehörden möglich sein, einen bestimmten Ort, an dem eine Störung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu befürchten ist, per Verordnung zur Schutzzone zu erklären. Die Schutzzone gilt dann für das Schutzobjekt sowie in einem Umkreis von bis zu 150 Metern. Die Sicherheitsorgane erhalten mit der Einrichtung von Schutzzonen zudem die Möglichkeit, Betretungsverbote und Wegweisungen gegen bestimmte Personen auszusprechen. Die Regelungen sollen vorerst bis Ende 2022 eingeführt werden.
ACHTUNG: Es ist damit zu rechnen, dass für Wien in den nächsten Tagen wieder strengere Regelungen gelten werden! Wir werden Sie selbstverständlich zeitnah darüber informieren.
Grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen öffentlicher Orte sowie in Ordinationen
Mitarbeiter*innen haben eine FFP2-Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann
Patient*innen, Besucher*innen, Begleitpersonen sowie Betreiber*innen, Mitarbeiter*innen und Dienstleistungserbringer*innen haben eine Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann
Allfällige strengere Maßnahmen dürfen nicht unverhältnismäßig sein oder zu unzumutbaren Härtefällen führen
Am Dienstag, 29. März 2022, findet um 15.30 Uhr ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Streptokokken - eine bakterielle Hydra". Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 162-613-147). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für das Sommersemester 2022 finden Sie hier.
Am Dienstag, 5. April 2022, findet um 15.30 Uhr ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Vibrionen - vom Durchfall zur Badeseesepsis". Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 667-530-299). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für das Sommersemester 2022 finden Sie hier.
Am Samstag, 23. April 2022, findet von 9.00 bis 13.00 Uhr eine Veranstaltung der Reihe "Medizin im Museum" mit der Österreichischen Muskelforschung im Kunsthistorischen Museum mit anschließender Kunstführung statt. Sollten Sie zusätzlich an der Führung teilnehmen wollen, bitten wir Sie, dass bei der Anmeldung dazuzuschreiben.
Für die Präsenzveranstaltung melden Sie sich bitte per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Online teilnehmen können Sie hier. Programm
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das unterzeichnete fünfte Zusatzübereinkommen der BVAEB nun hier auf unserer Website kundgemacht ist.
Alle Details zum BVAEB Honorarabschluss 2022 bis 2023 können Sie in unseren Ärzt*innen News vom 17. Februar 2022 nachlesen.
Gemäß Ärztegesetz besteht eine Meldeverpflichtung des Bezuges von Sonderklassehonoraren sowie von ärztl. Nebentätigkeit an die Ärztekammer für Wien. Diese übernimmt dann im Auftrag der Österreichischen Ärztekammer die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung an die SVS, wodurch eine gesonderte Meldepflicht durch den*die betroffene Ärzt*in entfällt. Die SVS prüft die Meldung und nimmt direkt schriftlichen Kontakt mit dem*der jeweiligen Ärzt*in auf.
Dieses Vorgehen ist jedoch für Ärzt*innen mit einer aufrechten Meldung über eine Niederlassung oder als Wohnsitzärzt*in nicht notwendig.
Das hierfür vorgesehene Formular finden Sie unter diesem Link sowie ein erläuterndes Info-Blatt hier.
Für Fragen steht Ihnen die Standesführung der Ärztekammer für Wien gerne per E-Mail an mmmc3RhbmRlc2Z1ZWhydW5nQGFla3dpZW4uYXQ= zu Verfügung.
"Die Flucht der Dichter und Denker" - Wie Künstler und Wissenschaftler, darunter viele Mediziner, von den Nazis verfolgt und vertrieben wurden.
Unser Gast am 7. April ist der langjährige "profil"-Chefredakteur und Bestsellerautor Herbert Lackner, der eine vielbeachtete Trilogie über Dichter, Denker und Intellektuelle geschrieben hat, die vom NS-Regime aus Österreich vertrieben wurden und von denen einige wenige nach 1945 in die alte Heimat zurückgekehrt sind. Unter den von den Nazis Verfolgten und Vertriebenen waren natürlich auch Ärztinnen und Ärzte.
Herbert Lackner begleitete in seiner Trilogie Albert Einstein, Bertolt Brecht, Franz Werfel und viele andere durch die dramatischen Zwischenkriegsjahre und auf ihrer Flucht aus Europa und einige wenige davon auch bei ihrer Rückkehr in die "fremde Heimat".
Darüber, über seine Recherchen sowie die Reaktionen darauf erzählt Herbert Lackner am 7. April im Palais Lobkowitz.
Bitte beachten Sie dazu unten den Hinweis zur Anmeldung und Registrierung für diese Veranstaltung.
Mehr Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Um Anmeldung unter folgendem Link wird gebeten.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur unter Vorlage eines gültigen 2G-Regel-Nachweises (geimpft, genesen) sowie eines Lichtbildausweises möglich ist. Wir ersuchen Sie, im Foyer und im Saal eine FFP2-Maske zu tragen. Da wir aufgrund der Sicherheitsbestimmungen im Falle einer Corona-Erkrankung alle Teilnehmer*innen kontaktieren müssen, müssen sämtliche Begleitpersonen ebenfalls separat via Anmeldetool angemeldet werden. Wir bitten höflich, das Anmeldeformu¬lar wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Wir bitten auch um Verständnis, dass nicht angemeldete Personen an der Veranstaltung leider nicht teilnehmen können.
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der Ärztekammer sowie in anderen Medien veröffentlicht werden dürfen.
Die Sprachsoziologin und kritische Diskursforscherin Ruth Wodak ist Preisträgerin des Paul-Watzlawick-Ehrenrings 2022 der Ärztekammer für Wien. Wodak wurde durch ihre kritische Diskursanalyse bekannt und erlangte durch ihre Arbeiten zu Kommunikation in Institutionen, Identitätspolitik, Gender Studies, politischen Diskursen, Populismus und Vorurteilsforschung internationale Bekanntheit. Mehr Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Das deutsche Robert Koch Institut, abgekürzt RKI, ist seit Pandemiebeginn in aller Munde. Sein Namensgeber gilt als Mitbegründer der Mikrobiologie und damit als "Vater" der Erforschung übertragbarer Krankheiten. Unter anderem entdeckte Robert Koch den Tuberkulose-Erreger und wurde dafür 1905 mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. Die Krankheit ist nach wie vor ein großes Thema, vor allem im globalen Süden kämpft man mit steigenden Zahlen. Am 24. März wird der Welt-Tuberkulose-Tag begangen. Auf www.medinlive.at können Sie die Exklusivstory dazu hier nachlesen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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