500 unterstützende Unterschriften waren notwendig, um die Einreichung der parlamentarischen Bürgerinitiative "Achtung Gesundheit - Es ist 5 nach 12!" beantragen zu können - letztendlich wurden es innerhalb eines Monats seit Start des Sammelns 44.424 Unterschriften. Damit wurden die Anforderungen um ein Vielfaches übertroffen, die Initiatorin "Offensive Gesundheit" erwartet aber noch mehr Unterstützung durch die digitale Phase der Bürgerinitiative. "Leider, denn eine hohe Zustimmung zur Bürgerinitiative bedeutet gleichzeitig ein schlechtes Attest für den österreichischen Gesundheits- und Langzeitpflegebereich", so die "Offensive Gesundheit". Sie können die Bürgerinitiative direkt hier unterstützen. Mehr Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Nur Stunden vor Ende der aktuellen Verordnungen für Covid-Tests im niedergelassenen Bereich, wurde die Verordnung endlich kundegemacht und dieses Schreiben der ÖGK hat uns erreicht.
So bleibt das Testen von symptomatischen Patient*innen im niedergelassenen Bereich bis Ende Juni 2022 bestehen, aber das Testen von asymptomatischen Personen endet heute und wird ab morgen zur Privatleistung. Aus unserer Sicht sollten asymptomatische Personen definitiv unter gewissen Voraussetzungen auch in Ordination getestet werden können bzw. zumindest für definierte "Ausnahmen" (wie z.B. eine Gastroskopie) für den Erhalt eines weiteren Gratistests (über die 5 pro Monat hinaus) in Frage kommen!
Bezüglich eines Empfehlungstarifs zur Privatleistung werden wir zeitnah informieren.
Der Tarif für die laboranalytische Auswertung eines ab 1. April 2022 durchgeführten PCR-Tests wird per Verordnung auf EUR 35,- Euro reduziert.
Weiters schließt der Entwurf der medial kommunizierten "COVID-19-ScreeningVerordnung" das Testen von Mitarbeiter*innen in Ordinationen aus. Wo Kindergärten, pädagogisches Personal, Mitarbeiter*innen von Rettungsdiensten und selbstverständlich Mitarbeiter*innen von Spitälern als "betroffene Einrichtungen" von Screeningprogrammen umfasst werden, hat man scheinbar auch hier auf die Ordinationen vollkommen vergessen.
Sollte man die Ordinationen tatsächlich nicht berücksichtigt haben, wäre das ein absoluter Skandal!
Über jegliche dahingehende Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden. Bitte verfolgen Sie unsere Aussendungen!
Weiters möchten wir auf diese Presseaussendung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) zu diesem Thema hinweisen.
1) Ausstellung von COVID-19-Risikoattesten durch niedergelassene Ärzt*innen
Die Möglichkeit zur Ausstellung von COVID-19-Risikoattesten durch niedergelassene Ärzt*innen für Versicherte wurde bis 31. Mai 2022 verlängert.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung ist die Ausstellung eines neuen positiven COVID-19-Risikoattests ab 1. April 2022 nur zulässig, wenn die Person der Risikogruppe gemäß COVID-19-Risikogruppen-Verordnung angehört und zusätzlich entweder ...
) ... trotz drei Impfungen gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen mit einem zentral zugelassenen Impfstoff medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen oder
) ... von der COVID-19-Impfpflicht ausgenommen ist, weil sie nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem Impfstoff gemäß § 2 Z 3 COVID-19-Impfpflichtgesetz geimpft werden kann oder aus medizinischen Gründen keine Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 zu erwarten ist.
Die Person hat Ihnen für diese Ausnahme von der Impfpflicht eine Bestätigung inklusive der zugrundeliegenden Befunde vorzulegen.
2) Prüfung/Bestätigung von vor dem 1. April 2022 ausgestellten COVID-19-Risikoattesten
Ab 1. April 2022 gilt, dass COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 1. April 2022 ausgestellt wurden, bis spätestens 14. April 2022 durch definierte Stellen bestätigen zu lassen sind.
Dies gilt nur, sofern die betroffene Person tatsächlich von der Arbeitsleistung freigestellt wurde, weil die im Gesetz vorgesehenen, durch den*die Arbeitgeber*in zu prüfenden Alternativmaßnahmen (Arbeitsleistung im Homeoffice bzw. Schutzmaßnahmen an der Arbeitsstätte einschließlich des Arbeitsweges) nicht möglich sind. Erfolgt innerhalb der Frist keine Bestätigung, so endet der Anspruch auf Freistellung.
Gesetzlich sind folgende Zuständigkeiten für die Ausstellung der Bestätigung vorgesehen:
Bei Personen, die bisher aus medizinischen Gründen gegen SARS-CoV-2 als nicht impfbar galten, hat die Bestätigung durch eine fachlich geeignete Ambulanz von Krankenanstalten, eine*n Amtsärzt*in oder eine*n Epidemieärzt*in (§ 3 Abs 3 COVID-19-IG) zu erfolgen.
Bei Personen, bei denen trotz dreifacher Impfung gegen SARS-CoV-2 medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, kann die Bestätigung auch durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers erfolgen.
Wir sind mit den Sozialversicherungsträgern aktuell in Abstimmung bezüglich des konkreten Ablaufs und informieren in Kürze.
Die Bestätigung kann nicht von niedergelassenen Ärzt*innen ausgestellt werden.
Am Dienstag, 5. April 2022, findet um 15.30 Uhr ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Vibrionen - vom Durchfall zur Badeseesepsis" mit Dr. Felix Lötsch. Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 667-530-299). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für das Sommersemester 2022 finden Sie hier.
Fallbeispiele, Tipps, Fragen, Antworten und Diskussion. Aus der Praxis für die Praxis. Alles was man im Spital nicht lernt. International üblich, nun auch vom ZAM angeboten. Besonders geeignet für Ärzt*innen in Ausbildung und für jüngere Allgemeinmediziner*innen, die mit einer Vertretungstätigkeit oder beim Ärztefunkdienst begonnen haben, oder beginnen werden, oder die sich einfach untereinander austauschen wollen. Termin: Dienstag, 5. April 2022, 18.30 - 20.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung: per E-Mail an mmmbWFubkBhZWt3aWVuLmF0
Wir möchten Sie über einen Fall mit Verdacht auf "doc-hopping" und Arzneimittelmissbrauch informieren. Der Hergang ist wie folgt: Die Patientin lässt sich von unterschiedlichen Ärzt*innen Xanor 0,5 mg OP1 und Zoldem OP2 verschreiben und versucht alle zwei bis drei Tage ein Rezept einzulösen.
Bitte seien Sie wachsam, wenn Patientinnen in den nächsten Tagen und Wochen diese Medikamente verschrieben bekommen wollen und kontaktieren Sie bei Fragen Frau Laura Umlauf telefonisch unter 01/51501-1288 oder per Mail an mmmdW1sYXVmQGFla3dpZW4uYXQ=.
Automatisierte Pflege, das Spital als Flaggschiff moderner Hochleistungsmedizin und die Bereiche, die das ermöglichen und eben nicht im Rampenlicht stehen: medinlive sprach mit der Global-Health-Expertin Janina Kehr im ersten Teil des Interviews unter anderem über die unterschiedlichen Zugänge zum Thema Gesundheit, Personalmangel und die Rolle der Spitäler als Vorreiter. Die ganze Geschichte dazu, können Sie hier auf medinlive lesen.
Die Wiener Ärztekammer lädt exklusiv in das Kunstforum Wien zu einer Führung durch die Ausstellung "David Hockney: INSIGHTS".
Das Bank Austria Kunstforum Wien widmet dem britischen Künstler David Hockney erstmals in Österreich eine umfassende Werkschau. Hockney, einer der facettenreichsten und einflussreichsten Künstler der Gegenwart, experimentiert seit über 60 Jahren mit den Medien Malerei, Zeichnung und Grafik.
Mehr Informationen zur Werkschau finden Sie hier.
Datum/Zeitplan: Donnerstag, 21. April 2022
19.30: Einlass und Empfang
20.00: Beginn der Kunstführung in Gruppen
Ort: Kunstforum Wien, 1010 Wien, Freyung 8
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur unter Vorlage eines gültigen 2G-Regel-Nachweises (geimpft, genesen) und eines Lichtbildausweises möglich ist. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass eine FFP2-Maskenpflicht im Kunstforum besteht. Da wir aufgrund der Sicherheitsbestimmungen im Falle einer Corona-Erkrankung alle Teilnehmer*innen kontaktieren müssen, bitten wir höflich, das Anmeldeformular wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Wir bitten auch um Verständnis, dass nicht angemeldete Personen an der Veranstaltung leider nicht teilnehmen können.
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der Ärztekammer sowie in anderen Medien (Bücher, Zeitschriften, etc.) veröffentlicht werden dürfen
Bereits zum zweiten Mal präsentiert Romano Svato (künstlerische Leitung: Simonida Selimovic) im Rahmen des Festivals "E BISTARDE - Vergiss mein nicht" (21. - 24.4.2022) internationales Roma-Theater in Wien. Neben Theater, Film, Tanz aus Ungarn, Rumänien, Serbien und Österreich im Amerlinghaus und im Theater Akzent steht auch eine Audio-Installation auf der Floridsdorfer Romawiese auf dem Festivalprogramm.
"Bambina, regina florilor" ist das erste Stück über die Traditionen der Boldi-Roma, die auf einer in Zusammenarbeit mit dem rumänischen Floristenverband durchgeführten Recherche zu den mündlichen Überlieferungen und Bräuchen der Roma-Floristen in Bukarest und dem Leben der Floristin Lina Victorita Georgescu basiert. Informationen zum Festival und Programm
Gewinnen Sie 2x2 Karten, indem Sie uns eine E-Mail an mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= mit dem Betreff "Bistarde" schicken. Bitte beachten Sie, dass wir ihren vollen Namen, E-Mailadresse sowie Mobil- oder Telefonnummer benötigen, weil die Veranstalter zu Contact-Tracing verpflichtet sind. Nur bei Vollständigkeit der Daten kann am Gewinnspiel teilgenommen werden.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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