Hiermit möchten wir Sie über für Ordinationen relevante Regelungen der dritten Novelle bzw. vierten Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung informieren.
Seit 3. Juni 2021 gilt folgende Regelung im Bereich der Logopädie:
Personen, die Gesundheitsdienstleistungen der Logopädie erbringen oder in Anspruch nehmen, sind für die Dauer der Erbringung bzw. Inanspruchnahme der logopädischen Dienstleistung von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung ausgenommen.
Ab 10. Juni 2021 gelten folgende Regelungen (hier wurden aus bekannten Monatsangaben Tagesangaben gemacht):
Der einzuhaltende Abstand zwischen haushaltsfremden Personen wird von mindestens zwei Meter auf mindestens einen Meter verkürzt. Dies gilt sowohl für öffentliche Orte im Freien als auch für öffentliche Orte in geschlossenen Räumen.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske wird auf geschlossene Räume beschränkt. Gemäß §12 Abs 6 gilt für Ordinationen, dass Mitarbeiter*innen nur eingelassen werden dürfen, wenn diese u.a. eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung und bei Kontakt mit Patient*innen in geschlossenen Räumen eine Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen.
Mitarbeiter*innen haben weiterhin den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen. Die Zeitangaben, wie lange die einzelnen Nachweise gültig sind, werden von Monatsangaben auf Tagesangaben umgestellt. Somit gilt Folgendes als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:
eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf, oder
Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf
Die Schutzdauer nach einer Corona-Schutzimpfung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch zu keinem zugelassenen Impfstoff abschließend bekannt. Daher ist auch noch nicht bekannt, wann bzw. ob Auffrischungen notwendig sind. Entsprechende Empfehlungen werden aus den Ergebnissen von weiteren Studien verfügbar sein.
Die aktuellen Verordnungen sprechen von einer "Gültigkeit" der Impfung im Rahmen der 3-G-Regel bzw. des Grünen Passes für eine maximale Dauer von neun Monaten ab dem Erststich - dies sagt nichts über die Schutzdauer der Impfung aus. Sofern es bei diesen neun Monaten bleibt, wären Mitte Oktober dieses Jahres erste Auffrischungsimpfungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal im niedergelassenen Bereich notwendig. Eine Anmeldung für eventuelle Auffrischungsimpfungen für medizinisches Personal, welches Anfang dieses Jahres geimpft wurde, ist im Moment nicht möglich.
Sobald es diesbezügliche Entwicklungen gibt, werden wir diese selbstverständlich umgehend kommunizieren.
Die Stadt Wien hat vorgesehen, dass den Ordinationen die Impfdosen für die Zweitstiche mit AstraZeneca zwölf Wochen nach dem Erstich zur Verfügung gestellt werden. Wir fragen bereits seit Wochen regelmäßig bei der Stadt Wien nach, ob es möglich ist die Kontingente für die Zweitstiche für mehr Flexibilität (auch im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit) früher zur Verfügung zu stellen. Bis jetzt haben wir dazu noch keine Antwort erhalten. Sobald wir nähere Informationen haben, teilen wir Ihnen diese selbstverständlich unmittelbar mit.
Gemäß ursprünglicher Planung würden jeweils 10.000 Impfdosen AstraZeneca in den folgenden Kalenderwochen in den Ordinationen zur Verfügung gestellt werden:
KW 29: Zwischen 19. und 23. Juli
KW 30: Zwischen 26. und 30. Juli
KW 32: Zwischen 9. und 13. August
Die betroffenen Ärzt*innen werden rechtzeitig an die Bestellung der zweiten Impfdosis erinnert - diese passiert nicht automatisch, sondern muss aktiv abgegeben werden.
Was löst die Corona-Pandemie bei den Menschen psychisch aus, speziell bei psychisch Vorerkrankten? Wie haben Ärzt*innen, die pandemiebedingt mit einem noch größerer workload konfrontiert waren als zuvor, das alles mental verarbeiten können? In Videointerviews beantworten fünf betroffene Ärzt*innen diese sowie noch weitere Fragen rund um das Thema Corona und Psyche. Zum Video Mehr
Am Montag, 14.Juni 2021, findet ein Webinar der Fortbildungsreihe "Innere Medizin compact" zum Thema "Lunge" statt. Die Details zur Veranstaltung finden Sie hier.
Die Anmeldung erfolgt entweder über die Ärztekammer für Wien per E-Mail an mmmbWFubkBhZWt3aWVuLmF0 oder online hier.
Es gibt noch freie Plätze für unsere neue Fortbildungsreihe im Freien "Fortbildung im Park". Die erste Veranstaltung zum Thema "Klinische Symptomatik und physikalische Untersuchung beim Schilddrüsenpatienten in der Praxis" findet am 17. Juni 2021 ab 17.00 Uhr im Donaupark in Wien statt. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==t oder per Fax an 01/512 60 23 DW 1243 oder DW 1246 oder DW 1281. Alle weiteren Infos finden Sie hier.
Seit Beginn der Corona-Krise ist die telemedizinische Betreuung durch niedergelassene Ärzt*innen nicht mehr die Ausnahme, sondern die Möglichkeit, die medizinische Versorgung in Krisenzeiten aufrecht zu erhalten. Technisch möglich ist vieles, aber wie funktioniert die medizinische Versorgung in der derzeitigen Krisensituation, aber auch ganz allgemein in der Praxis, wo sind die Grenzen und welche Maßnahmen wären wichtig, damit Sie besser Ihre Patient*innen telemedizinisch betreuen können?
Die Donau-Universität Krems führt nun in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) den zweiten Teil der letztes Jahr gestarteten Online-Umfrage dazu durch. Die Teilnahme ist anonym. Um die Validität der Umfrage nochmals zu verstärken und ein umfangreiches Bild über die telemedizinische Landschaft in Österreich und die Erfahrungen aus der COVID-19 Pandemie zu erhalten, wird die Umfrage noch bis Ende Juni verlängert. Den Link zur Umfrage finden Sie hier .
Nach erfolgreicher erster Vergabe des "PhD Martina Hamböck Grant" der Ärztekammer für Wien an sechs Förderungsempfänger*innen im Frühling 2021 wurde nun nach Re-Evaluierung des Vergabeprozesses der Bewerbungszeitraum für die nächste Ausschreibung für das Jahr 2022 mit 1. Dezember 2021 bis 28. Februar 2022 festgesetzt. Für Fragen zum Bewerbungsprozess stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter mmmcGhkQGFla3dpZW4uYXQ=1 zu Verfügung.
Wir gratulieren den Empfänger*innen nochmals ganz herzlich und wünschen ihnen viel Erfolg mit den von Ihnen eingereichten Projekten und ihrem Doktorratsstudium. Mehr
Vom 24. bis 26. Juni 2021 wird beim Austrian Health Forum in Schladming nach Lösungen für ein modernes Gesundheitswesen in Österreich gesucht.
Die Ärztekammer für Wien ist Kooperationspartnerin und vergibt unter den Mitgliedern der Ärztekammer für Wien dafür kostenfreie Resttickets nach dem Prinzip "first come, first serve". Bei Interesse senden Sie bitte ein E-Mail mit dem Betreff "Austrian Health Forum"an mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ=.
Bitte beachten Sie, dass im Ticket nur der Zutritt zum Austrian Health Forum inkludiert ist. Die Anfahrt sowie Übernachtung (Hotelkosten) müssen selbst organisiert und bezahlt werden! Mehr
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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