Morgen, Mittwoch, 10. November 2021, ruft die Offensive Gesundheit um 12.05 Uhr zur nächsten "5 nach12"-Aktion auf.
Unter dem Motto "5 nach 12 - Geh Raus und zeig' Gesicht" treffen sich Spitalsangestellte vor ihren Häusern, verlesen eine Botschaft an die politischen Stakeholder und setzen so ein sichtbares Zeichen gegen Überbelastung und massiven Personalmangel. Nicht nur die Ärzt*innen in Wiens Spitälern und Pflegeeinrichtungen sind bereits weit über ihrem Belastungslimit, wie rezente Umfragen unter den Belegschaften offenlegen.
Einmal mehr will die Offensive Gesundheit, ein Zusammenschluss aus Ärztekammer für Wien, Arbeiterkammer für Wien und den Fachgewerkschaften, die politischen Akteure wachrütteln und fordert rasche und spürbare Entlastung. Dieser "Walk-Out" am 10. November, der einen ersten Schritt von weiteren Protestmaßnahmen darstellt und die täglichen Aufgaben in den Wiener Spitälern am wenigsten beeinträchtigt, soll auf die alarmierende Situation aufmerksam machen.
Die aktuellen Ausfälle im Bereich von e-Medikation und e-Impfpass sorgen für großen Ärger bei niedergelassenen Ärzt*innen. Betroffen sind die Bereiche e-Medikation, e-Impfpass und e-Befund. Der entsprechende Mehraufwand für die Ärzt*innen durch Dokumentation und Nachtragen ist beträchtlich - und das bei aktuell ohnehin vollen Ordinationen. Die Reparatur von e-Medikation und e-Impfpass müsse höchste Priorität haben. Man solle sich hier aber nicht zu viel auf einmal vornehmen, sondern beispielsweise Problemfälle wie den e-Befund endgültig einstampfen, heißt es aus der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Mehr
Für die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) weist den neuen Vorstoß der Apothekerkammer, impfen zu wollen, entschieden zurück. Es sei völlig unverständlich, warum ein Land wie Österreich Qualitätsabstriche machen sollte, anstatt stolz auf seinen hohen und international anerkannten Standard beim Impfen zu sein. Ein Land wie Österreich habe es nicht nötig, die Patientensicherheit für abenteuerliche Apotheken-Experimente zu opfern. Mehr
Der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) ist zur Kenntnis gelangt, dass an zahlreiche niedergelassene Arzt*innen von der Partei MFG (Menschen Freiheit Grundrechte) unaufgefordert Mails übermittelt werden, in denen die verordneten COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen an Arbeitsstätten als unzulässig qualifiziert werden und weiters geraten wird, Betriebsinhaber*innen bzw. Arbeitgeber*innen in diesem Zusammenhang zu verklagen. Die ÖÄK teilt die in diesen E-Mails vertretene Rechtsauffassung nicht, erachtet diese Aktivitäten bzw. als äußerst besorgniserregend und hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bereits über die Aktivitäten informiert und um allfällige weitere Veranlassungen ersucht.
Hier dürfen wir Ihnen die vom Bundesministerium für Arbeit erstellten FAQs zur 3GRegelung am Arbeitsort zur Information übermitteln.
Ab 15. November 2021 gilt für Betreiber*innen und Mitarbeiter*innen von Ordinationen sowie auch externe Dienstleister*innen, dass diese beim Betreten einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) nachzuweisen haben und einen MNS zu tragen haben. Kann ein 2G-Nachweis nicht erbracht werden, ist ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen und bei unmittelbarem Kundenkontakt eine Maske (FFP2) zu tragen. Im Fall eines positiven Testergebnisses kann das Einlassen abweichend davon dennoch erfolgen, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit nach abgelaufener Infektion vorliegt und auf Grund der medizinischen Laborbefunde, insbesondere auf Grund eines CT-Werts >30, davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Bis zum 6. Dezember 2021 gilt, dass für Personen, die bisher nur die Erstimpfung erhalten haben, der Zutritt zu Bereichen, die nun 2G verlangen (z.B. Gastronomie- und Kulturbereich, körpernahen Dienstleistungen, Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen) mit einem PCR-Test möglich ist.
Beim Grünen Pass wird die Gültigkeitsdauer nach der zweiten Impfung erst ab 6. Dezember 2021 von zwölf auf neun Monate reduziert und nicht bereits per 8. November 2021. Alle Ärzt*innen und sämtliches Ordinationspersonal, die über die Ärztekammer im Februar 2021 den Zweitstich erhalten haben, haben somit bis 5. Dezember 2021 Zeit, sich den Drittstich zu holen, um ab dem 6. Dezember 2021 noch über einen gültigen Grünen Pass zu verfügen. Grundsätzlich empfehlen wir, sich den Drittstich baldmöglichst zu holen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hier finden Sie die umfassend aktualisierten Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG). Neuerungen sind in roter Schriftfarbe hervorgehoben. Zudem findet sich auf Seite sechs des Dokuments eine tabellarische Übersicht der Neuerungen/Änderungen im Vergleich zur Vorversion.
Lesen Sie bitte im Zusammenhang den vollständigen Text, Auszüge bzw. eine Übersicht daraus finden Sie nachfolgend:
Impfschema - Zulassung dritte Impfung Spikevax
Es liegt eine Zulassung für eine dritte Impfung mit Spikevax für Personen ab 18 Jahren - frühestens sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung - vor, dabei wird die halbe Menge, nämlich 0,25 mL (50 µg) der für die erste und zweite Dosis verwendeten Menge von 0,5 mL (100 µg), verabreicht. Details siehe Kapitel "Impfschema für Verabreichung der 3. Impfung". Auf Grund von internationalen Sicherheitsberichten zu einem erhöhten Auftreten von Myokarditis und Perikarditis vorwiegend bei jüngeren Personen werden Impfungen mit Spikevax derzeit vorsichtshalber erst ab einem Alter von 30 Jahren empfohlen (Ausnahme Personen mit beeinträchtigtem Immunsystem wie z.B. Immunsupprimierte etc.).
Vorgehen nach Impfung bei Hochrisikopersonen, Non-Responder
Bei schwerwiegend immungeschwächten bzw. stark immunsupprimierten Personen können beide mRNA-Impfstoffe für alle zugelassenen Altersgruppen eingesetzt werden. Bei schwerwiegend immungeschwächten bzw. stark immunsupprimierten Personen, Personen, bei denen ein erhöhtes Infektions-/Erkrankungsrisiko und ein hohes Risiko für schwere Verläufe von COVID-19 besteht (z.B. Erkrankung, die mit einer vorrübergehenden, therapeutisch induzierten oder dauerhaften und relevanten Immunsuppression einhergeht wie Transplantierte, Personen unter Biologika-Therapie und onkologische und hämatologische Patient*innen), wird grundsätzlich ein Drei-Dosen-Impfschema, wie in der Tabelle fünf: Übersicht Impfschemata für schwerwiegend immungeschwächte bzw. stark immunsupprimierte Personen" beschrieben, empfohlen. Danach soll - im Gegensatz zu immunkompetenten Personen - eine Antikörperkontrolle (neutralisierende AK) frühestens vier Wochen nach der dritten Impfung (!) durchgeführt werden, um feststellen zu können, ob die Impfungen eine Immunantwort ausgelöst haben. Darauf basierend wird das weitere individuelle Vorgehen mit dem*der behandelnden Ärzt*in festgelegt.
Schwangerschaft
Sollte der Zeitpunkt für eine dritte Impfung gemäß den Empfehlungen für weitere Impfungen in die Zeit der Schwangerschaft fallen, wird die Durchführung bevorzugt im dritten Trimenon empfohlen, dabei soll wie für alle COVID-19-Impfungen in der Schwangerschaft Comirnaty eingesetzt werden (off-label).
Stillzeit
Sind Mütter noch ungeimpft, so ist die Impfung auch in der Stillzeit ausdrücklich empfohlen.
Antikörper- und Titerbestimmungen auf SARS-CoV-2 vor Impfung
Eine Antikörpertestung ist vor einer Impfung nicht erforderlich und nicht empfohlen. Es konnte noch kein Schutzkorrelat definiert werden. Wenn basierend auf dem Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 fälschlicher Weise und entgegen der medizinischen Empfehlungen von einer Impfung gegen COVID-19 abgeraten wird und die Person, der von einer Impfung abgeraten wurde, an COVID-19 erkrankt, so kann dies auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben, weil es klar im Gegensatz zur ausdrücklichen medizinischen Empfehlung steht.
Impfreaktionen, Nebenwirkungen und Hintergrundmorbidität
Das Nebenwirkungsprofil der dritten Impfung von mRNA-Impfstoffen lag in etwa im Bereich der Impfreaktionen und Nebenwirkungen nach der zweiten Impfung.
Weitere Themen in der Übersicht:
Impfschema für Verabreichung der 3. Impfung
Vorgehen nach Impfung mit nicht durch die Europäische Kommission zugelassenen Impfstoffen.
Wir dürfen Sie hiermit über die Sichtweise des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum Thema COVID-19 Impfungen für nicht ASVG-Versicherte informieren:
Aktuell können nicht sozialversicherte Personen - und zwar sowohl aus dem gesetzlichen System optierte Freiberufler als auch "echte" nichtversicherte Personen - im niedergelassenen Bereich nicht gegen Verrechnung mit den Krankenversicherungsträgern geimpft werden. Sollte sich eine nicht sozialversicherte Person trotzdem im niedergelassenen Bereich impfen lassen, muss er*sie die Kosten dafür selbst übernehmen. Dies betrifft zumindest die Kosten für den Impfstich, da der Impfstoff ohnehin vom Bund zur Verfügung gestellt wird.
Im Fall der "Herausoptierten" ist davon auszugehen, dass die Kosten durch die private Krankenversicherung übernommen werden können.
Im Fall der sonstigen Nichtversicherten (Menschen ohne gesetzliche oder private Krankenversicherung) wäre eine allfällige "Zuständigkeit" (medizinische Versorgung im niedergelassenen Bereich) in Bezug auf die Bereitstellung der Impfung bzw. die Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger zu sehen.
Die Teilnehmer*innen des Seminars sollen Häufigkeiten und Formen suizidaler und selbstverletzender Verhaltensweisen im Jugendalter kennenlernen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Risikoeinschätzung und der Gesprächsführung bei suizidalen Patient*innen, welche durch Praxisbeispiele vertieft werden. Basierend auf den vorliegenden AWMF-Leitlinien werden weiterführende Interventionen abgehandelt. Dabei wird insbesondere auf die evidenzbasierte Kurzintervention "Therapeutic Assessment" Bezug genommen. Termin: Mittwoch, 17. November 2021, 13.00 bis 17.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung:mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Am Dienstag, 14. Dezember 2021, findet um 15.30 Uhr ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "MMR & Co - Kinderimpfungen".
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 927-324-643). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme.
Das Programm für das Wintersemester 2021/22 finden Sie hier.
Prinzip und Entstehung der angeborenen Stoffwechselerkrankungen, Häufigkeiten, Klassifikation der angewandten STW Erkrankungen, Erstanzeichen einer drohenden akuten metabolischen Krise, krankheitszuweisende Symptomkonstellationen, Früherkennung von Krankheiten, Pathophysiologie, Therapieoptionen nach State of the Art, Österreichisches Neugeborenenscreening aktualisiert.
Termin: Samstag, 18. Dezember 2021, 9.00 bis 13.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung:mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Wir möchten alle Arbeitsmediziner*innen darüber informieren, dass sich Betriebe nun für die Grippeimpfaktion 2021 anmelden und Impfstoffe bestellen können.
Alle relevanten Informationen zur Anmeldung und Bestellung finden Sie in dieser Aussendung der Wirtschaftskammer Wien bzw. in diesen FAQ für Unternehmen und Betriebe.
Bitte nehmen Sie mit dem Unternehmen/Betrieb, in welchem Sie als Impfärzt*in fungieren, Kontakt auf. In Absprache mit dem Unternehmen/Betrieb können auch Sie die Bestellung übernehmen.
Seit dem Jahr 2020 haben Sie die Möglichkeit, sich über die Verfügbarkeit von Arzneispezialitäten in Österreich zu informieren. Hierfür wird vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) dieses öffentlich einsehbare Register bereitgestellt. Dort sind von dem*der Zulassungsinhaber*in verpflichtend jede Einschränkung der Vertriebsfähigkeit für ver¬schreibungspflichtige Humanarzneispezialitäten in Österreich elektronisch zu melden. Weitere Informationen zum Register finden Sie hier.
Mittlerweile wurde nun auch eine Schnittstelle für die Nutzung durch Arztsoftwareprodukte fertiggestellt. Diese Schnittstelle wird von der AGES kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bei entsprechender Integration in die IT-Anwendungen wäre Ihnen im Zeitpunkt der Rezeptaus¬stellung - wie in der Resolution der Bundeskurie niedergelassene Ärzte gefordert wurde - bekannt,
ob eine Arzneispezialität verfügbar ist,
warum die Arzneispezialität nicht verfügbar ist und
wann mit einer Wiederherstellung der Lieferbarkeit gerechnet wird.
Sie können damit bei Nichtverfügbarkeit sofort auf Alternativen ausweichen und insbesondere vermeiden, dass eine verschriebene Arzneispezialität in der Apotheke nicht an Ihre Patient*innen abgegeben werden kann.
Bitte beachten Sie, dass diese Schnittstelle noch nicht durch jede Arztsoftwarefirma für die Produkte freigeschalten und umgesetzt wurde. Sollte Ihrerseits Interesse vorhanden sein, kontaktieren Sie bitte Ihren Arztsoftwarehersteller.
Der Ärztekammer wurde dieses Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) mit wichtigen Informationen über aktualisierte Empfehlungen zur Verringerung des bekannten Risikos einer intraokularen Entzündung einschließlich retinaler Vaskulitis und/oder retinalem Gefäßverschluss bei der Anwendung von Beovuzur zur Kenntnis gebracht.
Am Dienstag, 30. November 2021, findet ab 18.00 Uhr wieder eine medizingeschichtliche Führung unter dem Titel "Der jüdische Ring" statt: Die Residenzstadt der k. & k. Monarchie entwickelte sich im 19. Jahrhundert zu einer Weltstadt. Die großzügigen Stadterweiterungen und der Bau des Rings zeugen heute noch von dem Aufbruch. Emanzipierte jüdische Familien spielten herausragenden Rollen in der Wirtschaft, Kultur und waren Förderer von sozialen Projekten. Die Wiener Medizin "fin du siècle" wäre ohne jüdische Ärzte undenkbar. Vom Schillerplatz zum Schwarzenbergplatz erzählt dieser Spaziergang von Familien wie Bloch-Bauer, Schey, Todeso und Königswarter.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur unter Vorlage eines gültigen 1G-Regel-Nachweises (vollständig geimpft oder genesen mit einer Impfung) möglich ist. Da wir aufgrund der Sicherheitsbestimmungen im Falle einer Corona-Erkrankung alle Teilnehmer*innen kontaktieren müssen, müssen sämtliche Begleitpersonen ebenfalls separat via Anmeldetool angemeldet werden. Wir bitten höflich, das Anmeldeformular wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Wir bitten auch um Verständnis, dass nicht angemeldete Personen an der Veranstaltung leider nicht teilnehmen können. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass nach den aktuellen Richtlinien der Regierung unter Voraussetzung des 1G-Nachweises keine Maskenpflicht in Innenräumen besteht. Dennoch behalten wir es uns vor, je nach aktueller Lage, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei unseren Veranstaltungen wieder einzuführen.
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der Ärztekammer sowie in anderen Medien (Bücher, Zeitschriften, etc.) veröffentlicht werden dürfen.
Am Mittwoch, 1. Dezember 2021, dürfen wir Sie zu einer Vernissage des Künstlers Leonhard Stramitz im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Medizin & Kunst" herzlich einladen.
Vernissage Leonhard Stramitz "Unterwegs"
Datum/Zeit: Mittwoch, 1. Dezember 2021, 19.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12/1. Stock Anmeldung Programm
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur unter Vorlage eines gültigen 1G-Regel-Nachweises (vollständig geimpft oder genesen mit einer Impfung) möglich ist. Da wir aufgrund der Sicherheitsbestimmungen im Falle einer Corona-Erkrankung alle Teilnehmer*innen kontaktieren müssen, müssen sämtliche Begleitpersonen ebenfalls separat via Anmeldetool angemeldet werden. Wir bitten höflich, das Anmeldeformular wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Wir bitten auch um Verständnis, dass nicht angemeldete Personen an der Veranstaltung leider nicht teilnehmen können. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass nach den aktuellen Richtlinien der Regierung unter Voraussetzung des 1G-Nachweises keine Maskenpflicht in Innenräumen besteht. Dennoch behalten wir es uns vor, je nach aktueller Lage, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei unseren Veranstaltungen wieder einzuführen.
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der Ärztekammer sowie in anderen Medien (Bücher, Zeitschriften, etc.) veröffentlicht werden dürfen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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