Wir weisen darauf hin, dass es seitens der Ärztekammern noch Gespräche mit dem BMSGPK zum Impflichtgesetz sowie zu den Befreiungsattesten geben wird. Die Ärztekammern waren weder in die Erstellung der obigen Kontraindikationsliste noch in die Gespräche zum Impflichtgesetz bis dato involviert.
Bitte beachten Sie bei etwaigen Ausstellungen von Befreiungsattesten, dass diese ausschließlich auf Grund der obigen Liste ausgestellt werden dürfen. Wie auch bei anderen Attesten (Risikoattesten, Maskenbefreiungsattesten) können aber niedergelassene Ärzt*innen NICHT dazu gezwungen werden, Impfbefreiungsatteste auszustellen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
Alle Texte und Daten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Quellenangabe weiterverwendet werden. Newsletter abmelden