Wir haben Sie gestern in unserem Rundschreiben über die am 1. Oktober 2021 in Kraft tretende Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung informiert.
Aufgrund einiger Anfragen möchten wie hier gerne erklärend darauf eingehen.
Die regionale Verordnung bedeutet eine massive Verschärfung für die Maßnahmen in den Ordinationen:
Die FFP2-Maskenpflicht (ohne Ausatemventil) gilt ab 1. Oktober 2021 für alle Personen in einer Ordination - unabhängig davon, ob die 3G-Regel erfüllt wird oder nicht. Betroffen davon sind: Patient*innen, Besucher*innen, Begleitpersonen, Arbeitnehmer*innen, Inhaber*innen, Betreiber*innen
Wöchentlicher PCR-Test für alle in Ordinationen tätigen Personen verpflichtend
Weiters ist ein wöchentlicher PCR-Test von allen in Ordinationen tätigen Personen zu erbringen - unabhängig davon, ob geimpft, genesen oder getestet. Betroffen davon sind: Arbeitnehmer*innen, Inhaber*innen und Betreiber*innen.
Ordinationen mit Vertrag zur Sozialversicherung finden in unseren Ärzt*innen News vom 22. Juli 2021 (Beitrag "PCR-Tests auch für Ordinationen") alle Informationen zur Durchführung und Abrechnung der PCR-Screening-Tests bzw. können auch alle öffentlichen Teststellen in Anspruch genommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass der verpflichtende PCR-Test für geimpfte Personen eine Vorgabe der Behörden ist und es keine Idee der Ärztekammer war.
Eine Zusammenfassung der Regelungen für Ordinationen zum Download und Ausdruck finden Sie hier.
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