Nach mehreren Verhandlungsrunden mit dem BMSGPK zum Honorar für die dritte Covid-Impfung konnte gestern Abend im Beisein von Vertretern des Finanzministeriums ein Honorar in der Höhe von EUR 20,-- (rückwirkend gültig ab 1. September 2021) vereinbart werden.
Das Stundenhonorar für in Impfstellen tätige Ärzte in Höhe von EUR 150,-- bleibt unverändert.
Da mit einer gesetzlichen Regelung erst in einigen Wochen zu rechnen ist, wird einstweilen ein Memorandum of Understanding dazu ausgearbeitet.
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