Auf Basis der jüngsten Berichte über einen Vorfall in einem Kärntner Pflegeheim und daraus folgend über eine mangelhafte Charge von bis zu zehn Millionen CPA-Masken sowie möglicherweise mehrere Hunderttausend fehlerhafte FFP2-Masken in Salzburg fordert Wolfgang Weismüller, Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien, eine "sofortige" Kontrolle aller Masken in allen Wiener Spitälern. Mehr
Wir weisen darauf hin, dass die von der Bundesregierung geplanten Corona-Massentestungen der Bevölkerung auf freiwilliger Basis der teilnehmenden Personen erfolgen. Die Testungen werden dafür ausschließlich in den von den Bundesländern organisierten jeweiligen Teststraßen durchgeführt.
In Wien sind die Massentestungen für alle Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die mindestens sechs Jahre alt sind, von 4. bis 13. Dezember 2020 in folgenden drei Teststraßen kostenlos möglich:
Messe Wien: Hallen A & C, Messeplatz 2, 1020 Wien
Marx Halle, Karl-Farkas-Gasse 19, 1030 Wien
Wiener Stadthalle: Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien
Für eine Testung im Rahmen der Massentestungen ist eine Voranmeldung erforderlich. Die Anmeldung soll über eine Website der Bundesregierung erfolgen, die ab 2. Dezember freigeschaltet sein soll. Zu Redaktionsschluss stand die Website noch nicht fest.
Alle Informationen zu den Massentestungen in Wien finden Sie hier.
Wir dürfen die Empfehlung zur Entlassung von Covid-19-Fällen aus der Absonderung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Erinnerung rufen.
Hier findet sich u.a. die Regelung, dass Personen mit schwerem Krankheitsverlauf (mit Sauerstoffbedürftigkeit) sowie medizinisches/pflegerisches Fachpersonal am Ende der 10-tägigen Quarantäne einen PCR-Test durchführen sollen. Neben 48 Stunden Symptomfreiheit ist ein negativer PCR-Test oder ein Ct-Wert größer 30 Voraussetzung, um die Quarantäne zu beenden. Die Regelung zum Ct-Wert größer 30 gilt ausschließlich für Personen, die die Quarantäne durchlaufen haben.
Lässt sich ein Verdachtsfall testen und erhält einen Befund mit einem Ct-Wert größer 30, muss dieser jedenfalls in Quarantäne. Hier ist davon auszugehen, dass es der Beginn der Erkrankung ist.
Wir möchten Ihnen hier die Information der Abteilung für Atemwegs- und Lungenkrankheiten in der Klinik Penzing zum Thema Maskenpflichtbefreiung zur Verfügung stellen. Den häufigsten Argumenten der Patient*innen für eine Maskenpflichtbefreiung werden medizinisch/fachliche Argumente gegenübergestellt. Zudem bietet die Klinik Penzing nach Vormeldung eine spezifische Diagnostik im Atemphysiologielabor.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass zur Förderung klinisch orientierter Wissenschaft im Rahmen eines Doktoratstudiums (N094/N790) an der Medizinischen Universität Wien heuer erstmals ein PhD-Grant ausgeschrieben wird. Die Ärztekammer für Wien stellt bis auf weiteres für sechs Forschungsprojekte pro Jahr eine Förderungssumme von jeweils bis zu EUR 9.000 zur Verfügung. Die Ausschreibung findet zwei Mal jährlich statt. Die Bewerbungsfrist für die erste Ausschreibung startet heute am 1. Dezember 2020 und endet am 31. Dezember 2020.
Sämtliche weiterführenden Informationen sowie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie hier unserer Website. Bei Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter mmmUGhEQGFla3dpZW4uYXQ= gerne zur Verfügung.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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