null Ärzt*innen News (15. April 2021)

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15. April 2021


 

Standespolitik


Umfrage zur psychischen Belastung und Burnout-Gefahren von Spitalsärzt*innen


Ärztekammer warnt vor deutscher Corona-Leugner-Initiative


ÖÄK zu Kassenärztemangel: Endlich gegensteuern

Corona


COVID-Impfungen in Niederlassungen: Rechtsgrundlage zur Priorisierung unbedingt einhalten!


Impfaufruf "Risikogruppe" der Stadt Wien - ärztliches Attest nicht erforderlich - Erkrankung auch anders nachweisbar


Verlängerung Mutterschutzgesetz - Sonderfreistellung Covid-19


Aktualisierung der COVID-19-Informationen der Stadt Wien für Personen nach einem positiven Antigentest und zum Verhalten während der häuslichen Quarantäne


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Reminder: Giftiger Dienstag "Heimische und tropische Blutparasiten"

Service


e-Impfpass: Unkomplizierter Kostenersatz für die Implementierung ab nun möglich


Ausbildungsevaluierung der ÖÄK 2021


Gratis-Grippeimpfaktion der Stadt Wien: Umgang mit Verwurf


BASG: Wichtige Informationen zu Xeljanz, zu Vaxzevria sowie zu Eylea Injektionslösung

Veranstaltungen


Paul-Watzlawick-Ehrenring 2021


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


Umfrage zur psychischen Belastung und Burnout-Gefahren von Spitalsärzt*innen

Das gesamte mediznische Fachpersonal ist durch die Pandemie seit Monaten massiv belastet - nicht nur körperlich, sondern auch psychisch. Auch im Hinblick darauf, dass diese massiven Belastungen und deren Folgen die Pandemie überdauern werden, möchte sich die Kurie angestellte Ärzte in einer Online-Blitzumfrage ein entsprechendes Bild verschaffen, wie prekär die Situation wirklich ist.

In Kooperation mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut Pitters Trendexperts wurde gestern, am 14. April 2021 an alle angestellten Ärzt*innen in Wien eine Mail mit einem Link zur Online Umfrage versendet. Bitte kontrollieren Sie gegebenenfalls auch Ihren Spam Ordner. Sollten Sie keine Mail erhalten oder weitere Fragen haben, kontaktieren sie uns gerne unter mmma3VyaWUuYW5nQGFla3dpZW4uYXQ=.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und alle Angaben werden streng vertraulich und mit größter Sorgfalt behandelt. Die Ärztekammer erhält am Ende der Befragung aggregierte Ergebnisse, die keinerlei Rückschlüsse auf persönliche Angaben ermöglichen. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis Freitag den 23. April 2021 16:00 möglich. Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre rege Teilnahme.

Zu diesem Thema können Sie auf www.medinlive.at ein Interview mit dem Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsidenten der Ärztekammer für Wien nachlesen.
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Ärztekammer warnt vor deutscher Corona-Leugner-Initiative

Die Ärztekammer für Wien warnt ausdrücklich vor Flyern einer deutschen Initiative "Ärzte für Aufklärung", in der Corona-Viren als "übliche Erkältungsviren" sowie PCR-Tests als nicht aussagekräftig dargestellt werden. Die Flyer werden mittlerweile auch in Wien verteilt. Aufmerksam geworden ist die Ärztekammer durch Anrufe von besorgten Ärzt*innen und Patient*innen.
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ÖÄK zu Kassenärztemangel: Endlich gegensteuern

Die österreichischen Kassenärzt*innen leisten ausgezeichnete Arbeit. Mit ihrem großen persönlichen Einsatz halten sie die wohnortnahe Versorgung aufrecht, obwohl die Lücken im Kassensystem immer größer und deutlicher spürbar werden, kommentiert die Österreichischen Ärztekammer die aktuellen stagnierenden Kassenärzt*innenzahlen. Gerade im Bereich der Kassen-Kinderärzt*innen sei die Lage durch offene Stellen mittlerweile prekär und werde sich durch die bevorstehende Pensionierungswelle noch verschärfen, wenn nicht endlich gegengesteuert werde. Es bedarf hier dringender Handlungen der Politik, um den ausgehungerten Kassenarztbereich nicht noch weiter zu demontieren.
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Corona

   


COVID-Impfungen in Niederlassungen: Rechtsgrundlage zur Priorisierung unbedingt einhalten!

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei den COVID-Impfungen bzw. bei der Terminvergabe im niedergelassenen Bereich dringend darauf zu achten ist, die Verordnung zur Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2, einzuhalten. Das heißt, dass Personen dem Alter absteigend sowie Hochrisiko- und Risikopatient*innen zuerst geimpft werden sollen.

1.a) Personen ab Vollendung des 80. Lebensjahres
1.b) Menschen mit Behinderungen mit persönlicher Assistenz und deren persönliche Assistent*innen

2.a) Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres
2.b) Personen vor Vollendung des 65. Lebensjahres, sofern sie der COVID-19-Risikogruppenach der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, BGBl. II Nr. 203/2020, angehören
2.c) Personen in 24h-Betreuung, deren Betreuer*innen und Personen, die mit ihnen im gemeinsamen Haushaltleben
2.d) Personen, die mit einer Schwangeren im gemeinsamen Haushalt leben

3.a) Angehörige der Gesundheitsberufe
3.b) Personen, die in der mobilen Pflegetätig sind

4.) Seit 15. März 2021 zusätzlich an Personal in Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderbetreuungseinrichtungen

Wenn aus diesen Personengruppen nicht ausreichend Patient*innen rekrutiert werden können, können gemäß allgemeinem Risiko auch andere Patient*innen geimpft werden.

Für alle Ordinationen, die COVID-Impfungen verabreichen wollen, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten in diesen FAQ auf unserer Website zusammengefasst. Diese Informationen werden laufend aktualisiert.

   


   


Impfaufruf "Risikogruppe" der Stadt Wien - ärztliches Attest nicht erforderlich - Erkrankung auch anders nachweisbar

Seit heute ruft die Stadt Wien Risikogruppen gemäß aktueller Priorisierungstabelle des Nationalen Impfgremiums zur Vereinbarung für Impftermine auf. Darunter fallen folgende Personengruppen:

  • Personen mit Demenz oder intellektuelle Behinderungen außerhalb von Betreuungseinrichtungen
  • Personen mit körperlichen Behinderungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 zur Folge haben
  • Adipositas (BMI >30)
  • Chronische Nierenerkrankung
  • Chronische Lebererkrankung
  • Diabetes Mellitus
  • Arrhythmie/Vorhofflimmern
  • HIV-Infektion
  • Koronare Herzkrankheit
  • Herzinsuffizienz
  • Zerebrovaskuläre Erkrankungen/Apoplex und andere chronische neurologische Erkrankungen
  • Autoimmunerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenkrankheit
  • Chronische entzündliche Darmerkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Arterielle Hypertonie
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Asthma bronchiale
  • Psychiatrische Erkrankungen (bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression)

Nach Rücksprache mit der Impfkoordination braucht man als Nachweis keine ärztliche Bestätigung - es genügen andere Nachweise/Befunde/Atteste dieser Erkrankungen oder auch der persönlichen Impf-Brief der Sozialversicherung.

   


   


Verlängerung Mutterschutzgesetz - Sonderfreistellung Covid-19

Die am 5. Jänner 2021 in den Ärzt*innen News kommunizierte und ursprünglich bis 31. März 2021 befristete Änderung des Mutterschutzgesetzes, mit welcher der Freistellungsanspruch für werdende Mütter aufgrund der derzeitigen Covid-19-Pandemie geschaffen wird, wurde um ein Quartal bis 30. Juni 2021 verlängert.

   


   


Aktualisierung der COVID-19-Informationen der Stadt Wien für Personen nach einem positiven Antigentest und zum Verhalten während der häuslichen Quarantäne

Nachfolgend finden Sie die Verlinkungen zu den aktualisierten Informationsschreiben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien mit Verhaltensregeln nach positivem Antigentest und während der häuslichen Quarantäne:

Wir möchten daran erinnern, dass positive Antigentest-Ergebnisse der Meldepflicht unterliegen und in Wien die Meldung mit diesem Formular an mmmY292aWRAbWExNS53aWVuLmd2LmF0 zu erfolgen hat, sofern nicht umgehend der erforderliche PCR-Test in einer Ordination veranlasst wird.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Reminder: Giftiger Dienstag "Heimische und tropische Blutparasiten"

Am 20. April 2021 findet um 15.30 Uhr wieder ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Heimnische und tropische Blutparasiten".
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 271-018-563). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für das Sommersemester 2021 finden Sie hier.

   


 

Service

   


e-Impfpass: Unkomplizierter Kostenersatz für die Implementierung ab nun möglich

Wir freuen uns, dass von Seiten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutzeine nun eine positive Rückmeldung zur unbürokratischen Abwicklung des Kostenersatzes für die Implementierung des e-Impfpasses über die Satzart 79 vorliegt.
Es erhalten jene Ärzt*innen, Gruppenpraxen und selbständige Ambulatorien, die in einem Vertragsverhältnis zu einem Krankenversicherungsträger (nach ASVG oder einem anderen Bundesgesetz) stehen, sowie Primärversorgungseinheiten die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten, die für die Implementierung der für den elektronischen Impfpass notwendigen Software sowie die Anschaffung eines Scanners angefallen sind, gegen entsprechenden Nachweis durch die Österreichische Gesundheitskasse ersetzt. Wahlärzt*innen die bis zum 31. Dezember 2020 am e-Card-System angebunden waren, erhalten auch den Kostenersatz für die Implementierung des e-Impfpasses.
Die Höhe der ersetzbaren Kosten wurde gesetzlich mit maximal EUR 1.300,- (Arztsoftware steuerfrei + Scanner inkl. USt.) begrenzt.

Gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern (ÖGK, BVAEB und SVS) und auch der KFA Wien wurde eine vereinfachte und unbürokratische Abwicklung des Kostenersatzes für die Softwareimplementierung des elektronischen Impfpasses skizziert. Der Kostensatz kann ohne vorherige Übermittlung der Rechnung über die "Satzart 79" wie folgt geltend gemacht werden:

  • Voraussetzung für den Kostenersatz ist, dass die Kosten für die Softwareimplementierung sowie für die etwaige Anschaffung eines Scanners bereits bezahlt wurden und eine entsprechende Rechnung dazu vorliegt. Der tatsächlich bezahlte Betrag kann in die von dem*der Arztsoftwarehersteller*in zur Verfügung gestellten Eingabemaske der niedergelassene*n Ärzt*in eingetragen werden (für Scanner inkl. USt). Die Arztsoftware erzeugt aufgrund dieser manuellen Eingabe innerhalb der Abrechnungsdatei eine eigene Satzart ("Satzart 79") mit dem erfassten Rechnungsbetrag und übermittelt diese Abrechnungsdatei auf elektronischem Weg an den zuständigen Krankenversicherungsträger.
  • Falls der bezahlte Rechnungsbetrag den gesetzlichen Maximalbetrag von EUR 1.300,- übersteigt, erfolgt durch den Krankenversicherungsträger eine automatische Kürzung.
  • Der zuständige Krankenversicherungsträger, mit dem der*die Ärzt*in die Kosten zu verrechnen hat, bestimmt sich wie folgt:
    • Vertragsärzt*innen, die mit allen Krankenversicherungsträgern oder nur mit der ÖGK ein kuratives Vertragsverhältnis haben, verrechnen die Kosten der Softwareimplementierung des e-Impfpasses der ÖGK.
    • Vertragsärzt*innen, die nur mit beiden Sonderversicherungsträgern - BVAEB und SVS - einen kurativen Vertrag haben, verrechnen die Kosten der Softwareimplementierung der BVAEB.
    • Vertragsärzt*innen, die ausschließlich mit der SVS einen kurativen Vertrag haben, können die Kosten der Softwareimplementierung der SVS verrechnen.
    • Vertragsärzt*innen, die ausschließlich mit der KFA einen kurativen Vertrag haben, können die Kosten der Softwareimplementierung der KFA verrechnen.
    • Die Auszahlung des Kostenersatzes erfolgt gemeinsam mit dem Resthonorar für jenen Abrechnungszeitraum, für den der*die Ärzt*in den Kostenersatz erfasst hat.

Bitte beachten Sie, dass der korrekte Rechnungsbetrag im System abgebildet wird. Kommt es hierbei zu Falschangaben, können diese zu vertragspartnerrechtlichen Konsequenzen führen. Die Sozialversicherung hat sich gegenüber dem Bundesministerium verpflichtet, die abgerechneten Beträge stichprobenartig zu überprüfen. Allfällige Rechnungsbelege sollten Sie aus diesem Grund jedenfalls aufheben.
Für Wahlärzt*innen, die bis zum 31. Dezember 2020 am e-Card-System angeschlossen waren, wurde bereits von der Österreichischen Gesundheitskasse dieses Muster zur Beantragung der Fördersumme (maximal EUR 1.300,-) für die e-Impfpass-Softwareimplementierung zur Verfügung gestellt.
In Kürze wird von der der ÖGK dieses zusätzliche Rundschreiben über den vorgesehenen Abwicklungsprozess versendet.
Die Ansprechpartner*innen in der ÖGK sind:
Andrea Rozboril, e-Mail: mmmYW5kcmVhLnJvemJvcmlsQG9lZ2suYXQ=, Tel.: 05 0766-112674
Claudia Dober, e-Mail: mmmY2xhdWRpYS5kb2JlckBvZWdrLmF0, Tel.: 05 0766-112023
Herbert Celler, e-Mail: mmmaGVyYmVydC5jZWxsZXJAb2Vnay5hdA==, Tel.: 05 0766-112671

   


   


Ausbildungsevaluierung der ÖÄK 2021

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass der Start der Ausbildungsevaluierung 2021 der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und somit auch die Aussendungen der Einladungsemails am 16. April 2021 stattfindet. Teilnehmer sind alle Ärzt*innen, die in einer Ausbildung zum Facharzt stehen. Fragen werden online zum Ausbildungsfach, zur Ausbildungsstätte, Ausbildungsverantwortlichkeit, Organisation, zur Arbeitsbelastung, zu Fortbildung, zur Arbeitszeit und Work-Life-Balance sowie zum Lernerfolg gestellt. Dazu wird eine Gesamtbewertung zur Qualität der Ausbildung abgefragt. Die Unabhängigkeit und Anonymisierung der Ergebnisse werden durch die Durchführung der Befragung durch IMAS International gewährleistet. Ziel der Befragung soll sein, die Stärken und das Verbesserungspotenzial der Facharztausbildung an den Krankenhäusern in Österreich aus Sicht der Ärzt*innen in Facharztausbildung zu erheben.

Zum Ablauf: Alle Ärzt*innen in Ausbildung zu Fachärzt*innen erhalten per E-Mail eine Erstinformation und einen individuellen Zugangslink zum Evaluierungsportal. Die Evaluierung erfolgt nach einer österreichweit einheitlichen Methodik. Dadurch stehen für die Interpretation der Ergebnisse Vergleiche auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung. Die Befragung erfolgt vertraulich und anonymisiert. Die ÖÄK und die Ausbildungseinrichtungen haben keine Möglichkeit, auf einzelne Evaluierungsdaten zuzugreifen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter mmmYXVzYmlsZHVuZ3NldmFsdWllcnVuZ0BhZWt3aWVuLmF0 zu Verfügung!

   


   


Gratis-Grippeimpfaktion der Stadt Wien: Umgang mit Verwurf

Mit der Beendigung der Gratis-Grippeimpfaktion der Stadt Wien per 31. März 2021 möchten wir Sie darüber informieren, wie mit den übrig gebliebenen Impfstoffen umzugehen ist.

Für die Rückgabe der Impfstoffe wird seitens der Ärztekammer für Wien eine Sammelstelle in der Landstraßer Hauptstraße 138, 1030 Wien, gegenüber der Herz-Jesu-Kirche (Ort der Schutzausrüstungsausgabe) eingerichtet. Zur Dokumentation der Abgabe senden Sie bitte eine E-Mail mit der abzugebenden Menge und Art von Impfstoffen an Herrn Dominic Ander unter mmmYW5kZXJAYWVrd2llbi5hdA==.

Nachdem die übriggebliebenen Impfstoffe bei der Sammelstelle abgegeben wurden, erhalten Sie eine Bestätigung über die Abgabe per E-Mail und müssen sich ab da an um nichts mehr kümmern.

   


   


BASG: Wichtige Informationen zu Xeljanz, zu Vaxzevria sowie zu Eylea Injektionslösung

Der Ärztekammer wurden folgende drei Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zur Kenntnis gebracht.

   


 

Veranstaltungen

   


Paul-Watzlawick-Ehrenring 2021

Der von der Wiener Ärztekammer gestiftete Paul-Watzlawick-Ehrenring wird heuer an die beiden Komplexitätsforscher Stefan Thurner und Peter Klimek verliehen.
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Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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