null Ärzt*innen News (16. März 2021)

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16. März 2021


 

Standespolitik


WÄK: Gerald Gingold neuer Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte Ärzte


ÖÄK: Kein Sparen in der Gesundheit


ÖÄK: Anstrengungen für wirksame Medikamente gegen COVID-19 verstärken

Corona


COVID-19 Selbsttests in e-Medikation hinterlegt


(Risiko)Atteste für COVID-19-Impfanmeldungen in Niederösterreich und Wien


Ab wann ist eine Impfung sinnvoll, wenn eine laborbestätigte COVID-19-Infektion vorliegt?


4. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung - keine Testpflicht für Begleitpersonen


Verlängerung AU-Meldung auf Basis telemedizinischer Konsultation bis 31. Mai 2021 - alle Kassen und KFA


MA15: Neuartiges Coronavirus - 11. Update


Organisation Ärztekammer für Wien während der Pandemie


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Webinar: Viktor E. Frankl - Ärztliche Seelsorge im Wandel der Zeit


Webinar: FORESIGHT #12 - Thinking Digital Health Forward


Collegium Publicum: Immer in Bewegung - Neues aus dem Orthopädischen Spital Speising

Service


AVISO IFES-Umfrage zu Kommunikationstools der Ärztekammer


Bewerbung für den Theodor-Billroth-Preis und den Forschungsförderungspreis der Erste Bank jetzt möglich!


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


WÄK: Gerald Gingold neuer Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte Ärzte

Am 12. März 2021 wählte die Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien (WÄK) den Radioonkologen Gerald Gingold zu ihrem neuen Obmann. Gingold übernimmt damit auch die Position des Vizepräsidenten der Ärztekammer für Wien von Wolfgang Weismüller, der sich pensionsbedingt aus seinen politischen Spitzenfunktionen in der Ärztekammer zurückzieht. Gingold, derzeit Spitalsarzt in der Klinik Favoriten, blickt auf knapp ein Jahrzehnt Kammererfahrung zurück und ist zuletzt als Vorsitzender des Ausschusses für ärztliche Ausbildung in der Wiener Ärztekammer tätig gewesen. Weismüller bleibt bis zur Ärztekammerwahl 2022 einfaches Kurienmitglied in der Ärztekammer.
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ÖÄK: Kein Sparen in der Gesundheit

Es sei schockierend, dass das Gesundheitsressort nur einen kleinen Teil des zur Verfügung gestandenen Gesamtbudgets für die CoV-Impfstoffbeschaffung verwendet hat, kritisiert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK). Von den 278 Millionen Euro, die für 2020 und 2021 budgetiert sind, seien erst 53 Millionen Euro abgerufen worden. Das Gesundheitsressort solle endlich seiner Verpflichtung nachkommen und sämtliche finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen.
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ÖÄK: Anstrengungen für wirksame Medikamente gegen COVID-19 verstärken

Angesichts der aktuellen Impfstoffknappheit und des ungeklärten Impfschutzes gegen SARS-Mutationen fordert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) verstärkte Anstrengungen von Forschungseinrichtungen, sich um die Entwicklung von entsprechenden Medikamenten zu kümmern. Ebenso sei die Politik gefordert, diese Forschung national und international einzufordern und zu fördern, und dafür auch die entsprechenden Mittel und Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen.
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Corona

   


COVID-19 Selbsttests in e-Medikation hinterlegt

Seit letzter Woche sind in e-Medikation für krankenversicherte Personen, die vor 2006 geboren sind, Verordnungen für 5 Stück COVID-19 Selbsttests hinterlegt. Diese wurden als "BMSGPK COV-Testkits" bzw. als "BMSGPK - Corona Testkits" hinterlegt und sind als offene Verordnung (in der Form der magistralen Zubereitung) in der e-Medikationsliste einsehbar.
Nach erfolgter Ausgabe in öffentlichen Apotheken sind diese als entsprechende Abgabe in e-Medikation ersichtlich.

Offenbar ist es bereits zu Verwechslungen von offenen Verordnungen mit Abgaben gekommen und Patient*innen wurden fälschlich informiert, dass für sie bereits Selbsttests abgegeben worden wären, was aber nicht den Tatsachen entsprochen hat.

Nichtsdestotrotz sind nach wie vor zu wenige Coronavirus-Selbsttests in den Apotheken verfügbar und die Nachfrage enorm. Weiters ist leider noch immer, trotz heftigster Kritik der Ärztekammer ungeklärt, wie Patient*innen ohne e-card wie z.B. Freiberufler, die privatversichert sind, oder Personen die ein Opt-Out aus ELGA als ihr Patientenrecht vorgenommen haben, zu den Selbsttests kommen.

   


   


(Risiko)Atteste für COVID-19-Impfanmeldungen in Wien und Niederösterreich

Aufgrund vieler Anfragen zu den Voraussetzungen für COVID-19-Impfanmeldungen in Niederösterreich und Wien dürfen wir folgende Informationen weitergeben:

Wien
Gemäß dem Fahrplan für COVID-19-Impfungen in der Stadt Wien werden aktuell Hochrisikogruppen zur Anmeldung aufgerufen. Gemäß dieser FAQ auf impfservice.wien werden hierfür ärztliche Atteste/Befunde verlangt.
Die Stadt Wien hat heute diese Vorlage für Behandlungsbestätigungen von Hochrisikopatient*innen übermittelt, die Sie freiwillig verwenden können - Sie können aber selbstverständlich auch eigene Bestätigungen für erhöhtes Risiko bei Erkrankung an COVID-19 ausstellen. Da diese Behandlungsbestätigung der Stadt Wien oder ein anderes ärztliches Attest bzw. eine Bestätigung nicht dem COVID-19-Risikoattest entsprechen und auch für Patient*innen gelten, welche aufgrund ihrer Tätigkeit/Lebenslage (Pensionist*innen, Selbständige, ...) keinen Anspruch auf ein COVID-19-Risikoattest haben, ist eine solche Ausstellung jedenfalls eine Privatleistung.

Niederösterreich
Für die Anmeldungen zu COVID-19-Impfungen unter Notruf Niederösterreich ist seit gestern kein Risikoattest mehr erforderlich - für eine Glaubhaftmachung sind auch Befunde, Entlassungsbriefe oder Ambulanzkarten geeignet.

   


   


Ab wann ist eine Impfung sinnvoll, wenn eine laborbestätigte COVID-19-Infektion vorliegt?

Nach labordiagnostisch gesicherter COVID-19-Infektion (Nachweis mittels PCR- oder Neutralisationstest) ist eine Impfung gegen COVID-19 für sechs bis acht Monate nicht notwendig. Die Studiendaten bei dieser Personengruppe zeigen eine Persistenz hoher Antikörpertiter für diesen Zeitraum. Studien mit Personen, die eine laborgesicherte Infektion durchgemacht haben, zeigen, dass diese Personen nur eine Impfung benötigen, um vergleichbaren Schutz wie nicht infizierte, regulär geimpfte Personen nach regulärem Impfschema zu erlangen (off label). Kommt es im Intervall zwischen der ersten und zweiten Dosis zu einer laborbestätigten COVID-19-Infektion, soll die zweite Dosis nach derzeitigem Wissensstand für sechs bis acht Monate aufgeschoben werden (off-label).
Antworten zu weiteren Fragen rund um Corona finden Sie unter FAQ COVID-Impfung auf unserer Website.

   


   


4. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung - keine Testpflicht für Begleitpersonen

In der letzten Novelle der 4. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung wurde die Bestimmung aufgenommen, dass auch an Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden (darunter fallen auch Ordinationen), Begleitpersonen an sich nur eingelassen werden dürfen, wenn diese ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf, oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf, vorweisen. Für Begleitpersonen/Aufsichtspersonen von minderjährigen Kindern gilt diese Testpflicht jedenfalls nicht. Die neue Regelung wurde hinsichtlich sonstiger notwendiger Begleitpersonen in den Ordinationen, z.B. bei Patient*innen mit körperlichen Einschränkungen, Sprachbarrieren etc. offensichtlich nicht "reflektiert". Es konnte nun aber erreicht werden, dass notwendige Begleitpersonen in Ordinationen von der Testpflicht ausgenommen sind - das hat das Ministerium so auch bestätigt. Der Vollständigkeit halber darf aber mittgeteilt werden, dass seitens des Ministeriums dazu geraten wird, nach Möglichkeit (vor allem bei geplanten Terminen) trotzdem einen Test vorab durchzuführen.

Das Dokument "Überblick zu den aktuellen Schutzmaßnahmen für Ordinationen in der Covid-19 Pandemie" wurde entsprechend aktualisiert.

   


   


Verlängerung AU-Meldung auf Basis telemedizinischer Konsultation bis 31. Mai 2021 - alle Kassen und KFA

Wie schon in den Ärzt*innen News vom 11. März 2021 berichtet, wurde die ursprünglich bis 31. März 2021 befristete Arbeitsunfähigkeits-Meldungen (AU-Meldungen / Krankschreibungen) auf Basis einer telemedizinischen Konsultation für Vertragsärzt*innen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bis 31. Mai 2021 verlängert.

Wir können Ihnen mitteilen, dass diese allgemeine Möglichkeit von AU-Meldungen auf Basis einer telemedizinischen Konsultation auch von der BVAEB, der SVS und der KFA bis 31. Mai 2021 verlängert wurde.
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MA15: Neuartiges Coronavirus - 11. Update

Wir dürfen Sie auf das 11. Update zum Neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2, früher 2019-nCoV) des Gesundheitsdiensts der Stadt Wien (MA15) hinweisen. Änderungen sehen Sie im Dokument in grüner Schrift.

   


   


Organisation Ärztekammer für Wien während der Pandemie

Die Ärztekammer für Wien geht konform mit den Empfehlungen der Bundesregierung und der Sozialpartner, alles zu unternehmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. In diesem Zusammenhang hat die Ärztekammer für Wien weitgehend auf Homeoffice umgestellt, um die Ansteckungsgefahr von Mitarbeiter*innen und Ärzt*innen so gering wie möglich zu halten, gleichzeitig aber den Betrieb der Ärztekammer für Wien auch weiterhin reibungslos aufrechtzuerhalten.

Parteienverkehr und persönliche Vorsprachen sind selbstverständlich auch weiterhin möglich. Bitte beachten Sie aber, dass ein persönlicher Kontakt über telefonische oder Mail-Voranmeldung und Terminvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen erfolgen muss. Wird ein Termin vereinbart, so ist die Anwesenheit in der Ärztekammer entweder beim Portier im Eingangsbereich oder mittels Durchwahl oder Handy bei den entsprechenden Mitarbeiter*innen bekanntzugeben, damit Sie durch die Mitarbeiter*innen mit einer FFP2-Maske beim Stockwerkseingang abgeholt werden können. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien weiter für Sie telefonisch und per Mail wie beim Normalbetrieb erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass im Stiegenhaus, in den Stockwerksgängen sowie im Veranstaltungszentrum der Ärztekammer für Wien FFP2-Masken zu tragen sind. Bei Besprechungen und Fortbildungen gilt strikte Maskenpflicht während der gesamten Besprechung/Fortbildung auch für Vortragende.
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Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Webinar: Viktor E. Frankl - Ärztliche Seelsorge im Wandel der Zeit

Am Mittwoch, 24. März 2021, findet von 17.00 bis ca. 18.30 Uhr ein Webinar zum Thema "Ärztliche Seelsorge im Wandel der Zeit" statt. Inhalt: Die sinnzentrierte Psychotherapie und ihre Anwendung in der Medizin - historische Grundlagen, die Verbindung mit ihrem Begründer dem Psychiater und Neurologen Viktor E. Frankl und ihre Bedeutung für die Medizinische Praxis von heute.
Online teilnehmen können Sie hier.

   


   


Webinar: FORESIGHT #12 - Thinking Digital Health Forward

Am Donnerstag, 25. März 2021, findet ab 18 Uhr ein Webinar zum Thema "Gamechange im Gesundheitswesen - Herausforderungen und Chancen. Die digitale Transformation, die Datenrevolution, das digitale Krankenhaus, der digitale Arzt, die digitalen Gesundheitsdaten - was erwartet uns?" statt.
Online teilnehmen können Sie hier.
Programm

   


   


Collegium Publicum: Immer in Bewegung - Neues aus dem Orthopädischen Spital Speising

Am Samstag, 8. Mai 2021, findet um 9.00 Uhr ein Collegium Publicum zum Thema "Immer in Bewegung - Neues aus dem Orthopädischen Spital Speising " statt. Anmelden können Sie sich hier unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten danach auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar. Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben.
Programm

   


 

Service

   


AVISO IFES-Umfrage zu Kommunikationstools der Ärztekammer

Wir dürfen Sie kurz informieren, dass das Umfrageinstitut IFES demnächst im Auftrag der Wiener Ärztekammer eine Umfrage zu den Kommunikationstools der Ärztekammer unter den Mitgliedern durchführen wird. Sollten Sie in die Zufallsstichprobe fallen und angerufen werden, bitten wir Sie daher, sich dafür kurz Zeit zu nehmen, damit wir unsere Services in Ihrem Sinne weiter verbessern können.

   


   


Bewerbung für den Theodor-Billroth-Preis und den Forschungsförderungspreis der Erste Bank jetzt möglich!

Wie jedes Jahr honorieren die Wiener Ärztekammer sowie die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG auch heuer wieder den wissenschaftlich tätigen Nachwuchs mit einem Preisgeld von je EUR 7.500. Es können Arbeiten eingereicht werden, welche die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Tätigkeit beziehungsweise experimenteller Untersuchungen aus einem Fachgebiet der Medizin zum Gegenstand haben. Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des Vorjahrs in schriftlicher Form veröffentlicht noch für einen anderen Preis eingereicht worden sein. Zusätzlich werden auch dieses Jahr wieder das Theodor-Billroth Gütesiegel der Ärztekammer für Wien sowie das Forschungsförderungspreis Gütesiegel der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG an Arbeiten vergeben, welche preiswürdig sind, jedoch aufgrund der hohen Dichte qualitativ guter Arbeiten nicht mit dem Preis selbst ausgezeichnet werden können. Wir freuen uns über Ihre Beiträge, welche Sie bis inkl. 31. Mai 2021 einbringen können.
Alle Details hierzu können Sie in den Statuten auf unserer Webseite hier finden.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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