null Ärzt*innen News (23. Februar 2021)

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23. Februar 2021


 

Standespolitik


Prognosen der ÖGK nicht mehr ernst zu nehmen

Corona


10 Euro Förderung pro Antigen-Test bei Mitarbeiter*innen


Änderung bei der Anmeldung für Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal ab März


Wöchentliche Testung in Ordinationen - Ergänzung Nachweis über neutralisierende Antikörper


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Webinar: Forschungscafe: Die Zukunft der präklinischen Forschung


Vorträge Billrothhaus.TV

Service


medinlive: Gefahr und Gunst von Verschwörungstheorien


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


Prognosen der ÖGK nicht mehr ernst zu nehmen

Sich um fast eine Milliarde Euro zu verschätzen, sei der Gipfel des bisherigen Blindfluges in der Finanzgebarung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), kritisiert die Österreichische Ärztekammer. Das von der ÖGK kolportierte ausgeglichene Ergebnis beruhe zu einem großen Teil darauf, dass Menschen ihre Arzttermine, darunter wesentliche Vorsorgetermine nicht wahrgenommen haben.
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Corona

   


10 Euro Förderung pro Antigentest von Mitarbeiter*innen

Aktuell werden gesetzliche Regelungen, die Förderungen für Antigentests von Mitarbeiter*innen regeln, im Parlament behandelt. Unstrittig ist bereits, dass die Regelungen für das betriebliche Testen und die 10 Euro Förderung pro Antigentest auch für ärztliche Ordinationen und Gruppenpraxen gelten werden.

Konkret werden alle Antigentests an Mitarbeiter*innen, Ärzt*innen, sowie auch an ordinationsfremden Personen (auch Angehörigen), die getestet werden, mit 10 Euro pro Test gefördert.
Die Verordnung und die Honorierung für die Testungen symptomatischer Personen ist dadurch nicht berührt, ebenso die Möglichkeit für die Testung von asymptomatischen Personen ein Privathonorar zu verlangen.

Da die 10 Euro betriebliche Testung allerdings nicht gefördert werden, wenn man den Test mit den Sozialversicherungen oder den Patient*innen privat abrechnet, würden wir raten, diese Förderungsvariante nicht (!) für Patient*innen anzuwenden. Wichtig ist, dass für die Inanspruchnahme der Förderung der Test für die getestete Person unentgeltlich ist. Die COVID-19-Testung muss nach derzeitigem Stand (hierzu laufen noch Gespräche) in der Ordination der Ärzt*innen durchgeführt werden, die die Förderung beantragen.

Die Abrechnung der Förderung erfolgt indem man einerseits täglich die Anzahl (nicht Namen der Getesteten und Ergebnisse der Tests) auf einem Testprotokollformular notiert. Dieses Protokoll sollte man für eine allfällige stichprobenartige Abrechnung der Förderung archivieren. Weiteres sind die Rechnungen für die Testkits und Nachweise für allfällige Nebenkosten in Zusammenhang mit der Durchführung der Tests zu Kontrollzwecken aufzubewahren. Voraussichtlich wird es eine Liste der zulässigen Testkits geben - förderbar sind CE-zertifizierte Antigen-Tests, die jedenfalls für die Abstrichart Nasen-Rachen zugelassen sind.

Die Förderung ist zulässig für ordnungsgemäß dokumentierte COVID-19-Tests, die von 15. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 durchgeführt wurden. Die Abrechnung der Förderung ist online über das Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) möglich, indem ab 1. April 2021 rückwirkend für alle Testungen ab 15. Februar 2021 für alle Testungen des 2. Quartals eine Förderung beantragt werden kann.

Etwas problematisch ist, dass nach den uns vorliegenden Informationen eine Mindesttestanzahl für das 1. Quartal von 50 Tests und 100 Test für das 2 Quartal abgerechnet werden muss. Aus unserer Sicht ist das für Ärzt*innen nicht praktikabel, allerdings besteht die Möglichkeit, dass in Gemeinschaftspraxen eine Praxis Ankauf und Testung übernimmt, damit man auf die Zahlen kommt. Für Ordinationen/Gruppenpraxen mit über 50 Mitarbeiter*innen gibt es Sonderregelungen.

Sobald es weitere Informationen sowie Details zur Abrechnung haben, werden wir diese nachreichen.

   


   


Änderung bei der Anmeldung für Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal ab März

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass ab März 2021 Anmeldungen für einen PCR-Test (Nasen-Rachenabstrich oder Gurgellösung) oder Antigentest spätestens am Vortag der Testung ...

  • ... Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr ...
  • ... Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr ...
  • ... Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr ...
  • ... an die Mailadresse mmmY292aWQtdGVzdHVuZ0BhZWt3aWVuLmF0 eingelangt sein müssen.

Anmeldungen die uns Freitag nach 14.00 Uhr erreichen, werden am nächsten Werktag im Laufe des Vormittags bearbeitet. Weitere Informationen zur Testung finden sie hier.

   


   


Wöchentliche Testung in Ordinationen - Ergänzung Nachweis über neutralisierende Antikörper

Wie in den Ärzt*innennews vom 18. Februar 2021 berichtet, sind nun auch Ärzt*innenordinationen in die Gruppe der Einrichtungen aufgenommen worden, die einmal pro Woche verpflichtend einen CoV-Antigentest durchführen müssen.
Einem negativen Testergebnis gleichzuhalten sind ärztliche Bestätigungen über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion, oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Bezüglich der Antikörpertests darf auf folgende FAQ des Ministeriums hingewiesen werden:
"Antikörper-Schnelltests oder ELISA-Tests sind nicht ausreichend, da diese nur Auskunft darüber geben, ob eine positiv getestete Person schon einmal infiziert war. Neutralisierende Antikörper können nur durch spezielle Tests, sogenannte Neutralisationstests, nachgewiesen werden. Die Durchführung von Neutralisationstests muss in speziellen Laboren erfolgen, da mit einem infektionsfähigen Virus gearbeitet wird. Dafür werden aufwendige Laborauswertungen und -geräte benötigt, die entsprechende Kosten mit sich bringen. Bei Antikörpernachweisen handelt es sich um ein sehr komplexes Themenfeld, wobei die Beurteilung von Laborergebnissen durch entsprechendes medizinisches Fachpersonal erfolgen muss."

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Webinar: Forschungscafe: Die Zukunft der präklinischen Forschung

Am Mittwoch, 24. März 2021, findet von 18.30 bis ca. 19.45 Uhr ein Forschungscafe zum Thema "Die Zukunft der präklinischen Forschung" statt.
Das Programm finden Sie hier.
Online teilnehmen können Sie hier.

   


   


Vorträge Billrothhaus.TV

Teaser zum Webinar "TCM und Entzündungshemmung bei Infektionskrankheiten und COVID-19" vom 20. Jänner 2021.

   


 

Service

   


medinlive: Gefahr und Gunst von Verschwörungstheorien

Gerade im Gesundheitsbereich sind Verschwörungstheorien weitverbreitet und verstärken dort auch das Misstrauen gegenüber Medizinern. Wie sie erzeugt, entzaubert und auch nützlich werden könnten, hat sich medinlive angesehen.
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Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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