null Ärzt*innen News (27. April 2021)

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27. April 2021


 

Standespolitik


ÖÄK: Gesundheitsberufe auch finanziell wertschätzen


Ärztekammer warnt vor Kernkraft als klimaneutrale Energiealternative
 

Corona


COVID-19-Test als Voraussetzung für den Ordinationsbesuch


COVID-19-Impfungen in Betrieben - Honorierung dringend vorab klären


Krankentransporte zu COVID-19-Impfungen


Entlassung aus der Absonderung und Kontaktpersonennachverfolgung: Wichtige Neuerungen


Impfaufruf "Risikogruppe" der Stadt Wien - psychische Erkrankungen


BASG: Wichtige Information zu COVID-19 Vaccine Janssen


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen
 

Fortbildung


Giftiger Dienstag: "Protheseninfektionen"


Webinar: Innere Medizin compact - "Blut"


Fortbildung: "HIV früher diagnostizieren"
 

Service


Info-Serie zu seltenen Erkrankungen


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


ÖÄK: Gesundheitsberufe auch finanziell wertschätzen

Die prinzipielle Zusage der Bundesregierung, dass das Gesundheitspersonal arbeitsrechtliche und finanzielle Verbesserungen erhält, war erfreulich, betont die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK). Nun sei es aber an der Zeit, dass dieser Ankündigung auch Taten folgen.
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Ärztekammer warnt vor Kernkraft als klimaneutrale Energiealternative

Bezugnehmend auf das Tschernobyl-Reaktorunglück, das sich dieser Tage zum 35. Mal jährt, warnt die Ärztekammer davor, Kernkraft als klimaneutrale Energiegewinnungsalternative zu propagieren.
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Corona

   


COVID-19-Test als Voraussetzung für den Ordinationsbesuch

Nach aktueller gesetzlicher Regelung benötigen Patient*innen keinen COVID-19-Test, um eine Ordination aufsuchen zu dürfen. Niedergelassene Ärzt*innen können in ihren Ordinationen jedoch vom Hausrecht Gebrauch machen und Maßnahmen, die über die gesetzlich verbindlichen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen hinausgehen, veranlassen. Niedergelassenen Ärzt*innen bleibt es überlassen, wie sie Patient*innen, Mitarbeiter*innen und sich selbst über die verpflichtenden Maßnahmen hinaus schützen. Darunter fällt beispielsweise die Regelung, dass Patient*innen beim Ordinationsbesuch den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests zu erbringen haben. Ausnahme: Wenn bei Patient*innen eine lebensbedrohende ärztliche Hilfe notwendig ist, darf der Zutritt nicht verweigert werden. Dies gilt sowohl für Vertragsärzt*innen als auch Wahlärzt*innen. Sollten Sie COVID-19-Tests von den Patient*innen verlangen, informieren Sie die Patient*innen verlässlich bei der Terminvereinbarung darüber und nutzen die Ihnen zusätzlich zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel, wie beispielsweise Ihre Ordinations-Website.

   


   


COVID-19-Impfungen in Betrieben - Honorierung dringend vorab klären

Wie medial bereits mehrfach kolportiert, wird soeben das Impfen gegen COVID-19 in Betrieben vorbereitet. Der Ärztekammer liegen aber noch keine diesbezüglichen Details vor, wir möchten Sie dennoch darauf aufmerksam machen, das Honorar für Ihren Einsatz vorab zu klären.

Erfolgt die Impfung im Rahmen einer organisierten Impfaktion, etwa in einer Impfstraße oder in einem Betrieb, dann ist das Stundenhonorar von mindestens EUR 150.- mit dem jeweiligen Organisator der Impfaktion zu verrechnen - dieser organisiert dann die Weiterverrechnung mit dem Land. Wir empfehlen dringend, das Honorierungsthema vor einer Impfaktion zu klären!
Ihre Fragen zum Impfen in Betrieben können Sie per E-Mail an mmmY292MTkuaW1wZnVuZ0BtYTE1LndpZW4uZ3YuYXQ= richten.

   


   


Krankentransporte zu COVID-19-Impfungen

Anspruchsberechtigte Patient*innen der Krankenversicherungsträger ÖGK, BVAEB oder SVS haben die Möglichkeit einen Krankentransport zur COVID-19-Impfung in Anspruch zu nehmen, wenn sie diesen benötigen und die allgemeinen gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen, insbesondere das Erfordernis der Gehunfähigkeit, erfüllen.

Der Transport kann von den regionalen Rettungsorganisationen oder durch die Vertragsfahrtendienste in Wien durchgeführt werden.
Die Transportkosten werden im Wege der Vorleistung seitens der Krankenversicherungsträger übernommen und ihnen anschließend vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.

Entsprechende Informationsschreiben der ÖGK an die Stadt Wien finden Sie hier und hier.

   


   


Entlassung aus der Absonderung und Kontaktpersonennachverfolgung: Wichtige Neuerungen

Wir möchten Sie über die aktualisierten Dokumente des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) informieren, die Sie unter folgenden Verlinkungen einsehen können:

Folgende Änderungen/Neuerungen in den Dokumenten möchten wir hervorheben:
1) Kriterien zur Entlassung von Genesenen, Geimpften und Personen mit Nachweis über neutralisierende Antikörper
Zeitrahmen für die nachfolgenden Bestimmungen:

  • Genesene: bis sechs Monate nach labordiagnostischem Erstnachweis
  • Geimpfte: ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis bis sechs Monate nach der zweiten Dosis (die zweite Dosis entfällt bei Einzeldosis-Impfstoffen; die zweite Dosis muss dabei erforderlichenfalls dabei in Abhängigkeit von Impfstoff und Fachinformation erfolgen, um eine dauerhafte Schutzwirkung zu gewährleisten)
  • Personen mit Nachweis über neutralisierende Antikörper: bis drei Monate nach labordiagnostischem Nachweis

Bei Auftreten eines positiven Testergebnisses in diesem Zeitraum müssen die betroffenen Personen zunächst abgesondert werden. Zum Ausschluss einer erst ansteigenden Viruslast zu Infektionsbeginn, erfolgt nach 48 Stunden eine Kontrolle des Ct-Werts. Liegt der Ct-Wert über 30, kann die betroffene Person aus der Absonderung entlassen werden.

2) Personen mit geschütztem Kontakt zu positiv getestetem Gesundheits- und Pflegepersonal können unter Einhaltung adäquater Schutzausrüstung oder Vorhandensein von Trennwänden (z. B. Plexiglas) als Kontaktpersonen entsprechend der Kategorie II eingestuft werden.

3) Neu: Vorgehen für das Management von
Kontaktpersonen von Genesenen, Geimpften und Personen mit Nachweis über neutralisierende Antikörper
Wird eine geimpfte oder genesene Person innerhalb von sechs Monaten nach der Impfung/Feststellung der Erkrankung oder eine Person mit "gültigem" Nachweis über neutralisierende Antikörper (Nachweis ist aktuell drei Monate gültig) positiv getestet, erfolgt die Kontaktpersonennachverfolgung gemäß den Vorgaben der Gesundheitsbehörde.

  • Liegt der Ct-Wert bei der ersten Testung der Indexperson (geimpfte/genesene Person oder Person mit Nachweis auf neutralisierende Antikörper) unter 30 sind die Kontaktpersonen gemäß den üblichen behördlichen Vorgaben einzustufen.
  • Liegt der Ct-Wert bei der ersten Testung der Indexperson (geimpfte/genesene Person oder Person mit Nachweis auf neutralisierende Antikörper) über 30 sind alle Kontaktpersonen als Kontaktpersonen der Kategorie II einzustufen - Vorgehen gemäß Vorgaben der Gesundheitsbehörde für Kontaktpersonen der Kategorie II.
   


   


Impfaufruf "Risikogruppe" der Stadt Wien - psychische Erkrankungen

Wir haben in den Ärzt*innen News am Donnerstag, 22. April 2021 über den aktuellen Impfaufruf an Risikogruppen der Stadt Wien informiert. Im Vergleich zur Information vor zwei Wochen, werden in dieser Liste nun psychiatrische Erkrankungen nicht mehr gelistet. Laut Rücksprache mit der Stadt Wien werden die folgenden Krankheitsbilder dennoch weiterhin separat zur Impfung aufgerufen:

  • bipolare Störung
  • Schizophrenie
  • schwere Depression


Welches Attest ist richtig?
Für die Personengruppen mit Risiko bzw. mit psychischen Erkrankungen kann man nur ein Attest als Privatleistung ausstellen. Die Empfehlungstarife für den kassenfreien Raum finden Sie hier.

Das Ausstellen eines COVRA-Risikoattests gilt hingegen nur für Berufstätige, ist nur unter den COVRA-Kriterien, die Sie hier finden, möglich und ist für Patient*innen mit "nur Risiko" daher nicht anzuwenden.

   


   


BASG: Wichtige Information zu COVID-19 Vaccine Janssen

Wir dürfen Ihnen folgende wichtige Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) über den Zusammenhang zwischen der Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen und dem Auftreten von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenie weiterleiten.
Ebenso finden Sie hier ein entsprechendes Schreiben des Unternehmens Janssen zum selben Thema.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Giftiger Dienstag: "Protheseninfektionen"

Am Dienstag, 11. Mai 2021, findet um 15.30 Uhr wieder ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Protheseninfektionen". Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 101-919-979). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für das Sommersemester 2021 finden Sie hier.

   


   


Webinar: Innere Medizin compact - "Blut"

Wir freuen uns, Ihnen die Ankündigung der Am Montag, 17. Mai 2021, findet ein Webinar der Fortbildungsreihe "Innere Medizin compact" zum Thema "Blut" statt. Die Details zur Veranstaltung finden Sie hier.

Die Anmeldung erfolgt entweder über die Ärztekammer für Wien per E-Mail an mmmYnV0emVuZG9ibGVyQGFla3dpZW4uYXQ= oder online hier.

   


   


Fortbildung: "HIV früher diagnostizieren"

In Kooperation mit der Aids Hilfe Wien, der Österreichischen AIDS Gesellschaft und der Österreichischen Gesellschaft der niedergelassenen Ärzte zur Betreuung HIV-Infizierter lädt die Ärztekammer für Wien unter dem Titel #einfachtesten - HIV früher diagnostizieren am 7. Juni 2021 von 18.30 bis 20.00 Uhr zu einer online-DFP-Fortbildung ein, die Teil einer Aufklärungskampagne in den allgemeinmedizinischen Praxen ist.
Anmeldung

   


Service

   


Info-Serie zu seltenen Erkrankungen

Seltene Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und bestmöglich zu behandeln, gehört zu den größten Herausforderungen der Medizin. Mitunter sind es nur sehr wenige Menschen in Österreich mit derselben Diagnose, die oft erst nach jahrelangen Wegen durch Ordinationen und Ambulanzen wissen, woran sie tatsächlich leiden.
In der neuen medonline-Serie über seltene Erkrankungen in Kooperation mit dem Referat für Seltene Erkrankungen der Ärztekammer für Wien wollen wir die Gesichter Seltener Erkrankungen vorstellen.

   




 

Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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