null Ärzt*innen News (30. März 2021)

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30. März 2021


 

Standespolitik


ÖÄK: Trotz "Osterruhe": Ordinationen sind uneingeschränkt geöffnet

Corona


Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal zu Ostern


ÖGK Rundschreiben - Ausgleichszahlungen für niedergelassene Vertragsärzt*innen


BMSGPK: Verlängerung der Covid-19-Risikoatteste bis 31. Mai 2021


Verlängerung der Verordnung - Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich - bis 30. Juni 2021


Nachweis auf neutralisierende Antikörper gegen SARS-CoV-2


COVID-19: Neuer Dokumentations- und Aufklärungsbogen


Empfehlungen der MUW zu potenziellen Thrombosen nach Impfungen


Organisation Ärztekammer für Wien während der Pandemie


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Service


e-Impfpass Förderung - Abrechnung verzögert sich


Seminar "1x1 der Vertretung" online am 21. April 2021


medinlive: Ärzt*innen-Patient*innen-Kommunikation "Maßgeschneidert statt mit der Gießkanne"


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


ÖÄK: Trotz "Osterruhe": Ordinationen sind uneingeschränkt geöffnet

Trotz "Osterruhe" und vielfacher Einschränkungen im öffentlichen Leben sind die Ordinationen in Österreich sowohl in der Karwoche als auch danach uneingeschränkt geöffnet. Darauf wies die Österreichische Ärztekammer gestern Montag hin und plädiert dafür, anstehende Ärzt*innenbesuche nicht unnötig zu verschieben. Nur so könnten medizinische Kollateralschäden der Pandemie verhindert werden. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

   


 

Corona

   


Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal zu Ostern

Wir dürfen Sie informieren, dass die Ärztekammer für Wien vom 1. April 2021 bis einschließlich 5. April 2021 geschlossen ist.
Die Fastlane der Ärztekammer steht Ihnen allerdings wie gewohnt am 1. April bis 2. April 2021 von 07.00 bis 10.45 Uhr zur Verfügung.
Wir dürfen jedoch darauf hinweisen, dass Anfragen für eine Testung bis Mittwoch, den 31. März 2021 bis spätestens 16.00 Uhr eingelangt sein müssen, um bearbeitet werden zu können.
E-Mails, die uns im Zeitraum ab den 31. März nach 16.00 Uhr bis 5. April 2021 erreichen, werden frühestens am Dienstag, den 6. April 2021 bearbeitet.

   


   


ÖGK Rundschreiben - Ausgleichszahlungen für niedergelassene Vertragsärzt*innen

Wir möchten Sie über dieses Rundschreiben der ÖGK zu den Ausgleichszahlungen für niedergelassene Vertragsärzt*innen, Vertragsgruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten informieren. Im ersten Schritt werden Vertragspartner*innen angeschrieben, welche im ersten oder zweiten Quartal 2020 auf Basis der 80%-Regelung für eine Ausgleichzahlung in Frage kommen (80% der Honorare des Vergleichszeitraums des Vorjahres abzüglich COVID-19-bedingten Zuschüssen/Beihilfen/Entschädigungen bei weitgehend eingehaltenen Öffnungszeiten). Das vierte Quartal 2020 ist nicht endabgerechnet, daher werden die entsprechenden Ärzt*innen in Kürze angesprochen.

WICHTIG: Entgegen bisheriger Informationen benötigt die ÖGK nun neben COVID-19-bedingten Zuschüssen/Beihilfen/Entschädigungen auch die Details zu Kurzarbeitshilfen. Bitte füllen Sie dieses Formular aus - auch wenn Sie keine der genannten Beihilfen bezogen haben - und senden es bis spätestens 5. April 2021 an die ÖGK:

  • Per Post an: Österreichische Gesundheitskasse Abt. Vertragspartnerverrechnung und Verhandlung Wienerbergstraße 15-19 1100 Wien
  • Per Fax an: 05 0766-112282 gefaxt
  • Per Mail an: mmmb2ZmaWNlLnZwdkBvZWdrLmF0


Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ausgleichszahlung finden Sie - laufend aktualisiert - unter www.gesundheitskasse.at/faq-vm1.

Für sonstige Fragen wenden Sie sich bitte an die Österreichische Gesundheitskasse Regionalbereich Wien:
Andrea Rozboril, E-Mail: mmmYW5kcmVhLnJvemJvcmlsQG9lZ2suYXQ=, Tel.: 05 0766-112674
Herbert Celler, E-Mail: mmmaGVyYmVydC5jZWxsZXJAb2Vnay5hdA==, Tel.: 05 0766-112671

   


   


BMSGPK: Verlängerung der Covid-19-Risikoatteste bis 31. Mai 2021

Gemäß aktueller Informationen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) wird die Covid-19-Risikoattest-Regelung nun bis 31. Mai 2021 verlängert.

   


   


Verlängerung der Verordnung - Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich - bis 30. Juni 2021

Wir möchten Sie über die Verlängerung der Verordnung zur Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich bis 30. Juni 2021 informieren. Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie hier.
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Nachweis auf neutralisierende Antikörper gegen SARS-CoV-2

Wie wir bereits informiert haben, beinhalten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen Ausnahmeregelungen in Bezug auf einen Nachweis über neutralisierende Antikörper. Beispielsweise kann ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten die in Ordinationen wöchentlich vorgeschriebene Antigen-/PCR-Testung ersetzen.

Hierbei sind einige Fragen offen geblieben, da es verschiedene Testverfahren mit unterschiedlicher Aussagekraft, auch in Hinblick auf die Fallkonstellationen "Antikörper nach durchgemachter Erkrankung" und "Antikörper nach Impfung", gibt. Demzufolge bestand Klärungsbedarf, welche neutralisierenden Antikörpertests nun anerkannt sind, um eine Immunität nachzuweisen.

Das Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit dem Schreiben "Präzisierung zum Nachweis auf neutralisierende Antikörper" eine Klärung herbeigeführt. Die "Laboratorien für medizinische und chemische Labordiagnostik" können darauf basierend die Analytik auf SARS-CoV-2 Antikörper in rechtssicherem Rahmen durchführen und Befunde auf "neutralisierende Antikörper" erstellen. Sofern Bedarf für einen Nachweis auf neutralisierende Antikörper besteht, wenden Sie sich an das Labor Ihres Vertrauens.

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass es sich bei Antikörperbefunden um eine Privatleistung handelt.

   


 


   


COVID-19: Neuer Dokumentations- und Aufklärungsbogen

Es gibt seitens des Gesundheitsministeriums nun einen neuen Dokumentations- und Aufklärungsbogen zu COVID-19, Sie können diesen unter dem Link hier finden.

   


 


   


Empfehlungen der MUW zu potenziellen Thrombosen nach Impfungen

Für die Diagnostik und Therapie von seltenen thrombotischen Ereignissen im Zusammenhang mit Covid-19-Impfungen - Virus/Vaccine Induced Prothrombotic Immune Thrombocytopenia (VIPIT) - dürfen wir Ihnen diese Empfehlung zur Kenntnis bringen. Dieses Dokument wurde von Expert*innen der Klinischen Abteilung für Hämatologie und Hämostaseologie und dem Klinischen Institut für Labormedizin der Medizinischen Universität Wien erstellt. Da es bislang keine wissenschaftliche Evidenz bezüglich Diagnostik und Therapie gibt, soll diese Empfehlung ein einheitliches und strukturiertes Vorgehen ermöglichen.

   


 


   


Organisation Ärztekammer für Wien während der Pandemie

Die Ärztekammer für Wien geht konform mit den Empfehlungen der Bundesregierung und der Sozialpartner, alles zu unternehmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. In diesem Zusammenhang hat die Ärztekammer für Wien weitgehend auf Homeoffice umgestellt, um die Ansteckungsgefahr von Mitarbeiter*innen und Ärzt*innen so gering wie möglich zu halten, gleichzeitig aber den Betrieb der Ärztekammer für Wien auch weiterhin reibungslos aufrechtzuerhalten.

Parteienverkehr und persönliche Vorsprachen sind selbstverständlich auch weiterhin möglich. Bitte beachten Sie aber, dass ein persönlicher Kontakt über telefonische oder Mail-Voranmeldung und Terminvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen erfolgen muss. Wird ein Termin vereinbart, so ist die Anwesenheit in der Ärztekammer entweder beim Portier im Eingangsbereich oder mittels Durchwahl oder Handy bei den entsprechenden Mitarbeiter*innen bekanntzugeben, damit Sie durch die Mitarbeiter*innen mit einer FFP2-Maske beim Stockwerkseingang abgeholt werden können. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien weiter für Sie telefonisch und per Mail wie beim Normalbetrieb erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass im Stiegenhaus, in den Stockwerksgängen sowie im Veranstaltungszentrum der Ärztekammer für Wien FFP2-Masken zu tragen sind. Bei Besprechungen und Fortbildungen gilt strikte Maskenpflicht während der gesamten Besprechung/Fortbildung auch für Vortragende.
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Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Service

   


e-Impfpass Förderung - Abrechnung verzögert sich

Es ist geplant, dass die Förderung des e-Impfpasses unbürokratisch über die Honorarabrechnung mit der Sozialversicherung abgerechnet werden kann. Aufgrund von Unklarheiten in der Abwicklung kann die Förderung leider noch nicht mit der Honorarabrechnung für das 1. Quartal bzw. mit März bei den kleinen Kassen abgerechnet werden.
Wir bedauern das sehr und machen massiv Druck bei der Sozialversicherung und im Ministerium, dass alle offenen Fragen rasch geklärt werden!
Alle Ärzt*innen, die das Modul e-Impfpass in der Ärzt*innensoftware gekauft haben, mögen bitte alle Unterlagen zum Kauf für eventuelle Nachweise aufheben. Eine Abrechnung der Förderung mit der Honorarabrechnung für das 2. Quartal bzw. in den nächsten Monaten sollte jedenfalls möglich sein. Über nähere Details informieren wir Sie umgehend nach Klärung der Abwicklung.

   


   


Seminar "1x1 der Vertretung" online am 21. April 2021

Die Ärztekammer für Wien lädt Sie herzlich zum Onlineseminar "1 x 1 der Vertretung" ein.
Themenschwerpunkte:

  • Vorbereitung auf Ihre künftige Vertretungstätigkeit
  • Erfahrungsberichte erfahrener Ärztinnen und Ärzte
  • Leistungsabrechnung
  • DOs & DON`Ts in der Vertretung
  • Basics für den Einstieg in die AM-Praxis

Das nächste Seminar findet am 21. April 2021 von 18.00 - 19.15 Uhr statt. Aufgrund der aktuellen Situation wird es diesmal online als Webinar mit GoToMeeting durchgeführt.
Für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung bei Herrn Ulrich Starl, E-Mail: mmmc3RhcmxAYWVrd2llbi5hdA== erforderlich.
Das aktuelle Programm finden Sie unter diesem Link.

Den Link für die Teilnahme sowie eine Anleitung zur Nutzung von GoToMeeting erhalten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung.
Dieses Seminar ist mit 2 medizinischen DFP Punkten approbiert.

   


   


medinlive: Ärzt*innen-Patient*innen-Kommunikation "Maßgeschneidert statt mit der Gießkanne"

Nicht nur die Medizin befindet sich in rasantem Wandel, auch wie Mediziner*innen mit ihren Patient*innen umgehen und sprechen, hat sich um 180 Grad gedreht. Es gilt mittlerweile, eine überbordende Informationsflut - Stichwort Doctor Google - zu handhaben. Und eine Schlüsselposition zwischen Navigator*in im Teamplay und Expertise ohne Dominanz zu etablieren. Den ersten Teil des medinlive-Gesprächs dazu mit der Kommunikationspsychologin Birgit Hladschik-Kermer können Sie hier nachlesen.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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