Die Meldung, dass durch digitalisierte Medizin im österreichischen Gesundheitssystem 3,4 Milliarden Euro gespart werden könnten, ist ein weiterer Versuch von Gesundheitsökonomen, bei hochqualifiziertem Personal zu sparen, kritisiert die Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Telemedizin und Apps können die durchgehende Betreuung von Patient*innen unterstützen, aber sie können keinesfalls den Ärzt*innen ersetzen. Mehr
In der Corona-Krise zeigten sich Stärken und Schwächen des Gesundheitsversorgungs-Systems besonders deutlich. Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) präsentierte heute in einer Pressekonferenz eine Bilanz und Optimierungsvorschläge. Mehr Presseunterlage
Die "Offensive Gesundheit" und ihre Mitglieder sind nur so stark wie jeder Einzelne der 400.000 Beschäftigten und diese wollen wir am 12. Mai 2021, dem Internationalen Tag der Pflegenden, vor den Vorhang holen - auch Sie! Seien Sie dabei und machen Sie bei unserer Aktion "5 nach 12 am 12.5." mit und schießen Sie von sich allein oder gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen ein Foto, auf dem Sie um exakt 12.05 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz zu sehen sind und machen Sie eine Minute lang Pause. Helfen Sie mit, einen Augenblick lang für alle Betroffenen innezuhalten und diesen Moment zu visualisieren, sodass er als Botschaft in die ganze Welt hinausgehen kann! Denn die Uhr für das Gesundheitspersonal schlägt bereits jetzt 5 nach 12, körperliche und mentale Limits sind überschritten worden, wie rezente Umfragen unter Ihnen beweisen. Wir wollen und müssen die Verantwortlichen hier gemeinsam auffordern, für Entlastungen zu sorgen.
Posten Sie Ihr Bild auf www.offensivegesundheit.at/5nach12 und geben Sie dieser Aktion ein weiteres Gesicht, das für die Bedürfnisse der Gesundheitsberufe aufsteht! Wir freuen uns auf Ihren Schnappschuss und bedanken uns schon vorab für die Teilnahme! Mehr
Seit dieser Woche werden Personen nach COVID-19 Impfungen in Impfstraßen der Stadt Wien mit einem Kärtchen mit allen Informationen zur Impfung an ihre Hausärzt*innen verwiesen. Diese sollen den Impfeintrag in den gelben Impfpass übernehmen. Abgesehen davon, dass die impfende Stelle den gesamten administrativen Aufwand zur Impfdokumentation zu übernehmen und verantworten hat, fehlt die Rechtssicherheit zu einem Eintrag in den gelben Impfpass durch Hausärzt*innen, wenn diese die Impfung nicht selbst verabreicht haben.
Anstatt die Wiener*innen quer durch die Stadt zu schicken, weil die Administration durch einen Mangel an Impfpässen in den städtischen Impfstraßen offensichtlich nicht reibungslos abläuft, sollte die Stadt Wien den niedergelassenen Ärzt*innen endlich genügend Impfstoffe aller Anbieter zur Verfügung stellen, damit die Bevölkerung rasch und wohnortnah bei den Ärzt*innen ihres Vertrauens geimpft werden kann.
Ergänzend zur Ihrer Information: Im elektronischen Impfpass ist eine Nachtrageoption rechtlich geklärt und technisch möglich.
Wir werden Ihnen zeitnah einen Empfehlungstarif für diese Privatleistung mitteilen.
Der Transport von AstraZeneca Mehrdosenbehältnissen von der Apotheke in die Ordination muss unter Wahrung der Kühlkette in einer Kühlbox (2°C bis 8°C) erfolgen. Der Impfstoff soll nicht einfrieren und die Durchstechflaschen sollen im Umkarton transportiert und aufbewahrt werden, um den Inhalt vor Licht zu schützen. Weitere Details zu den Lagerbedingungen finden Sie hier in den Informationen für Anwender*innen von AstraZeneca.
Nach zunehmenden Meldungen von Personen, die sich korrekterweise nach Erhalt eines positiven SARS-CoV-2 Testergebnisses bzw. eines Kontakts mit einer nachweisliche positiv SARS-CoV-2 getesteten Person in Selbstisolation begeben haben, wird die Berechnung der rechtlichen Frist von Absonderungsbescheiden wie folgt abgeändert:
Frühester Beginn der rechtlichen Frist bei Indexfällen, die sich selbstständig in Absonderung begeben haben: Ab jenem Tag, an dem sich die Indexperson wegen COVID-19 Symptomen abgesondert hat, wenn diese Symptome in weiterer Folge zu einer Testung und einem positiven Testergebnis geführt haben und kein Krankenstand vorliegt und die Wohnung in diesem Zeitraum nicht verlassen wurde (z.B. arbeiten, spazieren gehen, einkaufen).
Bei fehlender Symptomatik aber positivem Testergebnis: Sollte sich die Person aufgrund eines positiven Testergebnisses (z.B. nach Erhalt des PCR Tests. AG-Tests werden nur in Kombination mit Symptomen berücksichtigt) abgesondert haben und glaubhaft vermittelt haben, dass die Wohnung nicht verlassen wurde, und kein Krankenstand besteht, wird dies für die Berechnung der rechtlichen Frist berücksichtigt.
Frühester Beginn der rechtlichen Frist bei Kontaktpersonen der Kategorie I, die sich selbstständig in Absonderung begeben haben: Ab in Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses des Indexfalles (z.B. telefonische Kontaktaufnahme durch Indexfall, auch bei asymptomatischen Personen mit rein positivem Testergebnis) und wenn kein Krankenstand vorliegt und die Wohnung in diesem Zeitraum nicht verlassen wurde (z.B. arbeiten, spazieren gehen, einkaufen)
Definition für die Reinfektion mit SARS-CoV-2 Hier finden Sie eine neue Fachinformation des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zur "Definition für die Reinfektion mit SARS-CoV-2" verfügbar.
Wir dürfen Sie über eine neue Version des Hygienestandards für den Fachbereich Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation (Stand 4. Mai 2021) informieren, den Sie hier einsehen können.
Die Vorversion des Hygienestandards vom 20. Oktober 2020 enthielt Informationen zum Thema Kontaktpersonenverfolgung und Vorgaben für die Schutzausrüstung von Gesundheits- und Pflegepersonal. Diese wurden in der neuen Version aufgrund der umfassenden Informationen, die seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zu diesen Themen bereitgestellt werden, entfernt. Versionskonflikte sollen hierdurch vermieden werden.
Aktualisierung FAQ COVID-19-Impfungen
Die heutigen Aktualisierungen betreffen die neuen Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums vom 28.4.2021 sowie Informationen zu Non-Respondern.
Die Ärztekammer für Wien veranstaltet mit finanzieller Unterstützung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bezirksweise organisierte Therapiezirkel. Diese Therapiezirkel finden vier Mal pro Jahr statt und sind wie Qualitätszirkel gestaltet. Es wird jeweils ein für niedergelassene Ärzt*innen relevantes Thema besprochen und die Erfahrungen und das Wissen der Teilnehmer *innen werden ausgetauscht und diskutiert. Eine Auflistung aller im Jahr 2021 stattfindenden Therapie- und DMP-Zirkel finden Sie hier.
Die Therapiezirkel sind derzeit als Präsenzfortbildung geplant. Bitte beachten Sie, dass sich dies kurzfristig ändern kann.
Die Anmeldung zu den Therapiezirkeln erfolgt beim Zentrum für allgemeinmedizinische Aus- und Fortbildung per E-Mail an Frau Bernadette Butzendobler (mmmYnV0emVuZG9ibGVyQGFla3dpZW4uYXQ=).
Bei der Schaffung neuer Primärversorgungseinheiten in Wien geht es nun Schlag auf Schlag. Das Beispiel PVE-Meidling zeigt, wie Ärztinnen und Ärzte diese Chance beim Schopf packen können. Das sowie viele weitere interessante Berichte können Sie jetzt schon online im aktuellen doktorinwien lesen.
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass die Ausbildungsevaluierung 2021 bis 16.05.2021 verlängert wurde.
Teilnehmer*innen sind alle Ärzt*innen, die in einer Ausbildung zu Fachärzt*innen stehen. Fragen werden online zum Ausbildungsfach, zur Ausbildungsstätte, Ausbildungsverantwortlichkeit, Organisation, zur Arbeitsbelastung, zu Fortbildung, zur Arbeitszeit und Work-Life-Balance sowie zum Lernerfolg gestellt, dazu wird eine Gesamtbewertung zur Qualität der Ausbildung abgefragt. Die Unabhängigkeit und Anonymisierung der Ergebnisse werden durch die Durchführung der Befragung durch IMAS International gewährleistet. Ziel der Befragung ist, die Stärken und das Verbesserungspotenzial der Fachärzt*innenausbildung an den Krankenhäusern in Österreich aus Sicht der Ärzt*innen in Fachärzt*innenausbildung zu erheben.
Zum Ablauf: Alle Ärzt*innen in Ausbildung zu Fachärzt*innen erhalten per E-Mail eine Erstinformation und einen individuellen Zugangslink zum Evaluierungsportal. Die Evaluierung erfolgt nach einer österreichweit einheitlichen Methodik. Dadurch stehen für die Interpretation der Ergebnisse Vergleiche auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung. Die Befragung erfolgt vertraulich und anonymisiert. Die Österreichische Ärztekammer und die Ausbildungseinrichtungen haben keine Möglichkeit, auf einzelne Evaluierungsdaten zuzugreifen.
Der Ärztekammer wurde dieses Schreiben des Psychosozialen Dienstes Wien/Sucht- und Drogenkoordination Wien (PSD/SDW) zur Kenntnis gebracht.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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