null Ärzt*innen Newsflash (23. Jänner 2021)

Ärzt*innen News

23. Jänner 2021

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

   


FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen

Neues Patient*innen-Informationsplakat zum Download und Ausdruck auf der Website der Ärztekammer für Wien
Ab Montag, 25. Jänner 2021, sind Patient*innen beim Ordinationsbesuch verpflichtet, eine FFP2-Masken zu tragen. Wir haben für Sie ein entsprechendes Patient*innen-Informationsplakat mit dem Titel "In die Ordination nur mit FFP2-Maske und nach Voranmeldung!" erstellt. Das neue Plakat für Ihre Ordination steht ab sofort auf der Website der Ärztekammer für Wien für Sie zum Download und Ausdruck hier im Format A4 zur Verfügung.

Wir dürfen Sie auch auf folgende Ausnahmen hinweisen: Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 gilt nicht für...

  • ...gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationsparter*innen während der Kommunikation
  • ...Kinder bis zum 6. Lebensjahr
  • ...Kinder zwischen 6 und 14 Jahren: diese dürfen auch nur eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen
  • ...Schwangere: stattdessen ist von Schwangeren eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen
  • ...wenn dies aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist; in diesem Fall ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen; ist auch dies aus medizinischen Gründen nicht zumutbar, darf auch eine nicht eng anliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen werden; nur wenn dies auch aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist, gilt die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht; diese Ausnahmen sind jedenfalls durch eine von einem in Österreich zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt ausgestellte Bestätigung nachzuweisen
  • ...wenn diese in einer der verpflichteten Person zumutbaren Weise nicht erworben werden kann. In diesem Fall ist zumindest eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen
   

Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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