null BASG: Klarstellung zur BASG-Mitteilung vom 06.06.2016 bezüglich die gesetzeskonformen Abgabe von Arzneimitteln (§§ 57 und 59 AMG)

BASG: Klarstellung zur BASG-Mitteilung vom 06.06.2016 bezüglich die gesetzeskonformen Abgabe von Arzneimitteln (§§ 57 und 59 AMG)

Der Ärztekammer wird nachstehendes Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen zur Kenntnis gebracht: