null NEWS - Aktuelle Infos für niedergelassene Ärzte (Woche 32)

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Überblick über die Entwicklungen im Projekt ELGA "Elektronische Gesundheitsakte" 
Aufgrund der teilweise missverständlichen Medienberichterstattungen in den letzten Tagen, möchten wir Ihnen hier gerne nochmals einen Überblick über die Entwicklungen im Projekt ELGA - elektronische Gesundheitsakte geben. ELGA besteht aus mehreren Diensten bzw. Anwendungen, die jeweils den Ärztinnen und Ärzten direkt in den Ordinationen oder über die Dienstgeber intramural angeboten werden - dabei werden z.B. die e-Medikation, der e-Befund und der e-Impfpass immer wieder genannt. Nachfolgend gehen wir darauf ein, welche dieser ELGA-Dienste bereits zu nutzen, aktiv oder in Planung sind.

Vorweg zur Klarstellung:

  • Um ELGA zu benützen, ist die e-Card des Patienten notwendig. Da Wahlärzte nicht mit dem e-Card System arbeiten, ist die ELGA-Diskussion aktuell auf Kassenärzte beschränkt.
  • Alles was Ärztinnen und Ärzte in ELGA sehen, kann auch der Patient zuhause in seiner ELGA sehen - seine Befunde, seine Medikamente etc..
  • eKOS, das elektronische Kommunikationsservice der Sozialversicherung hat mit ELGA nichts zu tun und ist eine Anwendung, die Überweisungen zu CT und MRT elektronisch erfassen soll. Zu eKOS gibt es nach wie vor zahlreiche Probleme, die wir gerade versuchen in Verhandlungen zu lösen.

ELGA e-Medikation
Wichtig: Das aktuell in Wien stattfindende Rollout der e-Medikation läuft weiterhin wie geplant und wird seitens der Ärztekammer unterstützt!
Die e-Medikation erlaubt es, durch Ärztinnen und Ärzte verordnete sowie in den Apotheken abgegebene Medikamente von Patienten einzusehen. Patienten können die Aufnahme einzelner Medikamente mit einem sogenannten "situativen Optout" verweigern - Aus unserer Sicht kommen Sie mit einer gut sichtbaren Platzierung dieses Aushangs in den Räumlichkeiten Ihrer Ordination Ihrer diesbezüglichen Aufklärungspflicht ausreichend nach. Der Aushang wurde Ihnen von der ELGA GmbH zusammen mit anderem Informationsmaterial bereits zugesandt. Wenden Sie sich bitte an die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 4422, falls Ihnen dieser Aushang nicht vorliegt.

Seit einigen Wochen kommt es leider zu erheblichen Leistungsverlusten und Totalausfällen der e-Medikation. Dadurch werden die bisher durchwegs positiven Erfahrungen vieler Ärztinnen und Ärzte in anderen Bundesländern (Wien ist beim Rollout das letzte Bundesland) mit diesem neuen Dienst relativiert. Die Ärztekammer versucht nun in Gesprächen mit den zuständigen Stellen eine umgehende technische Stabilisierung zu erreichen, da diese Ausfälle natürlich nicht akzeptabel sind.

Die Inbetriebnahme der e-Medikation wird durch eine Anschubfinanzierung und einen laufenden Wartungskostenzuschuss der Sozialversicherung unterstützt - die festgesetzte Frist für das Stellen eines Förderansuchens ist derzeit der 30. November 2019. Bis eine gesicherte technische Stabilität gewährleistet werden kann, fordern wir vom zuständigen Bundesministerium, diese Frist mindestens um ein halbes Jahr zu verlängern. Sobald sich diesbezügliche Neuigkeiten ergeben, informieren wir Sie umgehend. Umfassende Informationen zur ELGA e-Medikation und dem aktuellen Rollout finden Sie hier auf unserer Website.
Wir sind der Überzeugung, dass eine funktionierende e-Medikation auch für Sie in der täglichen Arbeit hilfreich ist und Ihnen viele notwendige Informationen über Ihre Patientinnen und Patienten liefert.

ELGA e-Befund
Mithilfe dieser Anwendung können Befunde - derzeit nur aus dem Spitalsbereich, später eventuell auch Radiologie- und Laborbefunde - von Ordinationen, Gruppepraxen, oder Instituten eingesehen werden. Aus der Fülle der möglichen Befundtypen sind derzeit insbesondere vom KAV-Wien die Entlassungsbriefe von einem stationären Aufenthalt, Radiologie- und Laborbefunde freigeschaltet. Für die Ärztekammer ist dabei essenziell, dass insbesondere die Entlassungsbriefe in strukturierter Form vorliegen müssen und nicht nur im PDF-Format. Patienten können der Aufnahme von Befunden in ELGA widersprechen und auch nachträglich Befunde ausblenden bzw. löschen. Alle öffentlich finanzierten Spitäler stellen e-Befunde in ELGA.

Aufgrund großer Unzufriedenheit in der Ärzteschaft fand auf Betreiben der Ärztekammer im Herbst 2018 eine Evaluierung der Anwendung e-Befund statt. Diese wurde im Jänner 2019 mit einem Endbericht abgeschlossen, der 47 konkrete Maßnahmen vorschlägt, die zur Verbesserung des e-Befundes und damit zur Anhebung der Akzeptanz in der Ärzteschaft beitragen sollen. Bis dato wurde keine der Maßnahmen umgesetzt!

Unabdingbar ist hier beispielsweise als Maßnahme eine mögliche Suchfunktion oder eine haftungsrelevante "Patient Summary", um auf einen Blick die Krankengeschichte des Patienten erfassen zu können. Die Ärztekammer fordert nach wie vor vehement die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Ohne eine substantielle Verbesserung der Funktionalität des e-Befundes kann und wird es keine Zustimmung der Ärztekammer zum regulären Einsatz geben. Zudem ist die Finanzierungsfrage für die Implementierung in die Arztsoftware der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ungeklärt.

Der ELGA e-Befund ist für uns noch eine Baustelle, daher raten wir von der Nutzung dringend ab, die ohnehin nicht verpflichtend ist für den niedergelassenen Bereich. Freiwillig können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte selbstverständlich, wenn sie sich damit belasten möchten, in e-Befunde hineinschauen. 

Wichtig ist, dass wenn Sie die Möglichkeit haben, in e-Befunde hineinzuschauen, die Funktion e-Befund rechtlich nicht nützen müssen, da Sie ein Einsichtsrecht, aber keine Einsichtspflicht haben. Weitere Informationen zum ELGA e-Befund finden Sie hier auf unserer Website.

ELGA e-Impfpass
Diese ELGA-Anwendung soll in der Zukunft für die Patienten Einsicht in ihren Impfstatus ermöglichen und dazu beitragen, die Ziele des nationalen Impfplanes zu erreichen. Für die Patienten soll es keine Möglichkeit geben, Daten zu verändern oder zu löschen. Für die Ärzteschaft soll eine Schnittstelle geschaffen werden, um die durchgeführten Impfungen möglichst automatisch in das zentrale System einzuspielen. Eine verpflichtende Nachtragung älterer Impfdaten ist nicht vorgesehen, ein freiwilliger Nachtrag durch Ärztinnen und Ärzte soll möglich sein, ist aber aus unserer Sicht kostenpflichtig. Das Projekt soll eine Vielzahl von Anforderungen der Länder und des Bundes erfüllen. Unter anderem soll eine Abwicklung der Länderprogramme zur Gratisimpfung ermöglicht werden.

Um die grundsätzlichen Funktionen zu entwickeln und zu testen, soll im Jahr 2020 ein Pilotbetrieb in den Bundesländern Steiermark, Niederösterreich und Wien für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren bei einigen freiwilligen Pilotärzten stattfinden. 

Die Ärztekammer versucht, in technischen und organisatorischen Verhandlungsrunden den Nutzen für die Ärztinnen und Ärzte zu maximieren und die zu erwartenden Belastungen gering zu halten. Sowohl für den Pilotbetrieb als auch für einen eventuellen Echtbetrieb sind derzeit so wenige Details fixiert, dass eine aktuelle Bewertung nicht zielführend erscheint. Eines ist allerdings bereits jetzt klar - aufgrund der Vielzahl von impfenden Stellen, wird die Einführung mehrere Jahre dauern. Weitere Informationen zum ELGA e-Impfpass finden Sie hier.

Wir sind für Feedback, Wünsche und Anregungen stets offen. Diese bitte an: mmma3VyaWUubmdAYWVrd2llbi5hdA==

Mit kollegialen Grüßen
Ihre Kurie niedergelassene Ärzte