null NEWS - Aktuelle Infos für niedergelassene Ärzte (Woche 44)

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

e-Medikation: Frist für Förderungsantrag endet am 30. November 2019 
Das Rollout der e-Medikation in Wien hätte am 19. September 2019 von der Sozialversicherung offiziell abgeschlossen sein sollen. Nach aktuellem Stand haben rund 70 Prozent der zur Nutzung verpflichtenden Ärztinnen und Ärzte die e-Medikation bereits in Betrieb genommen. Es besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, die e-Medikation zu installieren. Als letztmöglicher Zeitpunkt, einen Förderungsantrag für die Anschubfinanzierung von EUR 1314,- zu stellen, wurde in der Sonderrichtlinie ELGA-AKTIV der 30. November 2019 bestimmt. Falls Sie als Vertragsärztin bzw. Vertragsarzt die e-Medikation noch nicht installiert bzw. die Installation terminisiert haben, bitten wir Sie, anhand der unter diesem Link auf unserer Website nachzulesenden Kriterien zu überprüfen, ob Sie zur Nutzung verpflichtet sind.

Falls dem so ist, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Arztsoftwarehersteller aufnehmen, um rasch eine Installation zu veranlassen, damit Sie rechtzeitig vor Ende November in der ELGA e-Medikation aktiv sein und sich mit dem eingebrachten Förderungsantrag die Förderung von EUR 1314,- sichern können.

Gerne stehen Ihnen Herr Dominic Ander unter 01 515 01-1330 und Herr Florian Chalupsky unter 01 515 01-1335 telefonisch bzw. per E-Mail unter mmmZW1lZEBhZWt3aWVuLmF0 zur Verfügung.
Antworten auf viele weitere Fragen zur e-Medikation finden Sie hier.


Partnerarzt-Vorschlag von Versicherungsunternehmen: Nicht annehmen! 
Wir möchten Sie nochmals darauf Aufmerksam machen, dass die Versicherungsunternehmen UNIQA und Merkur derzeit in verschiedenen Pilotprojekten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten anbieten, Wahlarzt-Ordinationsleistungen statt mit dem Patienten direkt mit dem Versicherungsunternehmen abzurechnen. Was auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen könnte, ist aus Sicht der Ärztekammer eine Mogelpackung, die keinesfalls angenommen werden sollte. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Zudem wurde im XII. Zusatzprotokoll der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) für Einzel- und Gruppenpraxen festgehalten, dass jeder Vertragsarzt einen zusätzlichen Vertrag mit Privatversicherungen und Unternehmen, die private Krankenversicherungen oder Vorsorgepakete zur Behandlung von Versicherten dieser Unternehmen anbieten, nur mit Zustimmung von Ärztekammer und Gebietskrankenkasse abschließen darf. Dies gilt auch für Behandlungen von Patienten außerhalb der vertraglichen Mindestordinationszeiten. Alle Details dazu finden Sie hier.

Wir raten daher weiterhin allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dringend davon ab, Partnerarzt von privaten Versicherungsanbietern zu werden. Für uns steht die Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems im Vordergrund. Dies steht nicht unbedingt im Widerspruch zum Wahlarztsystem beziehungsweise einer Privatmedizin. Skeptisch sind wir nur, sollte mit dem Vorstoß der privaten Krankenversicherer eine Art Monopol entstehen, denn das ginge in jedem Fall zulasten der Patienten. Falls Sie inhaltliche Fragen zu den Partnerverträgen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Patienteninformation: Erweiterte Öffnungszeiten bei Kinderärzten im November 
Seit 5. Jänner 2019 sind in Wien an Wochenenden und Feiertagen Kinderarztordinationen geöffnet. Zur Information stellt die Ärztekammer für Wien monatlich Plakate über die erweiterten Öffnungszeiten der Ordinationen sowie Gruppenpraxen für Kinder- und Jugendheilkunde zur Verfügung. Die elektronische Version der Plakate ist unter folgendem Link für Sie abrufbar. Die Adressen der diensthabenden Ordinationen sind auch online auf der Website der Ärztekammer für Wien jederzeit abruf- sowie ausdruckbar und werden laufend unter www.aekwien.at/ihr-kind-ist-krank aktualisiert. Sollten Sie auf das erweiterte Angebot verweisen, bitten wir dringend, die jeweils unterschiedlichen Öffnungszeiten der Ordinationen zu beachten.


EQUIP4ORDI: Das Einkaufsservice für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 
Seit September besteht EQUIP4ORDI, der neue One-Stop-Shop für Ärztinnen und Ärzte in der Niederlassung - sowohl für Kassenärzte als auch für Wahlärzte. Über das von der Wiener Ärztekammer betriebene Online-Bestellportal EQUIP4ORDI mit der Website www.equip4ordi.at kann per Mausklick das gesamte Equipment für den reibungslosen Ordinationsablauf bestellt werden. Die Produktpalette umfasst mehr als 3000 Artikel aller medizinischen Fachbereiche - vom Papierhandtuch über Einwegprodukte bis hin zum Ultraschallgerät und Medizinprodukten (Klassen I, IIa & IIb, III). Unabhängig vom Ordinationsstandort haben alle Niederlassungen österreichweit Zugang zur identen Produktpalette mit allen benötigten Verbrauchsmaterialien um exakt denselben Preis. Bestellungen können sowohl online als auch per E-Mail, telefonisch oder per Fax abgegeben werden.
Mehr Infos sowie Registrierung unter www.equip4ordi.at.

Wir sind für Feedback, Wünsche und Anregungen stets offen.

Diese bitte an: mmma3VyaWUubmdAYWVrd2llbi5hdA==

Mit kollegialen Grüßen
Ihre Kurie niedergelassene Ärzte