null Ärzt*innen News (4. Mai 2021)

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4. Mai 2021


 

Standespolitik


CoV-Impfungen in Ordinationen: Weiter keine langfristige Zusage durch Stadt Wien

Corona


Covid-19-Impfstoffe: off-label-use - was ist erlaubt, was nicht?


Tarifzuschläge für Covid-19-bedingte Visiten in Pflege- und Heimeinrichtungen durch niedergelassene Allgemeinmediziner*innen bis 31. Mai 2021 verlängert


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Reminder: Webinar: MedMonday


Giftiger Dienstag: "Das Chamäleon der Lues"

Service


Reminder: Fragebogenstudie der Meduni Wien zum Thema Generika und Biosimilars


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


CoV-Impfungen in Niederlassungen: Weiter keine langfristige Zusage durch Stadt Wien

Wir müssen Sie leider darüber informieren, dass wir nach wie vor keine fixe Zusage der Stadt Wien für über diese Woche hinaus gehende Lieferungen von CoV-Impfstoffen an Wiener Ordinationen bekommen haben. Ebenso weigert sich die Stadt Wien, vorhandene Impfdosen der Anbieter Biontech/Pfizer oder Moderna den niedergelassenen Ärzt*innen zur Verimpfung in ihren Ordinationen zur Verfügung zu stellen. Wir sind weiter in intensiven Gesprächen mit der Stadt Wien, um eine wohnortnahe Versorgung der Wiener Bevölkerung mit den so wichtigen CoV-Impfungen garantieren zu können und fordern mit Vehemenz die zur Verfügungstellung aller vorhandenen Impfstoffe für Wiener Ordinationen, so wie sie auch in den Impfstraßen der Stadt Wien verabreicht werden.

Jene Ärzt*innen, die sich für die Verimpfung von CoV-Impfstoffen in ihren Ordinationen angemeldet hatten, werden von uns unmittelbar nach Bereitstellung von weiteren Impfdosen durch die Stadt Wien für eine nächste Bestellung kontaktiert.

   


 

Corona

   


Covid-19-Impfstoffe: off-label-use - was ist erlaubt, was nicht?

Bei allen Impfungen ist die korrekte Handhabung, Durchführung und Dosierung der Impfung wichtig, ganz besonders jedoch bei der COVID-19-Impfung, dabei soll die volle Dosis entsprechend der Fachinformation appliziert werden. Die Entnahme einer weiteren Dosis aus einem Mehrdosenbehältnis über die in der Fachinformation angegebene Anzahl an Dosen hinaus ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass die verimpften Dosen allesamt die ausreichende Impfstoffmenge beinhalten. Die korrekte Dosierung ist essentiell für die Wirkung der Impfung und sollte unbedingt eingehalten werden. Da es sich bei der Entnahme einer weiteren Dosis jedoch um eine Entnahme handelt, die nicht von der jeweils gültigen Fachinformation gedeckt ist, erfolgt die Entnahme und Verimpfung im Wege des "off-label-use". Dieser ist per se nicht verboten, bedarf jedoch erhöhter Sorgfalts- und besonderer Aufklärungspflichten (off-label). Die Verantwortung dafür tragen die behandelnden Ärzt*innen.

In Impfstraßen ist der off-label-use Standard - da hier die Impfdosen von Hilfspersonal aufgezogen werden, ist für den*die Impfende Person nicht nachvollziehbar, um die wievielte Dosis aus dem Mehrdosenbehältnis es sich bei der Verabreichung handelt.

Das Impfschadengesetz gilt jedenfalls auch bei off-label-use, sofern dieser wissenschaftlich begründbar ist (z.B. anhand der Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums)!

Verboten ist es, eine Impfdosis aus zwei verschiedenen Mehrdosenbehältnissen aufzuziehen. Dies hat einerseits hygienische Gründe und andererseits muss das Mischen vom Impfstoffchargen ausgeschlossen sein.

   


   


Tarifzuschläge für Covid-19-bedingte Visiten in Pflege- und Heimeinrichtungen durch niedergelassene Allgemeinmediziner*innen bis 31. Mai 2021 verlängert

Wie wir in den Ärzt*innen News am 3. Dezember 2020 und am Ärzt*innen News am 6. April 2021 informiert haben, kann für die Behandlung von Bewohner*innen in Pflegeheimen, Heimen (inkl. Pflegestationen), Pensionisten- oder Seniorenwohnheimen, bei denen ein Covid-19-Verdacht oder eine nachgewiesene Infektion vorliegen, seit 1. Dezember 2020 von niedergelassenen Ärzt*innen für Allgemeinmedizin ein Tarifzuschlag verrechnet werden.

Wir dürfen Ihnen die erneute Verlängerung der Tarifzuschläge für Covid-19 bedingte Visiten in Pflege- und Heimeinrichtungen durch niedergelassene Allgemeinmediziner*innen bekanntgeben: Eine Abrechnung ist nun weiterhin bis 31. Mai 2021 möglich.

Die Abrechnungsmodalitäten finden Sie nachfolgend nochmals zusammengefasst: Dieser Tarifzuschlag beträgt für die erste Visite an einem Tag in einer Einrichtung EUR 16,50 und für jede weitere Intervention in derselben Einrichtung EUR 4,80. Der Zuschlag ist zusätzlich zu den Positionen für die Tagesvisite im Heimbereich (ÖGK: Positionen 36 und 37; SVS, KFA und BVAEB: Positionen B1 und B2 bzw. A1 und A2) zu verrechnen. Hierfür wurden folgende Positionsziffern geschaffen, die für alle Sozialversicherungs- und Krankenfürsorgeträger (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA) gelten:

  • 36z für den Zuschlag zur ersten Tagesvisite zu EUR 16,50
  • 37z für den Zuschlag für jede weitere Tagesvisite zu EUR 4,80

Die Abrechnung der Zuschlagsposition ist freiwillig. Abrechnende Ärzt*innen verpflichten sich dazu, sich einmal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest oder einem Amplifikationstest auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Reminder: Webinar: MedMonday

Am Montag, 17. Mai 2021, findet von 18.00 bis ca. 20.30 Uhr ein MedMonday zum Thema "Kolorektale Erkrankungen - Was kann der Roboter?" statt. Das detaillierte Programm finden Sie hier.
Online teilnehmen können Sie hier.

   


   


Giftiger Dienstag: "Das Chamäleon der Lues"

Am Dienstag, 18. Mai 2021, findet um 15.30 Uhr wieder ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Das Chamäleon der Lues". Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 968-605-699). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für das Sommersemester 2021 finden Sie hier.

   


 

Service

   


Reminder: Fragebogenstudie der Meduni Wien zum Thema Generika und Biosimilars

Die Klinische Abteilung für Pharmakologie der Meduni Wien hat eine Fragebogenstudie in Auftrag gegeben, um die Einstellung von Wiener Ärzt*innen bezüglich Generika sowie Biosimilars zu ermitteln. Internationale Studien haben diesbezüglich starke Meinungsunterschiede bei medizinischem Personal festgestellt, die große Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und die Patientenversorgung haben können. Nun soll auch in Wien die erste große Studie dieser Art starten. Die Klinische Pharmakologie bittet Sie um Ihre anonyme Teilnahme an der Studie unter diesem Link. Der Fragebogen nimmt circa acht bis zehn Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre wertvolle Unterstützung.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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