null Corona: Ab sofort gilt in den Räumlichkeiten der Ärztekammer 1G

Corona: Ab sofort gilt in den Räumlichkeiten der Ärztekammer 1G

Erweiterte Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19 – Szekeres: „Wir haben hier eine besondere Verantwortung“

Ab sofort ist das Betreten der Räumlichkeiten der Ärztekammer in Wien, Weihburggasse 10-12, nur mehr nach der 1G-Regel (Personen mit vollständigem Impfschutz sowie genesene Personen mit mindestens einer Impfung) gestattet. Die Ärztekammer reagiert damit auf die kontinuierlich steigenden Infektionszahlen in Österreich.

Eine Ausnahme gibt es nur für Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Rechtsvertreter, die zur Wahrung von Parteienrechten die Ärztekammer aufsuchen, wobei in diesem Fall die 3G-Regelung (genesen, getestet, geimpft) einzuhalten ist. Eine entsprechende Registrierung im Eingangsbereich ist erforderlich.

Die entsprechenden Kontrollen am Eingang (E-Impfpass, Lichtbildausweis) werden durch einen Mitarbeiter einer Security-Firma durchgeführt. Kammerfremde Personen müssen zudem aus Sicherheitsgründen den Grund ihres Besuchs mitteilen.

In allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten (Stiegenhaus, Gänge, Veranstaltungszentrum, Sanitärräumlichkeiten, Sozialräume etc.) besteht für alle Besucher des Hauses FFP-2-Maskenpflicht. Für ungeimpfte Personen entsprechend der Ausnahmeregelung gilt dies auch in allen weiteren Räumlichkeiten, insbesondere in allen Büroräumlichkeiten.

„Der Ärztekammer kommt bei der Verantwortung hinsichtlich geeigneter Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen in der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zu“, erklärt Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres die über die Vorgaben der Regierung hinausgehenden Maßnahmen in den Räumen der Ärztekammer. Damit solle ein bestmöglicher Schutz aller Mitarbeiter und Besucher des Hauses gewährleistet werden. (hpp)