null Coronavirus: Ärztekammer fordert Verlängerung der Sonderbetreuungszeit

Coronavirus: Ärztekammer fordert Verlängerung der Sonderbetreuungszeit

Regelung ist bundesweit mit 8. Juli 2022 ausgelaufen – Ferenci: „Die Pandemie ist nicht vorbei, auch das Gesundheitspersonal hat Familie“

Mit Verwunderung stellt die Wiener Ärztekammer fest, dass die während der COVID-19-Pandemie eingeführte „Sonderbetreuungszeit“, eine die Pflegefreistellung ergänzende Dienstfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Betreuung ihrer an COVID-19 erkrankten Kinder bis 14 Jahre beziehungsweise Menschen mit Behinderung, von der Bundesregierung nicht verlängert wurde. Stefan Ferenci, Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, fordert, diese Regelung „unbedingt und rasch wieder einzuführen“.

„Wenn diese Bundesregierung denkt, dass die Pandemie bereits vorbei ist, dann ignoriert sie wohlwissentlich die täglichen Fallzahlen in Österreich und ganz Europa“, so Ferenci, der auch feststellt, dass die Politik wichtige Maßnahmen zur Entlastung der angestellten Bevölkerung und damit auch des angestellten Gesundheitspersonals offenbar „still und heimlich“ auslaufen lassen will.

Die COVID-19-Sommerwelle verbreitet sich gemäß Ferenci „rasant“, und bereits jetzt würden viele Ärztinnen und Ärzte sowie auch Kolleginnen und Kollegen aus anderen Gesundheitsberufen in der Arbeit ausfallen, weil sie oder ihre Familien krank seien. Ferenci: „Dass man nun mitten in der Urlaubszeit gerade der wichtigsten Stütze, dem medizinischen Personal, die Sonderbetreuungszeit wegnimmt, damit es für die Krankenpflege zuhause seinen in den letzten beiden Pandemiejahren hart erarbeiteten Erholungsurlaub verbrauchen muss, ist eine echte Gemeinheit.“

Ferenci fordert, dass die Bundesregierung „unverzüglich“ die Sonderbetreuungszeit wieder einführen müsse, denn die sonst geltende Pflegefreistellung sei bereits im Winter und Frühjahr dieses Jahres „verbraucht“ worden. „Damit würde Ärztinnen und Ärzten nichts anderes übrigbleiben, als ihre Familien in ihrem eigenen notwendigen Erholungsurlaub zu pflegen – und das darf nicht sein!“, so Ferenci abschließend. (ast)