null Coronavirus: Ärztekammer rät Non-Covid-Patienten, verstärkt die Ordinationen aufzusuchen

Coronavirus: Ärztekammer rät Non-Covid-Patienten, verstärkt die Ordinationen aufzusuchen

Spitalskapazitäten müssen freigehalten werden – Weismüller: „Patientinnen und Patienten werden in der Niederlassung unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen bestens betreut“

Der Gesundheitszustand von neuen Non-Covid-Patientinnen und –Patienten im Spitalsbereich ist aus Sicht der Wiener Ärztekammer beunruhigend. Es habe sich nämlich gezeigt, dass die die Spitäler aufsuchenden Patientinnen und Patienten in einer deutlich schlechteren gesundheitlichen Verfassung seien als vor Beginn der Coronakrise, betont der Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Wolfgang Weismüller. ****

Seine Schlussfolgerung: „Wegen der Angst vor einer möglichen Coronainfektion im Spital bleiben die Menschen lieber zu Hause, verschlechtern damit aber ihren Gesundheitszustand aufgrund mangelnder Versorgung beziehungsweise missachten erste Anzeichen einer schweren Erkrankung, beispielsweise erste Symptome eines drohenden Herzinfarkts. Er appelliert daher an alle betroffenen Patientinnen und Patienten, „zwar die Kapazitäten der Spitäler korrekterweise nicht zu belasten, aber dafür für medizinische Betreuung den niedergelassenen Bereich zu nutzen“.

In Wien werden aus Sicht der Ärztekammer alle Hygienemaßnahmen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten „bestens“ durchgeführt, urteilt Weismüller und ruft alle Patientinnen und Patienten mit entsprechenden gesundheitlichen Beschwerden, die nicht ausschließlich in den Spitälern behandelt werden müssen, auf, die Kolleginnen und Kollegen in den Ordinationen aufzusuchen: „Unsere Patientinnen und Patienten können beruhigt in die Ordinationen gehen. Aufgrund der strengen Hygienebestimmungen muss niemand Sorge haben, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.“

„Wenn jemand erste Symptome einer schweren Krankheit aufweist, dann solle man rasch handeln und ärztliche Hilfe aufsuchen“, resümiert Weismüller und hält fest: „Das gilt sowohl für medizinische Akutfälle als auch für Kontrolltermine von chronisch Schwerkranken.“ (ast)