null Wann und Wie mache ich eine Gefährdungsanzeige?
Presseaussendung An: An: alle angestellte Ärzt*innen
Von: Kurie angestellte Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Fast täglich erreichen uns Nachrichten über die teilweise katastrophalen Zustände in den Wiener Spitälern. Die vielen Gefährdungsanzeigen sind ein unwiderlegbarer Beweis, dass die Versorgungssituation der Wiener Bevölkerung zunehmend prekär ist.

Immer wieder taucht die Frage auf in welcher Situation eine Gefährdungsanzeige gemacht werden soll und wie das Prozedere genau abläuft. Wir als Kurie angestellte Ärzte möchten Sie darüber aufklären, damit Ärztinnen und Ärzte diverse Situationen richtig einschätzen und auch melden können!

Wann mache ich eine Gefährdungsanzeige?

Als Ärztin oder Arzt ist es sinnvoll eine Gefährdungsanzeige zu machen, wenn eine Patientin oder ein Patient nicht mehr so behandelt werden kann, wie es die medizinische Expertise und der jeweilige Anspruch an die Medizin zulassen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn eine Ärztin oder ein Arzt in einer internistischen Ambulanz oder Notaufnahme Dienst hat und eine Patientin oder einen Patienten zur Sicherheit über Nacht überwachen möchte. Wenn das aber aufgrund des Personalmangels in der Pflege nicht möglich ist, da genau dieses dringend benötigte Bett nicht vorhanden ist, findet eine Patientengefährdung statt und die Ärztin oder der Arzt sollte eine Gefährdungsanzeige machen.

Ein kurzes Video zur Frage „Wann mache ich eine Gefährdungsanzeige“ finden Sie unter folgendem LINK.


Wie mache ich eine Gefährdungsanzeige?

Im Ersten Schritt muss Ihnen bewusst sein, dass Sie hier eine Intervention setzen, mit der Sie bei Ihren Vorgesetzten möglicherweise keinen Beliebtheitswettbewerb gewinnen. Deshalb sollten Sie sich immer mit ihren direkten Kolleginnen und Kollegen zusammenschließen und gemeinsam festhalten, dass eine Patient*innengefährdung stattgefunden hat. Nur Sie als Ärztinnen und Ärzte können das entscheiden.

Wenn sie darüber Einigkeit haben, gehen Sie auf www.aekwien.at/meldestelle und laden sich das Formular für die Erstellung einer Gefährdungsanzeige herunter. Sie müssen nicht dieses Formular verwenden, aber es leitet sie gut durch die Fragestellungen, die bei der Erstellung einer Gefährdungsanzeige notwendig sind. Einzelne Spitalsträger, wie zB der WIGEV haben die Informationen, die eine Gefährdungsanzeige enthalten soll, im Rahmen einer Dienstanweisung geregelt.

Wenn sie die Gefährdungsanzeige erstellt haben, unterschreiben Sie diese alle gemeinsam. Das schützt sie auch als Team vor möglichen Repressionen ihres Arbeitgebers. Im Anschluss schicken Sie die Gefährdungsanzeige an Ihre Vorgesetzten, die Personalvertretung und jedenfalls auch an mmmbWVsZGVzdGVsbGVAYWVrd2llbi5hdA==. Die Ärztekammer für Wien hat bereits im Jahr 2016 ein Rechtsgutachten beim Arbeitsrechtsexperten Univ-Prof. Dr. Mazal in Auftrag gegeben, das bestätigt, dass Sie uns, als Ihrer Interessensvertretung selbstverständlich die Gefährdungsanzeige übermitteln dürfen. Eine Kurzfassung des Gutachtens finden Sie unter folgendem LINK.

Ein kurzes Video zur Frage „Wie mache ich eine Gefährdungsanzeige“ finden Sie hier unter folgendem LINK.


Unter www.aekwien.at/meldestelle finden Sie ausführliche FAQ und Hilfestellungen zum Thema Gefährdungsanzeigen. Sie können sich bei Fragen aber auch jederzeit an mmma3VyaWUuYW5nQGFla3dpZW4uYXQ= wenden. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Mit kollegialen Grüßen

Stefan Ferenci
Vizepräsident
Obmann der Kurie angestellte Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident