Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte
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An: : Alle niedergelassenen Ärzt*innen |
Von: Kurie niedergelassene Ärzte |
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Nach zweijähriger coronabedingter Pause und intensiven Verhandlungen mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, ist es uns gelungen einen neuen Kollektivvertrag für die Angestellten in Ordinationen und Gruppenpraxen zu vereinbaren, welcher rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft tritt.
Die Gesprächsatmosphäre war anfangs aufgrund der stark steigenden Inflation und den guten Kollektivvertragsabschlüssen anderer Branchen und Kammern angespannt, da die Gewerkschaft sich zum Ziel gesetzt hatte, nicht bloß die Teuerung abzugelten. Bei der ersten Verhandlungsrunde wurden wir mit einer tatsächlichen IST-Lohn Forderung in der Höhe von 5,4% konfrontiert, weshalb sich die Verhandlungen durch mehrere Runden gezogen haben.
Unter diesem Link finden Sie den neuen Kollektivvertrag. Zur Vereinfachung haben wir Ihnen hier die wichtigsten Verhandlungsergebnisse zusammengefasst:
Gehaltsrechtlicher Teil
- IST-Lohn Erhöhung
Im Ergebnis ist es gelungen, die IST-Lohn Forderungen auf 4,3% zu senken und auch alle bereits vorgenommenen Erhöhungen seit 1. Jänner 2021 voll anrechenbar zu machen, was bedeutet, dass Kolleg*innen, die die durchschnittlichen Kassenverhandlungsergebnisse an ihre Mitarbeiter*innen weitergeben haben, keinerlei IST-Lohn Erhöhung haben. Anders als die Verhandlungen zuvor orientieren sich zudem die 4,3% an der durchschnittlichen Inflationsrate der Jahre 2020 und 2021 und nicht an den Kassenverhandlungsergebnissen, um einen Verlust aufgrund unterschiedlicher Kassenverhandlungsergebnisse pro Fachgruppe zu vermeiden.
- Mindestgehälter
Die Kollektivvertragslöhne werden um 7,5% wesentlich erhöht, um näher an realistische Löhne heranzukommen und zukünftige Forderungen auf IST-Lohn Erhöhungen seitens der Gewerkschaft für Privatangestellte zu schmälern. Vor allem setzen wir aber mit der Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Ordinationsangestellten und attraktiveren zudem die Tätigkeit in Ordinationen und Gruppenpraxen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, um gemeinsam dem Fachkräftemangel entgegenzusteuern.
- Zulagen
Die Zulagen werden rückwirkend mit 1. Jänner 2022 wie folgt erhöht:
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- Strahlenzulage für Angestellte bei Fachärzt*innen für Radiologie bzw. Gruppenpraxen für Radiologie bzw. Zulage für Angestellte in mikrobiologischen und serologischen Laboratorien um + 2% auf EUR 118,-
- Infektionszulage um + 4,6% auf EUR 101,-
- Bei der Ordinationszulage in der Höhe von EUR 60,- ist es uns gelungen, diese in das Mindestgehalt miteinzurechnen. Eine gesonderte Auszahlung bzw. Ausweisung ist somit hinfällig und schmälert die IST-Erhöhungen.
- Teuerungsprämie
Um der Teuerung entgegenzuwirken und den Angestellten in dieser schwierigen Situation unter die Arme zu greifen, wurde eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie in der Höhe von EUR 550,- vereinbart. Eine Aliquotierung entsprechend des wöchentlichen Stundenausmaßes ist zulässig, wobei die Teuerungsprämie mindestens EUR 200,- betragen muss. Die Teuerungsprämie ist bis spätestens 31. Oktober 2022 auszuzahlen. Seit 1. Jänner 2022 ausbezahlte Prämien können ebenfalls auf diese Teuerungsprämie angerechnet werden.
Einbau neuer Berufsgruppen
- Im Hinblick auf Primärversorgungseinheiten, aber auch aufgrund der zunehmenden Tendenzen im fachärztlichen Bereich weitere nichtärztliche Gesundheitsberufe zu beschäftigen, werden zukunftsweisend zahlreiche neue Berufsgruppen, wie beispielsweise ausgebildete Ordinationsmanager*innen, Sozialarbeiter*innen oder Hebammen in den Kollektivvertrag aufgenommen.
- Darüber hinaus ist es uns erstmalig gelungen, Medizinstudent*innen offiziell im Kollektivvertrag abzubilden, um so einen rechtlichen Graubereich in der Anstellung dieser wichtigen Mitarbeiter*innen zu verlassen. Mit der Aufnahme dieser Berufsgruppe ist es uns nun möglich, Medizinstudent*innen für die gesamte Studiendauer offiziell anzustellen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Melody Buchegger-Golabi, BA MA bzw. Frau Esther Böcskör, BA per Mail unter mmma29sbGVrdGl2dmVydHJhZ0BhZWt3aWVuLmF0 oder telefonisch unter 01 / 51501- 1203 bzw. 01 / 515 01 – 1666 zur Verfügung.
Mit kollegialen Grüßen
Erik Randall Huber
Vizepräsident
Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident