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An: Alle ÖGK-Vertragsärzt*innen, ausgenommen Medizinische und chemische Labordiagnostik und Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation |
Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte |
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Unter der Verhandlungsführung der neuen Vizepräsidentin und Kurienobfrau, Dr.in Naghme Kamaleyan-Schmied, wurden in den vergangenen Tagen und Wochen intensive Verhandlungen mit der ÖGK für Sie geführt.
Das Verhandlungsteam hat ein beeindruckendes Ergebnis für die Jahre 2023 und 2024 erzielt, das von der Kurienversammlung gestern mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Bitte beachten Sie, dass dieses erfreuliche Ergebnis noch vorbehaltlich der Beschlussfassung des Verwaltungsrates der ÖGK zu sehen ist, welcher Ende Jänner 2024 stattfindet.
Die beeindruckenden Ergebnisse in Kurzfassung:
+ 10,0 % lineare Tariferhöhung ab 2024 |
Die Tariferhöhungen ab 1. Jänner 2024 im Einzelnen:
- + 10,0 % Tariferhöhung linear über alle Tarifpositionen aller Fächer auf das Tarifniveau 2022
(ausgenommen sind die Fächer Medizinische und chemische Labordiagnostik und Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, da hier andere Vertragsmodalitäten gelten)
Zusätzliche Ergebnisse für sogenannte "Mangelfächer":
- Erhöhung des Limits der Pos. 90 – Therapeutische Aussprache um + 2 % Punkte für Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Kinder- und Jugendheilkunde
- Dauerhafte Bindung des Ultraschall Tarifs im Mutter-Kind-Pass in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe an den kurativen Ultraschall Tarif
Zusammengefasst haben wir für Sie erreicht:
✓ Kurzer Abschluss (2023 und 2024)
✓ Stärkung schwach honorierter Fachgruppen im Rahmen der Zuwendungsmedizin
✓ Aufwertung bestehender Leistungen, ohne neue Sonderleistungen
✓ Gleichstellung der Tariferhöhung für die Fächer Radiologie und Pathologie mit anderen Fächern
✓ Umwandlung des Digitalisierungszuschlags der Radiologie in Tarife
Die Fachgruppen Medizinische und chemische Labordiagnostik und Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation sind aufgrund von anderen Vertragsmodalitäten von diesen Ergebnissen ausgeschlossen.
➔ Es ist mit der ÖGK vereinbart, den Honorarsummenzuschlag für 2023 rasch im Jahr 2024 für die Quartale 1 bis 3 2023 auszuzahlen. Sobald uns nähere Details dazu vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.
Wir freuen uns über diesen Erfolg!
Mit kollegialen Grüßen
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident
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