An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen mit ÖGK-Vertrag in Wien | |
Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte |
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Abseits der kostenlosen HPV-Impfung im Rahmen des Gratis-Impfprogramms übernimmt die ÖGK ab 1. Jänner 2024 die Kosten für den HPV-Impfstoff und den Impfstich, sofern eine medizinische Indikation vorliegt, wie beispielsweise:
- HPV-Impfung nach Konisation wegen hochgradigen zervikalen Dysplasien (HSIL bzw. CIN 2-3) bei Frauen bis zum 45. Lebensjahr oder
- HPV-assoziierte Karzinome (Cervix-, Anal-, Oropharyngx-Karzinom).
Beachten Sie, dass eine chefärztliche Bewilligung Voraussetzung für die Kostenübernahme ist.
Abrechnungsmodalitäten:
- Für den HPV-Impfstich gelangt die Pos. Ziff. HPV1 zur Abrechnung.
- Aktuell gebührt ein Honorar in Höhe von EUR 15,-, welches analog zum Grippe-Impfstich-Tarif im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramm Influenza (ÖIP) valorisiert wird.
- Diese Leistung ist von allen Vertragsärzt*innen für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzt*innen verrechenbar.
- Bei einer ausschließlichen Zuweisung zur Impfung dürfen am selben Tag keine kurativen Leistungen verrechnet werden.
Abgrenzung zum Gratis-Impfprogramm und zu privaten Impfungen:
- Bei privat bezogenen Impfstoffen sind auch die Impfstiche privat in Rechnung zu stellen.
- HPV-Impfungen im Rahmen des Gratis-Impfprogramms werden an die MA 15 unter Verwendung der Impfgutscheine verrechnet. Mehr dazu hier.
- In beiden Fällen darf nicht die Pos. Ziff. HPV1 abgerechnet werden.
Die Zusatzvereinbarung betreffend die HPV-Impfung in Wien mit allen Details finden Sie hier.
Mit kollegialen Grüßen
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident
Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0
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