Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte
An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen | |
Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte |
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Aufgrund der erhöhten Masernaktivität dürfen wir Ihnen mit diesem Schreiben gesammelte Informationen zum Thema Masern zur Verfügung stellen.
1. Diagnostik
- Personen mit möglichen Masern-Symptomen (Fieber, Husten, Schnupfen, Konjunktivitis und Exanthem) sollten sich nicht gemeinsam mit anderen Personen im Wartebereich einer Ordination aufhalten.
- Bei passenden Symptomen ist ungeachtet von Alter bzw. Impfschutz an eine Masern-Erkrankung zu denken. Infektionen sind auch bei älteren Personen (über 60 Jahre) und bei bereits geimpften Personen aufgetreten.
- Bei jedem klinischen Verdacht ist primär ein Virusnachweis (PCR bzw. Virusisolierung) zu veranlassen. Dafür eignet sich folgendes Probenmaterial:
- Rachenabstrich
- Harn
- Zahntaschenspülflüssigkeit (ca. 2–5 ml physiologische Kochsalzlösung oder Wasser durch die Zahnreihen pressen und danach in ein Transportgefäß ausspucken lassen)
CAVE: Ein Virusgenomnachweis per PCR aus oben genannten Probenmaterial wird gegenüber einer PCR aus Serum bevorzugt (höhere Sensitivität!).
Ein AK-Nachweis zur Bestätigung der akuten Erkrankung ist in der Regel nicht sinnvoll, da masernspezifische Antikörper (IgM) initial oft noch negativ sind.
- Für die Masern-Diagnostik am Zentrum für Virologie der Medizinischen Universität Wien fallen keine Kosten an. Eine Zuweisung zur Diagnostik sollte mittels Zuweisungsschein erfolgen.
2. Meldepflicht
Masern sind im Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfall meldepflichtig. Melden Sie Masernfälle unter Verwendung des Meldeformulars sowie Ihnen bekannte Kontaktpersonen (unter Angabe der Namen, Telefonnummer, Sozialversicherungsnummer, Meldeadresse) so rasch wie möglich – spätestens innerhalb 24 Stunden – an das Stadtgesundheitsamt unter mmmc3RhZHRnZXN1bmRoZWl0c2FtdEBtYTE1LndpZW4uZ3YuYXQ= (werktags, 7.30 bis 15.30 Uhr) bzw. dem medizinischen Permanenzdienst unter mmmam91cm5hbEBtYTE1LndpZW4uZ3YuYXQ= (werktags ab 15.30 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags).
3. Bezug kostenloser Impfstoff
Der MMR-Impfstoff kann über das Impfprogramm der Stadt Wien kostenlos bezogen werden. Alle Informationen zum Ablauf finden Sie in diesem Rundschreiben.
4. Impfschema und postexpositionelle Impfung
- Das Impfschema wird im Impfplan Österreich 2023/2024 auf Seite 58ff. genau dargestellt. Für einen ausreichenden Impfschutz sind zwei Teilimpfungen notwendig! Achtung: Personen der Jahrgänge 1960 bis 1970 könnten einen wenig wirksamen Totimpfstoff erhalten haben (Quinto Virelon). Diese Personen sollten unbedingt neuerlich geimpft werden!
- Postexpositionell kann eine MMR-Impfung innerhalb von 72h eine Erkrankung verhindern. Bei späterer Gabe kann der Krankheitsverlauf zumindest gemildert werden. Die postexpositionelle Impfung kann in Ausnahmefällen nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung bereits ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat in Betracht gezogen werden. In diesem Fall ist die Verabreichung von drei Impfungen empfohlen.
- Personen, die nicht geimpft werden können (z.B. Schwangere, Immunsupprimierte oder Säuglinge jünger als sechs Monate ohne nachgewiesenen Nestschutz) können durch passive Immunisierung mit Immunglobulin geschützt werden.
5. Information für Patient*innen
Die MA 15 stellt Patient*innen Masern-Informationsblätter inkl. Verhaltensmaßnahmen in der Absonderung in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:
- Informationsblatt Deutsch
- Informationsblatt Englisch
- Informationsblatt Französisch
- Informationsblatt Rumänisch
- Informationsblatt Russisch
- Informationsblatt Türkisch
- Informationsblatt Arabisch
- Informationsblatt BKS
- Informationsblatt Farsi
Betroffenen Personen wird dringend empfohlen, durchgehend eine FFP2-Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz (bei Kindern) zu tragen.
6. Linksammlung
Diese und weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
- Masern-Informationsseite des BMSGPK
- Schreiben der MA15 vom 7. Februar 2024: Erhöhte Masernaktivität in Wien
- Schreiben der MA15 vom 7. Februar 2024: Erhöhte Masernaktivität - Langinformation
- Schreiben des BMSGPK vom 2. Februar 2024 zum Ausbruchsgeschehen
- MMR-Informationsseite des Impfservice Wien
- Impfplan Österreich 2023/2024 des BMSGPK
- Impfplan Österreich 2023/2024 - tabellarische Übersicht des BMSGPK
- Standardverfahrensanleitung „Masern: Personenbezogene Kontroll- und Präventionsmaßnahmen“
Mit kollegialen Grüßen
Rudolf Schmitzberger
Leiter Referat für Impfangelegenheiten
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident
Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0