null Telemedizin: Verrechnung der OEK bei den bundesweiten Trägern - HBS4ORDI

     Presseaussendung

An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen

Von: Kurie niedergelassene Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Aufgrund einiger Anfragen, die uns in letzter Zeit erreicht haben, möchten wir Sie im Rahmen dieses Rundschreibens über die Verrechnung der OEK - Ordination unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel - bei den bundesweiten Trägern informieren.

BVAEB:
Obwohl noch keine telemedizinische Vereinbarung zwischen der BVAEB und der Bundeskurie niedergelassenen Ärzte vorliegt, ist die Verrechnung der Leistungsposition OEK bis auf Weiteres unter den folgenden Bestimmungen möglich:
➔ Die Leistungsziffer OEK ist nicht gemeinsam mit anderen Leistungspositionen verrechenbar - ausgenommen der Leistungsziffern PS (limitiert) und TA (unlimitiert).

SVS:
Die Verrechnung der Leistungsposition OEK ist auch bei der SVS weiterhin unter den folgenden Bestimmungen möglich:
➔ Die Leistungsziffer OEK ist nicht gemeinsam mit anderen Leistungspositionen verrechenbar - ausgenommen der Leistungsziffer COVAG.

KFA:
Auch bei der KFA bleibt die Verrechnungsmöglichkeit der OEK vorerst weiterhin bestehen.
➔ Die Leistungsziffer OEK ist nicht gemeinsam mit anderen Leistungspositionen verrechenbar - ausgenommen Leistungsziffern HMG, J1 und PS.

Unsere letzte Aussendung hierzu finden Sie hier.

Für Ihre Fragen steht Ihnen das Team HBS4ORDI der Kurie niedergelassene Ärzte jederzeit sehr gerne zur Verfügung:

Dominic Ander
Mail: mmmYW5kZXJAYWVrd2llbi5hdA==
Tel: 51501-1330


Mit kollegialen Grüßen
 

Erik Randall Huber
Vizepräsident
Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident