null Verlängerung diverser Pandemiemaßnahmen bis 30. Juni 2023 - Ergänzungen

Presseaussendung

An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen

Von: Kurie niedergelassene Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Ergänzend zum gestrigen Rundschreiben möchten wir Sie wie folgt über weitere Verlängerungen von Pandemiemaßnahmen bis 30. Juni 2023 informieren:

  • Änderung der Verordnung betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich:
    Alle im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärzt*innen sind für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie (längstens bis 30. Juni 2023) vorerst weiterhin berechtigt Tests für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 (COVID-19-Test) durchzuführen.
    ➔ Details finden Sie in diesem Rundschreiben vom 1. April 2022
  • Änderung der Verordnung betreffend das Honorar für einen Ausdruck aus dem Elektronischen Impfpass bzw. die Ausstellung eines Impfzertifikats:
    Die Änderung sieht vor, dass im ersten und zweiten Quartal des Jahres 2023 pro Monat jedem*jeder Versicherten ein Honorar für die Ausstellung maximal eines Impfzertifikats nach Epidemiegesetz zu einem Honorar in Höhe von EUR 3,00 für die zuletzt erfolgte Impfung gegen SARS-CoV-2 gebührt.
    ➔ Details finden Sie hier
  • Änderung der Verordnung betreffend die Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich
    Alle im niedergelassenen Bereich tätigen Ärzt*innen sind vorerst weiterhin berechtigt Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung der Sozialversicherung durchzuführen.
    ➔ Details finden Sie in unseren FAQs

 

Mit kollegialen Grüßen

Naghme Kamaleyan-Schmied
1. Stellvertretende Kurienobfrau der Kurie niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident