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Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat den Apotheken in einem Schreiben vom 31. März 2020 eine pandemiebezogene Abrechnungsgarantie für papierlos übermittelte Rezepte erteilt. Ein Original-Rezept ist bei Suchtgiftrezepten zur Abrechnung daher nicht notwendig, Suchtgiftrezepte zur Schmerz- und Substitutionstherapie müssen aber in jedem Fall in gefaxter oder gemailter Form vorliegen.
Wir bitten daher, wie in diesem gemeinsam erarbeiteten Prozess ohnehin bereits vorgesehen, aus Gründen der Lesbarkeit um die elektronische Übermittlung der Suchtgiftverschreibung (Scan, evtl. Foto, bitte auf die Lesbarkeit achten!) per E-Mail an die von den Patient*innen bekannt gegebene Apotheke. Das Original der Suchtgiftverschreibung verbleibt bei den behandelnden Ärzt*innen.
Unter diesem Link finden Sie die Kontaktdaten (E-Mail, Fax, Telefonnummer) aller Apotheken in Wien.
Um die Ärzt*innen des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien (MA 15) zu entlasten, sowie die Kontaktfrequenz in den Ordinationen und Apotheken zu reduzieren und die potenziell vulnerable Zielgruppe der Patient*innen in Opioid-Substitutionstherapie (OST) vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen, wurde mit dem 2. COVID-19-Gesetz auch eine Änderung des Suchtmittelgesetzes im Parlament beschlossen. Diese Novelle vom 9. April 2020 hat nun eine Änderung der bereits kommunizierten Prozesse zur Folge:
Anders als bisher können nun bis zu drei Dauerverschreibungen gleichzeitig ausgestellt werden und diese müssen zu Kontrollzwecken unverzüglich per E-Mail an die MA15 an mmmc3VjaHRnaWZ0cmV6ZXB0ZUBtYTE1LndpZW4uZ3YuYXQ= geschickt werden. Den detaillierten Prozess mit farblich hervorgehobenen Änderungen finden Sie hier.
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Auch für Patient*innen in Heimquarantäne, die in Substitutionstherapie sind oder psychopharmakologische Medikamente benötigen, wurde ein Prozess abgestimmt: Für Patient*innen, die sich in Quarantäne befinden, bietet die Suchthilfe Wien an, die Medikamente aus der Apotheke abzuholen und sie zu Patient*innen nach Hause zu bringen. Details dazu finden Sie hier.
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Patient*innen können sich auch selbst direkt an die Suchthilfe Wien wenden. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt (Tel.: 01/4000-53626; E-Mail: unter mmmenVoYXVzZUBzdWNodGhpbGZlLmF0.
Unter diesem Link finden Sie die Kontaktdaten (E-Mail, Fax, Telefonnummer) aller Apotheken in Wien.
Suchtmittelgesetz - Substitutionsmedikamenten während der COVID-19-Krise
Um die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien (MA 15) zu entlasten, sowie die Kontaktfrequenz in den Ordinationen und Apotheken zu reduzieren und die potenziell vulnerable Zielgruppe der Patienten in Opioid-Substitutionstherapie (OST) vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen, wurde mit dem 2. COVID-19-Gesetz auch eine Änderung des Suchtmittelgesetzes im Parlament beschlossen.
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Dauerverschreibungen von Substitutionsmedikamenten während der COVID-19-Krise müssen nicht mehr amtsärztlich vidiert werden, wenn der Ärztin/dem Arzt keine Hinweise auf eine Mehrfachbehandlung der Patienten mit Substitutionsmitteln vorliegen. Dazu wurde für Wien gemeinsam mit der Ärztekammer, der Apothekerkammer und dem Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) ein abgestimmter Prozess entwickelt, wie von allen Beteiligten vorzugehen ist. Diesen Prozess finden Sie hier.
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Auch für Patienten in Heimquarantäne, die in Substitutionstherapie sind oder psychopharmakologische Medikamente benötigen, wurde ein Prozess abgestimmt: Für Patienten, die sich in Quarantäne befinden, bietet die Suchthilfe Wien an, die Medikamente aus der Apotheke abzuholen und sie zu Patienten nach Hause zu bringen. Details dazu finden Sie hier.
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Patienten können sich auch selbst direkt an die Suchthilfe Wien wenden. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt (Tel.: 01/4000-53626; E-Mail: unter mmmenVoYXVzZUBzdWNodGhpbGZlLmF0.
Unter diesem Link finden Sie die Kontaktdaten (E-Mail, Fax, Telefonnummer) aller Apotheken in Wien.