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null Ratenzahlung und Stundung SVS und ÖGK

Um zu erwartenden Liquiditätsengpässe zu entschärfen, können Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag gestundet werden. Diesbezüglich hat etwa die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) angekündigt, dass Stundungen und Ratenzahlungen für Versicherungsbeiträge auf Antrag rasch und unbürokratisch bearbeitet werden. Entsprechende Anträge können per E-Mail oder mit entsprechenden Formularen (auch online) gestellt werden. Details dazu finden Sie auf der Website der SVS unter diesem Link.

 

Auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat ein Maßnahmenpaket geschnürt um bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen der Dienstgeber wirksame Unterstützung zu leisten. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen an die ÖGK gibt es die Möglichkeit der Stundung. Informationen dazu finden Sie unter diesem Link  Auf der Website der ÖGK.