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null COVID-19-Dienstfreistellung - Erstattung der anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten

28.07.2020
COVID-19-Dienstfreistellung - Erstattung der anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten

Wurden Personen auf Grund eines ab dem 6. Mai 2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, werden den Dienstgeber*innen die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Nachdem nun die entsprechenden Rahmenbedingungen seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geschaffen wurden, kann die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit der Kostenerstattung beginnen. Hier auf Seite der ÖGK finden Sie die Details zur Erstattungsregelung und etwaige erforderliche Kontakte.