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null Geplante Vorgehensweise in Kindergärten und Schulen für Herbst

13.08.2020
Geplante Vorgehensweise in Kindergärten und Schulen für Herbst

Wir möchten Sie über die aktuelle bzw. geplante Vorgehensweise bei COVID-19-Verdachtsfällen in Kindergärten und Schulen informieren sowie über die Erwartungshaltung an niedergelassene Ärzt*innen, die wir mit dem Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA15) abklären konnten:

  • Bei einem COVID-19-Verdachtsfall muss lediglich das symptomatische Kind zu Hause bleiben und getestet werden, während alle anderen Kinder/Mitschüler*innen, die engen Kontakt mit dem krankheitsverdächtigen Kind hatten (Kategorie-1-Kontakt-Personen), weiterhin die Bildungseinrichtungen besuchen dürfen. Einzige Einschränkung hierbei ist, dass keine Vermischung außerhalb der Klassen/Gruppen erfolgen darf. Erst wenn sich der Verdacht bestätigt, werden in Folge die anderen Kinder/Mitschüler*innen getestet. Dies soll eine möglichst kontinuierliche Fortführung der Kinderbetreuung bzw. des Unterrichts gewährleisten.

  • Grundsätzlich soll ein niederschwelliges Angebot für Testungen forciert werden. Eltern werden aufgefordert, bei gegebener Symptomatik die Telefonhotline 1450 anzurufen, um eine Testung anzumelden.

  • Alternativ ist die bekannte, direkte Einmeldung durch niedergelassene Ärzt*innen via Covid-Ärzteservice der Stadt Wien unter der Stadt Wien ist alternativ auch per E-Mail möglich. Dazu muss ein formloses Ansuchen an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: mmmbWVzYXN0QG1hMTUud2llbi5ndi5hdA==. Zudem kann die Aushändigung eines PIN-Codes zur Sammeleinmeldung beantragt werden. Geben Sie Ihre Ordinationsnummer, Arztnummer, persönlichen Daten und Erreichbarkeit an. Der PIN wird Ihnen zugeschickt.

  • Falls Medikamente benötigt werden, oder es medizinische Fragen gibt, sollen die betreuenden Ärzt*innen den Eltern telefonisch zur Verfügung stehen.

  • Von den niedergelassenen Ärzt*innen dürfen allerdings keine Atteste, die bestätigen, dass das Kind Corona-frei ist, verlangt werden! Ein Ausschluss einer Corona-Infektion kann nur mittels PCR-Test über 1450 oder eventuell andere eingerichtete Testmöglichkeiten erfolgen.