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null Gewerbliche Tätigkeiten

Die Ärztekammer wiederholt ihren Aufruf, Patientenkontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Untersuchungen und Behandlungen wie Routine-, Kontroll-, Vorsorge- und Nachsorgeuntersuchungen, die nicht dringend oder zeitgebunden sind, sollten nicht mehr durchgeführt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Weiters wurde eine Verordnung erlassen, wonach das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben untersagt ist.

Arztordinationen betrifft dies primär zwar nicht. Allerdings ist zu beachten, dass, wenn neben der Ordinationstätigkeit auch ein Gewerbe betrieben wird, diese gewerbliche Tätigkeit (mit Ausnahmen, siehe unten) momentan ebenfalls untersagt sind. Ausgenommen davon sind u.a.:

  • Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln

  • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen

Wir ersuchen Sie, wenn Sie neben Ihrer Ordination auch noch ein Gewerbe betreiben, die diesbezüglichen Tätigkeiten komplett bzw. auf das Notwendigste zu reduzieren.