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Arztausweis: Mitführpflicht – Formular für Ordinationsmitarbeiter

Wir bitten alle Ärztinnen und Ärzte ab sofort immer Ihren Arztausweis mitzuführen, damit die Berufsgruppenzugehörigkeit bei etwaigen Kontrollen stets nachgewiesen werden kann.

Für Ihre Ordinationsmitarbeiterinnen und Ordinationsmitarbeiter bieten wir Ihnen unter folgenden Links ein Formular zum Ausdruck als Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte bei einer möglichen Kontrolle.

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Aufgrund der hohen Nachfrage nach Ärzteausweisen, um sich bei etwaigen Kontrollen durch die Exekutive ausweisen zu können, bitten wir Sie um Verständnis, dass die Zusendung etwas andauern kann. Die Wiener Ärztekammer versendet jede Woche neue Ärzteausweise und bemüht sich, ihre Anfragen so rasch wie möglich zu erledigen. Behelfsmäßig kann Ihnen von der Standesführung in der Zeit bis zum Erhalt ihres Ärzteausweises ein Auszug aus der Ärzteliste übermittelt werden, den Sie bei etwaigen Kontrollen vorweisen können. Für jene Ärztinnen und Ärzte, die angestellt sind, gilt auch der vom Arbeitgeber ausgegebene Dienstausweis gleichwertig zum Ärzteausweis und kann ebenso bzw. stattdessen verwendet werden.

 

Für Ihre Ordinationsmitarbeiterinnen und Ordinationsmitarbeiter bieten wir Ihnen unter folgenden Links ein Formular zum Ausdruck als Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte bei einer möglichen Kontrolle.
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