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null Pflege und Betreuung

3.12.2020
Tarifzuschlag der Sozialversicherungsträger für Allgemeinmediziner*innen für Covid-19-bedingte Visiten in Pflege- und Heimeinrichtungen

Für die Behandlung von Bewohner*innen in Pflegeheimen, Heimen (inkl. Pflegestationen), Pensionisten- oder Seniorenwohnheimen, bei denen ein Covid-19-Verdacht oder eine nachgewiesene Infektion vorliegen, konnte mit der Stadt Wien ein Tarifzuschlag für niedergelassene Ärzt*innen für Allgemeinmedizin vereinbart werden.

Dieser Tarifzuschlag beträgt für die erste Visite an einem Tag in einer Einrichtung EUR 16,50 und für jede weitere Intervention in derselben Einrichtung EUR 4,80. Der Zuschlag ist zusätzlich zu den Positionen für die Tagesvisite im Heimbereich (ÖGK: Positionen 36 und 37; SVS, KFA und BVAEB: Positionen B1 und B2 bzw. A1 und A2) zu verrechnen. Hierfür wurden folgende Positionsziffern geschaffen, die für alle Sozialversicherungs- und Krankenfürsorgeträger (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA) gelten:

  • 36z für den Zuschlag zur ersten Tagesvisite zu EUR 16,50

  • 37z für den Zuschlag für jede weitere Tagesvisite zu EUR 4,80

Diese Vereinbarung gilt von 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021.

Die Abrechnung der Zuschlagsposition ist freiwillig. Abrechnende Ärzt*innen verpflichten sich dazu, sich einmal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest oder einem Amplifikationstest auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.

Die Arztsoftwarehersteller*innen wurden über die entsprechenden Änderungen informiert.


14.05.2020

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass die Pensionsversicherungsanstalt ihren Betrieb nunmehr auch im Hinblick auf die ausgesetzten Pflegegeldbegutachtungen wieder hochfährt. Ab 18.05.2020 erfolgen Begutachtungen aller Antragsgründe wieder in den Kompetenzzentren der PVA-Landesstellen sowie in externen Ordinationen.
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28.04.2020
Pflegegeldbegutachtung - Covid-19-Pandemie

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass seit dem 17. März 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie alle Begutachtungen, wie insbesondere Untersuchungen zur Feststellung des Pflegebedarfes, von der PVA ausgesetzt wurden. Das entsprechende Rundschreiben der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) finden Sie hier.


Schutzmaßnahmen für Pflege und Betreuung - Gesundheitsministerium: Empfehlung zu COVID-19

Unter diesem Link dürfen wir Sie auf Empfehlungen zu COVID-19 Schutzmaßnahmen für Pflege und Betreuung des Gesundheitsministeriums hinweisen.
Weitere Fachinformationen zu COVID-19 finden Sie auf der Website des Ministeriums hier.