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Weltärztepräsident warnt vor Grenzöffnungen für Tourismus

Frank Ulrich Montgomery, Präsident des Weltärztebundes und ehemaliger Präsident der deutschen Bundesärztekammer, warnt vor einer Öffnung der innereuropäischen Grenzen für den Tourismus. Die Grenzen sollten angesichts der fortdauernden Corona-Pandemie für Urlauber geschlossen bleiben. Aus gesundheitlichen Gründen wäre es das Beste, die Menschen blieben an ihren Wohnorten. Durch den Reiseverkehr steige das Risiko einer zweiten noch stärkeren Infektionswelle.
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Grenzkontrollen - Maßnahmen beim Ein- und Ausreisen

Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus wurden am 11. März 2020 Binnengrenzkontrollen zu Italien, am 14. März zur Schweiz und Liechtenstein sowie am 19. März zu Deutschland eingeführt. Auch zu Slowenien und Ungarn wurden die Grenzkontrollen ab 19. März 2020 verstärkt, sowie ab 10. April zu Tschechien und der Slowakei. Eine Einreise nach Österreich ist nur noch an bestimmten Grenzübergängen erlaubt und mit bestimmten Voraussetzungen (z.B. ärztliches Zeugnis) verbunden. Hier auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie aktuelle Informationen zu Grenzkontrollmaßnahmen an Österreichs Grenzen. Personen, die aus diesen Ländern nach Österreich einreisen wollen, haben ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen, das einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt. Das Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verwehrt.
Für diese Regelung gelten folgende Ausnahmen:

  • Österreichischen Staatsbürgern oder Personen die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, ist es erlaubt, sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne zu verpflichten (Bestätigung durch eigenhändige Unterschrift). Wenn währenddessen ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wird und dieser negativ ist, kann die 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne beendet werden.

  • Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.

  • Der Güterverkehr und der gewerbliche Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) sowie der Pendler-Berufsverkehr sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Das Lenker- und Betriebspersonal verpflichtet sich, sich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Krankheitsverdachtes an COVID-19 zu unterziehen.

  • Einsatzfahrzeuge im Sinne des § 26 StVO und Fahrzeuge im öffentlichen Dienst sind nicht von den Maßnahmen betroffen.

  • Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in Österreich unterliegen, wenn dies zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich erfolgt. Bei der Einreise ist eine Bestätigung über die unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung vorzuweisen. Die Mitnahme einer Begleitperson ist zulässig.

  • Besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, die bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind.

  • Zwingende Gründe der Tierversorgung im Einzelfall, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind.

Regelungen, die die Ausreise aus Österreich betreffen, finden Sie hier auf der Seite des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Personen, die für die Ausreise ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand benötigen, das einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt, können eine private Testung bei IHR Labor oder bei Labors.at durchführen.