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null Rezepte nur mit Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur gültig

Update: Rezepte nur mit Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur gültig

Bitte beachten Sie, dass Rezepte nur mit Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur gültig sind. Jedes haptische Rezept muss von dem*der Ärzt*in persönlich unterschrieben sein - ein Rezeptausdruck ohne Unterschrift, der etwa mit einem QR-Code versehen ist, gilt nicht als von dem*der Ärzt*in als qualifiziert elektronisch signiert. Eine qualifizierte elektronische Signatur des*der verschreibenden Ärzt*in erfüllt dann die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 lit. h Rezeptpflichtgesetz, wenn das Rezept elektronisch an die Apotheke übermittelt wird und diese die Authentizität der Signatur mittels technischer Methoden überprüfen kann - die aktuelle zur Verfügungstellung von Rezepten im Rahmen der e-Medikation erfüllt die Anforderungen einer qualifizierten elektronischen Signatur, als Nutzer der e-Medikation sind also keine weiteren Schritte für Sie erforderlich.