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null KFA - neues Zusatzübereinkommen

KFA - neues Zusatzübereinkommen

Wir freuen uns sehr, Sie nun nach äußerst langwierigen Verhandlungen über den erfolgreichen Abschluss mit der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) informieren zur dürfen:
Rückwirkend ab 1. Juli 2019 bis Ende März 2020 werden Honorarerhöhungen von 2,3% zur Gänze nachbezahlt. Bereits mit 1. April 2020 beginnend, wird eine Tariferhöhung von insgesamt 4,4% schlagend. Weiters wird die KFA ab Jänner 2021, die auch mit der BVAEB vereinbarte Erhöhung von 2,3% und zusätzlich 1% für Strukturmaßnahmen voll nachvollziehen.
Die seit 1. April 2020 geltenden Änderungen umfassen grob die folgenden Themen, die Sie ausführlich hier im Zusatzprotokoll finden:

  • Größtmögliche Angleichung an den aktuellen BVAEB Honorarkatalog: Limiterhöhungen und Tarifanpassungen diverser Leistungen verschiedener Fachgruppen, Einführung OEK (Ordination unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel), 10d, 10e, ...

  • DMP auch bei KFA im Regelbetrieb (analog der ÖÄK Regelung)

  • Neuer Honorarkatalog für Fachärzte für Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation

  • Einführung einer Sedierungsleistung verrechenbar mit endoskopischen Leistungen

  • Anhebung des Tarifs für den Allgemeinen Ordinationsbedarf und monatliche Auszahlung

  • Sonderordinationsbedarf für die kleine Chirurgie und für endoskopische Leistungen: Für ärztliche Leistungen mit einem erhöhten Ordinationsbedarf wurden neue Z-Positionen geschaffen, die gemeinsam mit der ärztlichen Leistung verrechnet werden sollen. D.h. z.B. wird die Position "25a Reinigung/Wundtoilette einer kleinen Wunde" nun gemeinsam mit der Position "25aZ" verrechnet und monatlich ausbezahlt. Eine Übersicht der Zuschlagspositionen finden Sie hier ab Seite 21

  • Übernahme der Job Sharing Modelle der ÖGK

  • Aufhebung der Bewilligungspflicht bei CT/MRT-Untersuchungen

  • Aufhebung der Einschränkungen zur Verrechnung des Ultraschalls "US 10"

  • Einführung von Regelungen zur Invertragnahme

Das unterzeichnete Zusatzprotokoll wird in Kürze auf unserer Website nachgereicht.
Die Arztsoftwarehersteller wurden bereits über diese Neuerungen informiert.
Für Fragen stehen Ihnen Herr Dominic Ander unter Tel. +43 1 515 01-1330 oder mmmYW5kZXJAYWVrd2llbi5hdA== und Herr Florian Chalupsky unter +43 1 515 01-1335 oder mmmZi5jaGFsdXBza3lAYWVrd2llbi5hdA== gerne zur Verfügung.