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null Kindes- und Jugendalter: Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter

24.09.2020
Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter

Im Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden im Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde finden Sie unter anderem eine Handlungsanleitung, unter welchen Bedingungen Kinder getestet werden sollen beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen sie weiter Bildungseinrichtung aufsuchen können. Diese Informationen sind auch für die niedergelassenen Ärzt*innen wertvoll.

Kinder unter 10 Jahre

  • Kinder unter 10 Jahren mit leichten Symptomen (Konjunktivitis, Otitis oder Atemwegssymptome wie akute Rhinitis, Husten oder Pharyngitis, jeweils ohne Fieber) müssen nicht in jedem Fall getestet werden. Zunächst ist zu klären, ob das symptomatische Kind in den letzten zehn Tagen einer Situation mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 ausgesetzt war, wie zum Beispiel Kontakt mit einem bestätigten Fall, insbesondere im gemeinsamen Haushalt. Ist dies der Fall, sollte jedenfalls eine Abklärung mittels PCR-Testung erfolgen. Hat das Kind regelmäßigen engen Kontakt mit einer Person, die zu einer Risikogruppe gehört, kann es nach Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde ebenfalls getestet werden. Trifft jedoch keiner dieser Punkte zu, kann bei Kindern unter 10 Jahren von einer Testung auf SARS-CoV-2 abgesehen werden. Das Kind sollte grundsätzlich bis 24 Stunden nach Abklingen der Symptome die Bildungseinrichtung nicht besuchen (Ausnahme saisontypische Erkältungszeichen wie z. B. Schnupfen, oder Husten, jeweils ohne Fieber, sofern dem Unterricht gefolgt werden kann).
  • Bei Vorliegen von COVID-19 typischen Symptomen mit Fieber ohne erkennbare andere Ursache (z. B. anderes, bereits negativ getestetes Kind mit Fieber im Haushalt, Varizellen, Streptokokken-Angina, diagnostizierte Influenza - abgesehen vom Verdacht auf eine Doppelinfektion bei schwerem Verlauf) soll auch bei Kindern unter 10 Jahren ein PCR-Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden.

Kinder über 10 Jahre

  • Kinder über 10 Jahre haben beim Vorliegen von Symptomen welche mit einer SARS-CoV-2-Infektion vereinbar sind (gemäß Verdachtsfalldefinition für eine SARS-CoV-2 Infektion), von der Bildungseinrichtung fernzubleiben und sind entsprechend diagnostisch abzuklären.

Auf Seite 7 der Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden im Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter finden Sie den Prozess graphisch übersichtlich dargestellt.