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null Empfehlungen für Ordinationen

25.02.2021
Update: Empfehlungen für den Ordinationsbetrieb im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Anlässlich der am 17. Februar 2021 kundgemachten 1. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) wurden die Empfehlungen für den Ordinationsbetrieb im Rahmen der COVID-19 Pandemie erneut adaptiert. Die neueste Version finden Sie hier. Änderungen sind zur besseren Nachvollziehbarkeit gelb hervorgehoben.

Explizit dürfen wir auf die nunmehr in der Verordnung vorgesehenen, verpflichtenden wöchentlichen Testung im niedergelassenen Bereich hinweisen (Details und Ausnahmen hierzu vgl. Seite 7 der Empfehlungen). Weiters wird in der Novelle präzisiert, dass Ärzt*innen sowie ihre Mitarbeiter*innen bei Kontakt mit Patient*innen durchgehend eine Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA), eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit höher genormtem Standard zu tragen haben. Bisher sah die Verordnung vor, dass eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen ist.


26.01.2021
Update: Empfehlungen für den Ordinationsbetrieb im Rahmen der Covid-19-Pandemie

Anlässlich der am 25. Jänner 2021 in Kraft getretenen 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (3.COVID-19-NotMV) wurden die Empfehlungen für den Ordinationsbetrieb im Rahmen der COVID-19 Pandemie erneut adaptiert. Die neueste Version finden Sie hier. Änderungen sind zur besseren Nachvollziehbarkeit gelb hervorgehoben.

Im Dokument wurden Anpassungen hinsichtlich der neuen Mindestabstandsregelung von zwei Meter und der FFP2-Maskenpflicht vorgenommen. Explizit dürfen auf die jeweiligen Ausnahmen zum Mindestabstand und FFP2-Maskenpflicht hingewiesen werden, die sich auf Seite acht des Dokuments finden.
Weiters weisen wir darauf hin, dass die normierten Ausgangsregelungen gemäß § 1 Abs 1 Z 3 lit c der 3. COVID-19-NotMV - wie schon bisher - nicht für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen gelten und somit nicht den Betrieb von Ordinationen betreffen.

5.11.2020
Update: Empfehlungen für Ordinationen in der Covid-19 Pandemie und Empfehlungen für situationsgerechte Schutzausrüstung

In den Ärzt*innen News vom 29. Oktober 2020 haben wir Sie über die neuen gesetzlichen Regelungen für Gesichtsvisiere, gültig ab 7. November 2020, informiert.
Aufgrund dessen wurden die Empfehlungen für Ordinationen in der Covid-19 Pandemie sowie die Empfehlungen für situationsgerechte Schutzausrüstung entsprechend angepasst.

Die Empfehlungen für Ordinationen in der Covid-19 Pandemie finden Sie hier.
Die Empfehlungen für situationsgerechte Schutzausrüstung im hausärztlichen Bereich finden Sie hier.

03.09.2020
Aktualisierte Empfehlungen für Ordinationen in der COVID-19 Pandemie - Version 2.0

Mit diesen überarbeiteten Empfehlungen für Ordinationen in der COVID-19 Pandemie möchten wir Ihnen einen aktualisierten Leitfaden für Ihren Ordinationsablauf, den Umgang mit Patient*innen und auch Mitarbeiter*innen während der COVID-19-Pandemie zur Verfügung stellen. Diese basieren auf den Empfehlungen der Bundeskurie niedergelassene Ärzte für Ordinationen in der COVID-19 Pandemie und wurden um Spezifika für das Bundesland Wien ergänzt. Zudem haben wir Ihnen hier noch eine Übersicht mit Empfehlungen für situationsgerechte Schutzausrüstung zusammengestellt.
Bitte lesen Sie sich diese Unterlagen genau durch und unterweisen Sie auch Ihre Mitarbeiter*innen, damit alle Personen in Ihrer Ordination sicher sind. Unter Beachtung dieser Empfehlungen können Sie auch in Zeiten der COVID-19 Pandemie Ihrer Ordinationstätigkeit nachgehen und sämtliche Routine-, Kontroll-, Vorsorge-, Nachsorgeuntersuchungen sowie alle Untersuchungen von Schwangeren durchführen.


29.04.2020
Hinweis zur Einhaltung der Maßnahmen und Empfehlungen für Ordinationen in der COVID-19 Pandemie

Hinsichtlich dieser von der Ärztekammer für Wien und von der Österreichischen Ärztekammer vorgegebenen Maßnahmen und Empfehlungen für das Hochfahren von Ordinationen in der COVID-19 Pandemie ist zu beachten, dass die Nichteinhaltung dieser Rahmenbedingungen sowohl haftungs- als im Einzelfall auch disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen kann, zumal durch diese Leitlinien allgemeine, für den gesamten Berufsstand geltende Handlungsvorgaben erlassen wurden.


Die letzten Wochen haben für Sie und Ihre Patient*innen einschneidende Änderungen in der medizinischen Versorgung auch im niedergelassenen Bereich gebracht. Die Ärztekammer möchte sich zunächst ganz herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie allen Widrigkeiten zum Trotz die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten und in Kooperation mit den Kolleg*innen in den Spitälern dazu beigetragen haben, dass diese medizinische und gesellschaftliche Krisensituation in Österreich bis jetzt gut gemeistert wurde.

Uns ist bewusst, dass Ihre Arbeit unter vollkommen veränderten Bedingungen auch zu Honorareinbrüchen geführt hat. Seit Wochen beschäftigen wir uns daher intensiv mit dem Thema und haben auch schon den Bundeskanzler, den Finanzminister und den Gesundheitsminister sowie die Gesundheitssprecher der Regierungsparteien mit Nachdruck ersucht, die niedergelassenen Ärzt*innen - Kassen- und Wahlärzt*innen - adäquat zu entschädigen. Wir werden alles daransetzen, hier faire Lösungen zu erreichen.
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In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium haben wir diese Maßnahmen und Empfehlungen für Ordinationen in der COVID-19 Pandemie erarbeitet, die dabei unterstützen sollen, Ihre Ordinationen in medizinisch verantwortlicher Weise wieder in einen vertretbaren Regelbetrieb zu führen. Bitte lesen Sie sich diese Unterlagen genau durch und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter*innen, damit Patient*innen in Ihrer Ordination sicher sind. Unter Beachtung dieser Empfehlungen können Sie Ihrer Ordinationstätigkeit nachgehen, was auch unbedingt anzuraten ist, da wir sonst Gefahr laufen, dass viele Patient*innen mit anderen Erkrankungen medizinisch un- oder unterversorgt sind, was aus ärztlicher Sicht unbedingt vermieden werden muss. Dies betrifft alle Arten von Untersuchungen - auch Routine-, Kontroll-, Vorsorge-, Nachsorgeuntersuchungen und alle Untersuchungen von Schwangeren!

Hinweisen möchten wir Sie diesbezüglich auch auf ein Patienten-Informationsplakat mit Verhaltensregeln für Ordinationen, welches wir Ihnen auf unserer Website hier in 16 Sprachen zum Download und Ausdruck zur Verfügung stellen.

Weiters sehen Sie unter diesem Link einen Video-Aufruf an Patient*innen zum normalen Aufsuchen der Ordinationen im Krankheitsfall.