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25.08.2020
MA15: Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2, früher 2019-nCoV), 8. Update

Der Ärztekammer wird nachstehendes Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen zur Kenntnis gebracht.


06.08.2020
Kontaktdaten MA15 für Befundabfrage nach COVID-19-Testung

Sollte ein schriftlicher Befund bzw. Bescheid benötigt und nicht automatisch zugestellt werden, kann dieser beim Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA15) vorzugsweise elektronisch (E-Mail: mmmbWVzYXN0QG1hMTUud2llbi5ndi5hdA==) oder telefonisch (Tel.: 01/4000-87299) angefordert werden. Ein Schreiben mit dieser Information wird in der Regel im Zuge der Testung ausgehändigt. Dieses Schreiben finden Sie hier.


22.04.2020
SARS-CoV-2: Neue Definitionen der MA15

Neue Falldefinition
Am 22. April 2020 wurde von der für Wien zuständigen Landessanitätsdirektion / MA15 folgende neue Falldefinition von SARS-CoV-2 Verdachtsfällen übermittelt. Diese Lautet:

  • Personen mit jeder Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes.

  • Bei entsprechenden diagnostischen Befunden (z.B. laborchemische Parameter und/oder radiologischer Befund) und/oder infektionsepidemiologischen Hinweisen (z.B. vorangegangener Kontakt mit einem SARSCoV- 2-Fall, regionale Virusaktivität in jenen Gebieten, in denen sich die betroffene Person in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten hat), die in Kombination mit der klinischen Symptomatik zu einem dringenden ärztlichen Verdacht auf das Vorliegen von COVID-19 führen, sollen auch Fälle, die andere klinische Kriterien und Symptome als die genannten (z.B. Erbrechen, Durchfall) aufweisen, als Verdachtsfälle eingestuft werden.

Ab Montag den 27. April 2020, wird es möglich sein, dass niedergelassene Ärzt*innen Verdachtsfälle direkt zur Testung einmelden. Die näheren Informationen dazu erhalten Sie in kommenden SARS-CoV-2-News. Die Testung selbst erfolgt weiterhin bei den Patient*innen zuhause durch das Rote Kreuz. Im Anschluss an die Testung sollten Sie das Testergebnis direkt vom niedergelassenen Labor übermittelt bekommen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Patient*innen mit respiratorischem Infekt, die Sie zur Testung einmelden, auf Basis des respiratorischen Infekts krank zu schreiben (allerdings nicht in Bezug auf den möglichen COVID-19-Verdacht).

Wir empfehlen dringend, auch in den Ordinationen, einen speziellen Fokus auf den Gebrauch persönlicher Schutzausrüstung - auch für das Ordinationspersonal - sofern es nicht durch räumliche Trennungen geschützt ist, zu legen. Bei einem geschützten Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Fall unter Einhaltung adäquater empfohlener Schutzausrüstung findet aktuell KEINE Absonderung nach Epidemiegesetz statt. Die Vorgaben des Sozialministeriums sehen in diesem Fall eine Selbstüberwachung des Gesundheitszustands bis zum Tag 14 nach dem letzten kontagiösen Kontakt vor. Nur bei Auftreten von respiratorischen Symptomen ist Selbstisolation und in weiterer Folge eine Absonderung nach dem Epidemiegesetz vorgesehen.
Unter diesem Link finden Sie alle Details.

Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen - Kontaktpersonennachverfolgung
Unter diesem Link dürfen wir Sie auf ein Schreiben des Gesundheitsministeriums zur behördlichen Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen hinweisen.

Empfehlungen zum Umgang mit SARS-CoV-2 Kategorie I Kontaktpersonen
Hier finden Sie die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums zum Umgang mit SARS-CoV-2 Kategorie I Kontaktpersonen bei versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal.

Gesundheitsministerium & MA15: Corona-Updates

Unter diesem Link dürfen wir Sie auf das 5. Corona-Update des Gesundheitsdiensts der Stadt Wien/Landessanitätsdirektion (MA15) hinweisen (Stand 29. März 2020). Weiters finden Sie hier Empfehlungen des Gesundheitsministeriums für versorgungskritisches Gesundheits- und Schlüsselpersonal, welches einen Kategorie I-Kontakt mit einem COVID-19-Fall oder mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person hatte (Stand 29. März 2020). Empfehlungen des Gesundheitsministeriums zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Isolierung von COVID-19-Fällen finden Sie hier. Wir haben versucht, die wichtigsten Punkte daraus in FAQ abzubilden, diese finden Sie hier.

4. Update

Der Ärztekammer wurde unter unten folgendem Link nachstehendes Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen mit folgenden Informationen zur Kenntnis gebracht: Update zum Neuartigen Coronavirus (2019-nCoV); Vorgehen bei Verdacht auf COVID-19 - Information für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte; Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung.

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