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null Physikalische Medizin - Empfehlungen Hygienestandards

27.01.2023
Hygienestandard für den Fachbereich Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass es neue abgestufte Hygiene-Empfehlungen für Einrichtungen im Fachbereich Physikalische Medizin und allgemeiner Rehabilitation im Rahmen der COVID-19 Pandemie (Stand: 19. Jänner 2023) gibt. Diese Hygieneempfehlungen können Sie hier einsehen.

Zudem sind hier auf der Website der Ärztekammer für Wien alle vergangenen Aussendungen zu den Hygienestandards archiviert.


06.07.2021
Hygienestandard für den Fachbereich Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation

Einhergehend mit den gesetzlichen Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie mit 1. Juli 2021 dürfen wir Sie über eine neue Version des Hygienestandards für den Fachbereich Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation (Stand 1. Juli 2021) informieren, die Sie hier einsehen können.


06.05.2021
Hygienestandard für den Fachbereich Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation

Wir dürfen Sie über eine neue Version des Hygienestandards für den Fachbereich Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation (Stand 4. Mai 2021) informieren, den Sie hier einsehen können.

Die Vorversion des Hygienestandards vom 20. Oktober 2020 enthielt Informationen zum Thema Kontaktpersonenverfolgung und Vorgaben für die Schutzausrüstung von Gesundheits- und Pflegepersonal. Diese wurden in der neuen Version aufgrund der umfassenden Informationen, die seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zu diesen Themen bereitgestellt werden, entfernt. Versionskonflikte sollen hierdurch vermieden werden.


10.11.2020
Der derzeit gültige Hygienestandard vom 20. Oktober 2020 für den Fachbereich Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation enthält folgende Empfehlung:

„Mitarbeiter*innen, die unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen gemäß Richtline des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) „Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung“ und der fachspezifischen Hygieneempfehlungen Kontakt zu Patient*innen hatten, die von der Behörde als bestätigter Fall geführt werden:
Unverzüglich außer Dienst stellen, Kontaktaufnahme mit der Gesundheitsbehörde zur Abstimmung des Vorgehens. Bei Tragen der vom BMSGPK empfohlenen Schutzausrüstung durch Personal und Patient*in ist zu erwarten, dass die Behörde einer Weiterarbeit unter Selbstbeobachtung zustimmen wird."

Nach Rücksprache mit dem Hygieneexperten wird die Empfehlung in diesem Punkt wie folgt abgeändert:

„Mitarbeiter*in informieren und zur Selbstbeobachtung anhalten. Bei Tragen der vom BMSGPK empfohlenen Schutzausrüstung durch Personal und Patient*in ist eine Weiterarbeit bei Symptomfreiheit unter Selbstbeobachtung zulässig".

23.10.2020
Rundschreiben der Ärztekammer für Wien:

Wir dürfen Sie hier (Excel-Format) bzw. hier (PDF-Format) auf die abgestuften Hygiene-Empfehlungen für den Fachbereich Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation im Rahmen der COVID-19 Pandemie (Stand: 20. Oktober 2020) hinweisen.
Neben Hygienemaßnahmen und Informationen zu adäquater Schutzausrüstung enthält dieses Dokument auch Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19-positiv-getesteten, Verdachtsfällen sowie Kontaktpersonen der Kategorie I oder II.

Ziel dieser Empfehlungen ist es, die Sicherheit für Patient*innen und Mitarbeiter*innen sicherzustellen, den Ausbruch eines COVID-19-Infektionsclusters in der Gesundheitseinrichtung zu vermeiden und dadurch bedingte Betriebseinschränkungen zu verhindern.

Einige Regelungen gehen in den Empfehlungen für den Fachbereich PMR aus ethischen Gründen und besonderer Vorsicht über die behördlichen Festlegungen und Empfehlungen der Ärztekammer Wien für andere Sonderfächer und Allgemeinmedizin hinaus.

Die Auswahl der Stufe (1-4) trifft der*die für die Einheit verantwortliche Ärzt*in unabhängig von den Festlegungen einer allfälligen „Corona-Ampel" nach eigenverantwortlicher Einschätzung der epidemiologischen Risikosituation.

02.10.2020
Rundschreiben der Ärztekammer für Wien:

In den, seitens der Ärztekammer für Wien versendeten "Empfehlungen im Rahmen der schrittweisen Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen im Fachbereich Physikalische Medizin (PMR) und allgemeiner Rehabilitation im Rahmen der COVID-19 Pandemie Stand 16. Juni 2020", findet sich unter anderem diese Empfehlung:

"5. Persönliche Schutzausrüstung:
Als persönliche Schutzausrüstung dienen FFP1 Masken oder MNS-Masken, (kein Ventil, Mund und Nase komplett bedeckend) alternativ ein Gesichtsvisier. Auf Wunsch können die Therapeut*innen eine höherwertige Schutzausrüstung erhalten. Handschuhe sind nicht vorgeschrieben, können jedoch von den Therapeut*innen freiwillig getragen werden."

Im Gegensatz dazu ist, möchte man eine Einstufung als Kontaktperson I im Falle eines COVID Kontaktes vermeiden gemäß den Empfehlung des Bundesministeriums für SGPK vom 21. September 2020 bezüglich persönlicher Schutzausrüstung, sobald unmittelbarer Patient*innenkontakt mit Patient*innen kumulativ für > als 15 min oder länger, die einen MNS tragen, erfolgt, jedenfalls ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz(Chirurgische Maske) sowie bei physischem Kontakt Einmalhandschuhe zu tragen."
Trägt der*die Patient*in keinen MNS, sondern nur ein Gesichtsvisier, empfiehlt das Bundesministerium für SGPK das Tragen von FFP2 Maske + Brille/Visier, bei physischem Kontakt zusätzlich Handschuhe, bei Tätigkeiten im Kopfbereich zusätzlich Schürze/Mantel.

Wir empfehlen Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen daher, abweichend von den "Empfehlungen im Rahmen der schrittweisen Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen im Fachbereich Physikalische Medizin (PMR) und allgemeiner Rehabilitation im Rahmen der COVID-19 Pandemie Stand 16. Juni 2020", ab sofort gemäß dieser Empfehlung vorzugehen.


01.09.2020 Rundschreiben der Ärztekammer für Wien:

In den, seitens der Ärztekammer für Wien versendeten "Empfehlungen im Rahmen der schrittweisen Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen im Fachbereich Physikalische Medizin (PMR) und allgemeiner Rehabilitation im Rahmen der COVID-19 Pandemie Stand 16.06.2020" findet sich unter Anderem die Empfehlung:

"5. Persönliche Schutzausrüstung:
Als persönliche Schutzausrüstung dienen FFP1 Masken oder MNS-Masken, (kein Ventil, Mund und Nase komplett bedeckend) alternativ ein Gesichtsvisier. Auf Wunsch können die Therapeut*innen eine höherwertige Schutzausrüstung erhalten. Handschuhe sind nicht vorgeschrieben, können jedoch von den Therapeut*innen freiwillig getragen werden."

Im Gegensatz dazu ist gemäß Empfehlung der Ärztekammer Wien vom 25. August 2020 bezüglich persönlicher Schutzausrüstung, "sobald unmittelbarer Patient*innenkontakt erfolgt, jedenfalls ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz sowie Einmalhandschuhe zu tragen." Hierzu gibt es zwischenzeitlich neue Empfehlungen für Ordinationen in der Covid-19 Pandemie, die in Kürze veröffentlicht werden und vorsehen, dass, anstelle des Tragens von Einmalhandschuhen, die Hände nach jedem Patient*innenkontakt entweder mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden können.

Wir empfehlen Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen daher, abweichend von den "Empfehlungen im Rahmen der schrittweisen Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen im Fachbereich Physikalische Medizin (PMR) und allgemeiner Rehabilitation im Rahmen der COVID-19 Pandemie Stand 16.06.2020", ab sofort gemäß Empfehlung der Ärztekammer Wien vom 25. August 2020 bezüglich persönlicher Schutzausrüstung, sobald unmittelbarer Patient*innenkontakt erfolgt, jedenfalls einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie die Hände nach jedem Patient*innenkontakt mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren bzw. Einmalhandschuhe zu tragen.


17.06.2020

Wir dürfen Sie hier auf Empfehlungen im Rahmen der schrittweisen Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen im Fachbereich Physikalische Medizin und allgemeiner Rehabilitation (PMR) im Rahmen der Covid-19-Pandemie hinweisen.

08.05.2020

Aufgrund der Verbesserung der Epidemiologischen Situation wurde der Hygienestandard angepasst. Die Empfehlungen der Bundesfachgruppe Physikalische Medizin und allg. Rehabilitation (PMR) im Rahmen der schrittweisen Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen im Fachbereich Physikalische Medizin und allgemeiner Rehabilitation im Rahmen der COVID-19 Pandemie finden Sie hier.


20.04.2020

Bitte sehen Sie unter folgendem Link die Hygienestandards-Empfehlungen für die physikalische Medizin.