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null Testungen - FAQ

Testungen - FAQ
Die FAQ der Ärztekammer für Wien zu Testungen, Absonderung und Empfehlungen in Bezug auf Covid-Patientinnen und -Patienten bzw. Heimquarantäne finden Sie hier.


3.12.2020
CoV-Massentestungen in Wien - Anmeldung online über Website der Bundesregierung

Wie schon in den Ärzt*innen News vom 1. Dezember 2020 erwähnt, finden die CoV-Massentest der Bundesregierung auf freiwilliger Basis der Bevölkerung und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Teststraßen in den jeweiligen Bundesländern statt. Die Anmeldung erfolgt online über diese Website der Bundesregierung. Mittlerweile ist diese Website auch freigeschaltet.
Alle weiteren Informationen zu den Massentestungen in Wien finden Sie hier.


1.12.2020
Patient*inneninformation: CoV-Massentestungen der Bundesregierung sind freiwillig und werden nur in offiziellen Teststraßen durchgeführt

Wir weisen darauf hin, dass die von der Bundesregierung geplanten Corona-Massentestungen der Bevölkerung auf freiwilliger Basis der teilnehmenden Personen erfolgen. Die Testungen werden dafür ausschließlich in den von den Bundesländern organisierten jeweiligen Teststraßen durchgeführt.

In Wien sind die Massentestungen für alle Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die mindestens sechs Jahre alt sind, von 4. bis 13. Dezember 2020 in folgenden drei Teststraßen kostenlos möglich:

  • Messe Wien: Hallen A & C, Messeplatz 2, 1020 Wien

  • Marx Halle, Karl-Farkas-Gasse 19, 1030 Wien

  • Wiener Stadthalle: Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien

Für eine Testung im Rahmen der Massentestungen ist eine Voranmeldung erforderlich. Die Anmeldung soll über eine Website der Bundesregierung erfolgen, die ab 2. Dezember freigeschaltet sein soll. Zu Redaktionsschluss stand die Website noch nicht fest.

Alle Informationen zu den Massentestungen in Wien finden Sie hier.


26.11.2020
Welche Gesundheitsberufe bzw. Personen dürfen Covid-19 Testungen durchführen?

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hält mit dieser Information fest, welche Gesundheitsberufe berufsrechtlich dazu befugt sind, Tätigkeiten im Rahmen von Covid-19-Testungen durchzuführen. Ergänzend dazu dürfen wir über diese aktuelle Ergänzung bezüglich Turnusärzt*innen, Absolvent*innen der Humanmedizin sowie Medizinstudierende im Zuge der Covid-19-Pandemiebekämpfung informieren.

Gewinnung von Probenmaterial:
Die Gewinnung von Probenmaterial (Abstrichnahme aus Nase und Rachen, Blutentnahme aus der Kapillare) einschließlich der Durchführung von Point-of-Care Covid-19-Antigen-Tests darf neben Ärzt*innen von folgenden Personen bzw. Berufsgruppen durchgeführt werden:

  • Biomedizinischen Analytikern*innen gemäß MTD-Gesetz

  • Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben gemäß Ärztegesetz 1998 bzw. MTD-Gesetz

  • Turnusärzt*innen (unabhängig vom Ausbildungsort) nach ärztlicher Anordnung

  • Absolvent*innen der Humanmedizin sowie Medizinstudierende unter diesen Voraussetzungen und nach ärztlicher Anordnung

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG

  • Pflegefachassistenz nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG

  • Pflegeassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines*r Ärzt*in oder eines*er diplomierten Gesundheits -und Krankenpfleger*in gemäß GuKG

  • Sanitäter*innen gemäß SanG

  • Laborassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines*r Ärzt*in oder eines*r Biomedizinischen Analytiker*in gemäß MABG

  • Ordinationsassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines*r Ärzt*in oder eines*r diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*in gemäß MABG.

Die Befundausstellung beschränkt sich auf folgende Berufsgruppen bzw. Personen und sieht keine ärztliche Vidierung vor:

  • Ärzte*innen gemäß Ärztegesetz 1998

  • Biomedizinischen Analytiker*innen gemäß MTD-Gesetz

Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben gemäß Ärztegesetz 1998 bzw. MTD-Gesetz.