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25.05.2020
Wahlärzt*innen: Corona-Hilfsfonds - Fixkostenzuschüsse geeignet

Wie bereits hier im Detail informiert, gibt es seit 20. Mai 2020 die Möglichkeit, Fixkostenzuschüsse zu beantragen. Nach Rücksprache mit einigen Steuerberater*innen eignet sich diese Art der finanziellen Stütze speziell für Wahlärzt*innen bzw. Ärzt*innen, die nur Verträge zu den kleinen Kassen haben. Voraussetzung für einen Antrag ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent.
Soweit wir bis dato in Erfahrung gebracht haben, sind Fixkostenzuschüsse aufgrund der Abrechnungsmodalitäten für ÖGK-Vertragsärzt*innen schwer anwendbar. Näheres dazu werden wir in Kürze berichten.

Bitte beachten Sie, dass ein Steuerberater/Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter den Antrag vor Einreichung jedenfalls prüfen und bestätigen muss!

Weitere Infos zu den Fixkostenzuschüssen finden Sie hier.
Die Fixkostenzuschussrichtlinie finden Sie hier.

Für die konkrete Antragstellung wird eine Kontaktaufnahme mit dem persönlichen Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder empfohlen.


Auch für Wahlärzte gelten die aufgrund der Pandemie aufgesetzten Sonderregelungen der Sozialversicherung für...

  • telefonische Krankschreibung,

  • elektronisches Rezept, keine Bewilligungspflicht für die meisten Medikamente,

  • telemedizinische Krankenbehandlung.

Alle Details dazu finden Sie in diesem Rundschreiben vom 13. März 2020.

Wahlarzt: Wahlarztdrucksorten-Bestellungen über Ärztezentrale

Wahlarztdrucksorten können von Wahlärzten direkt über die Ärztezentrale (Drucksortenverlag) bestellt werden. Dies kann telefonisch oder per Mail erfolgen. Die bestellten Drucksorten werden dann mit der Post verschickt.

Telefon: 01/53116-25

E-Mail: mmmdmVya2F1ZkBhZXJ6dGV6ZW50cmFsZS5jby5hdA==