Sonderfach Orthopädie und Traumatologie

Im Rahmen der Ausbildungsreform ist es zu einer Zusammenlegung der bisherigen Sonderfächer Orthopädie und Orthopädische Chirurgie sowie Unfallchirurgie gekommen. Hierfür sind eigene Übergangsbestimmungen sowohl für noch in Ausbildung stehende Ärzte als auch für Fachärzte geschaffen worden um das neue Sonderfach Orthopädie und Traumatologie zu erlangen.

Wechsel während laufender Ausbildung

Für das neue Sonderfach Orthopädie und Traumatologie gibt es eine eigene Übergangsbestimmung (§ 27 Abs. 4 ÄAO 2015). Diese gilt allerdings nur für Personen, die bis 31.5.2015 eine Ausbildung entweder im Hauptfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie oder im Hauptfach Unfallchirurgie begonnen haben.  Ausbildungszeiten im Rahmen der Allgemeinmedizinausbildung (Turnuszeiten) sowie Nebenfach-Ausbildungszeiten in den beiden Fächern reichen nicht aus.

Gemäß § 27 Abs. 4 ÄAO 2015 müssen 32 Monate im Hauptfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 32 Monate im Hauptfach Unfallchirurgie erworben werden. Nebenfach-Ausbildungszeiten aus den beiden Fächern können nicht angerechnet werden. Ergänzend müssen Ausbildungszeiten, vorwiegend in konservativen Fachgebieten, im Ausmaß von 8 Monaten absolviert werden, wobei hierauf bereits absolvierte Turnus- oder Nebenfachzeiten angerechnet werden können.

Für Personen, die bis 31.5.2015 eine Ausbildung entweder im Hauptfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie oder im Hauptfach Unfallchirurgie begonnen haben, ist diese Übergangsbestimmung verpflichtend.

Personen, die die Voraussetzung der Hauptfachausbildung zum Stichtag 31.5.2015 nicht erfüllen, müssen im regulären Weg in die ÄAO 2015 wechseln und die dort vorgesehene SF-Grund- und Schwerpunktausbildung absolvieren (siehe auch Wechsel von ÄAO 2006 auf ÄAO 2015).

In beiden Fällen ist die Facharztprüfung Orthopädie und Traumatologie zu absolvieren.

Weitergehende Informationen, die  Anerkennungs-Richtlinie sowie die Antragsunterlagen sind unter http://www.aerztekammer.at/anrechnung-auf-aeao-2015 abrufbar.

Regelung für Fachärzte

Gemäß § 34 ÄAO 2015 können Fachärzte für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie sowie für Unfallchirurgie durch eine spezielle ergänzende Ausbildung sowie durch Absolvierung der Facharztprüfung Orthopädie und Traumatologie die neue Fachbezeichnung Orthopädie und Traumatologie erlangen.

Die ergänzende spezielle Ausbildung muss bis längstens 31.5.2021 absolviert sein, wobei auf Antrag gleichwertige chirurgische und konservative Tätigkeiten im Rahmen der ärztlichen Berufserfahrung sowie Fort- und Weiterbildungsnachweise auf die ergänzende Ausbildung angerechnet werden können.

Die Antragsunterlagen sind in elektronischer Form an die Österreichische Ärztekammer zu übermitteln. Die fachliche Beurteilung der Anträge erfolgt durch die eigens hierfür eingerichtete Kommission Orthopädie und Traumatologie. Basierend auf deren Empfehlung erlässt die Österreichische Ärztekammer einen Anrechnungsbescheid.

Die spezielle ergänzende Ausbildung muss im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses zu einer anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen, wobei keine Besetzung einer definierten Ausbildungsstelle erforderlich ist. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen zur Ärzteausbildung (siehe ÄAO 2015 Ausbildung zum Facharzt). Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Ausbildung aliquot.

Weitergehende Informationen, die Antragsunterlagen sowie die zuständigen Ansprechpartner auf Ebene der Österreichischen Ärztekammer finden Sie hier:  http://www.aerztekammer.at/facharzt-orthopaedie-und-traumatologie